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Jahreswechsel 2021 - Fristen
Bild mit KI erstellt
Patentrecht 18. Dezember 2020 · Lesezeit 3 Minuten

Jahreswechsel 2021: Neues zu Nizza, Locarno und IPC – und Fristen

Mit dem Jahreswechsel treten auch neue Versionen der internationalen Klassifikation in Kraft für Marken, Designs und Patente, bekannt als Nizza-, Locarno- und IPC-Klassifikation. Und im Übrigen: Beachten Sie die Fristen zum Jahreswechsel!

Jahreswechsel 2021 - FristenBild mit KI erstelltNeue Version der IPC Klassifikation 2021

Mit dem Jahreswechsel tritt die neue Version 2021.01 der Internationalen Patentklassifikation (IPC) in Kraft. Insgesamt kommen ca. 1000 neue Stellen im IPC hinzu, ein System mit ca. 76.500 Unterteilungen. Die wichtigsten Änderungen betreffen:

  • Erweiterung des Bereichs Hüte und Kopfbedeckungen
  • Zahlreiche neue Untergruppen für Elektrolytische oder elektrophoretische Verfahren
  • 70 neue Stellen im Bereich Additive Fertigung (in B22F)
  • Große Änderung im Bereich Herstellung von elektrochemischen Zellen sowie Mobilfunktechnik
  • Zahlreiche neue Untergruppen im Bereich Authentifizierung und Schutz der Privatsphäre

Neue Version der Nizza-Klassifikation 2021

Auch die Nizza-Klassifikation für Markeneintragungen wird erneuert. Ab dem 1. Januar 2021 wird die Version 2021 der 11. Ausgabe der Nizza-Klassifikation (NCL 11-2021) gelten. Es handelt sich um das übliche Update, das seit 2012 einmal jährlich geschieht. Größere strukturelle Änderungen wie z. B. Klassenänderungen gibt es in der aktuellen Version nicht.

Neue Impulse wie Additive Fertigung oder Industrieroboter und KI sind bereits in der bisherigen Nizza-Klassifikation eingearbeitet- wir berichteten.

Neue Version der Locarno-Klassifikation 2021

Auch die amtliche Warenliste Design 2021 zur Ausgabe der Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle (Locarno-Klassifikation) wurde aktualisiert. Bisher teilt die Locarno-Klassifikation die verschiedenen Produktbereiche bzw. Erzeugnisse in insgesamt 32 Hauptklassen und 237 Unterklassen ein. Die neue Fassung der Warenliste – genannt die 13. Ausgabe – wird am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Fristen und Hinweise zum Jahreswechsel

DPMA

In Deutschland ist es wichtig zu beachten, dass Heiligabend und Silvester keine gesetzlichen Feiertage sind. Für dieses Jahr 2020 bedeutet dies in Bezug auf das DPMA, dass sich das Fristende, sollte es auf Heiligabend oder Silvester fallen, nicht verschiebt.

Anmeldungen, Widersprüche, Einsprüche und sonstige Postsachen können auch über den Jahreswechsel fristwahrend entweder per Telefax an das DPMA übermittelt oder im DPMA in München an der Pforte abgeben werden. Zusätzlich werden in Jena sowie in Berlin Einwürfe die Nachtbriefkästen berücksichtigt.

Brexit

Die bisherige “Transition Period” für das Klonen von EU Marken und EU Designs in identische zusätzliche UK Marken und UK Designs endet am 31.12.20. Dabei werden die Schutzdauer und Fälligkeit der EU Schutzrechte auf die UK Pendante übertragen. Zu beachten ist daher, dass entsprechend die Verlängerungen für der „neuen“ UK Marken und UK Designs direkt am 1. Januar 2021 fällig werden können.

Verfahren, die vor dem 1. Januar 2021 begonnen haben

Ebenfalls ist zu beachten, dass für alle Verfahren, die vor dem 1. Januar 2021 begonnen haben, keine Zustellungsadresse in UK erforderlich ist für diejenigen, die eine Zustellungsadresse in der EU oder im EWR haben. Sollte in diesen anhängigen Verfahren noch eine Adressänderung notwendig werden, kann diese auch an eine Adresse in der EU oder im EWR vorgenommen werden.
Wer ohnehin eine Zustellungsadresse im UK hatte, behält diese natürlich bei.

Verfahren nach dem 1. Januar 2021

Für alle neuen Anmeldungen im UK ab dem 1. Januar 2021 ist eine Zustelladresse in Großbritannien erforderlich. Dies gilt auch für Anmeldungen von Marken und Geschmacksmustern, die einen Anmeldetag beim EUIPO beanspruchen (gemäß Artikel 59 des Austrittsabkommens). Unternehmen können die UK Niederlassung oder UK Tochtergesellschaft als Zustellungsadresse nutzen.

China

Die Nationale Behörde für geistiges Eigentum (CNIPA), das Markenamt und die Gerichte in China bleiben vom 1. Januar (Freitag) bis zum 3. Januar (Sonntag) 2021 wegen der Feiertage zum Neuen Jahr geschlossen. Fristen für alle Patent- und Markenangelegenheiten, die in den genannten Zeitraum fallen, werden auf den ersten Werktag nach den Feiertagen verschoben, also auf Montag, den 4. Januar 2021. Bitte beachten Sie auch: in 2021 tritt eine umfassende Neuerung des Chinesischen Patentrechts in Kraft.

Bild: 

geralt | pixabay.com | CCO License

 

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