Erfindungen werden maßgeblich von Arbeitnehmern gemacht
Wussten Sie, dass über 80% aller Patentanmeldung in Deutschland Arbeitnehmer-Erfindungen sind?
Der Arbeitgeber hat das alleinige Recht diese Arbeitnehmer- bzw. Diensterfindung in Anspruch zu nehmen und wirtschaftlich zu verwerten. Im Gegenzug hat der Arbeitnehmer aber einen Anspruch auf eine "angemessene" Vergütung.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich nicht einigen
Beim Thema "Diensterfindung" kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten. Nicht verwunderlich, denn es muss ein fairer Interessensausgleich zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer stattfinden. Passiert das nicht könnte das negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Können sich beide Parteien nicht einigen, ist es sinnvoll, dass man sich fachanwaltliche Hilfe holt.
Ihre Erfindervergütung bereits im Voraus kalkulieren
Sie haben das Gefühl, dass Sie keine „angemessene Vergütung“ erhalten (haben)?! Mit unserem Kalkulator bzw. Rechner für die Erfindervergütung können Sie nach der Methode der sog. Lizenzanalogie Ihre Vergütung berechnen.
Sie gelangen über den folgenden Link zu unserem Kalkulator:
Egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer - wir helfen Ihnen
Damit Sie bei der Erfindervergütung nicht den Kürzeren ziehen, wahren wir Ihre Rechte. Wir helfen Ihnen bei:
- der Klärung der Frage, ob es sich bei einer Erfindung oder der Entwicklung einer Verbesserung um eine Arbeitnehmererfindung handelt
- der Betreuung der Erfindermeldung oder der Inanspruchnahme Ihrer Arbeitnehmererfindung
- der Ermittlung der angemessenen Vergütung
- der Beratung oder Führung von Verhandlungen über die Erfindervergütung sowie die Formulierung von Vereinbarungen über Ihre Erfindung
- der Vertretung Ihrer Interessen bei Auseinandersetzungen über die Rechte und Pflichten vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. zu den zuständigen (Land-)Gerichten