Gebrauchsmusterrecht
Das Gebrauchsmuster wird häufig auch als „kleines Patent“ bezeichnet und bildet eine kostengünstige und schnelle Alternative zu einer Patentanmeldung. Teilweise kann es sich auch anbieten, aus einer Patentanmeldung ein Gebrauchsmuster „abzuzweigen“. Eine solche „Gebrauchsmusterabzweigung“ kommt innerhalb von zehn Jahren ab Patentanmeldung in Betracht, längstens aber solange, bis das Patenterteilungsverfahren abgeschlossen ist.
Dem Gebrauchsmusterschutz zugänglich sind technische Erfindungen; es können jedoch keine Verfahren beansprucht werden. Die maximale Laufzeit eines Gebrauchsmusters beträgt, anders als beim Patent, zehn Jahre, wobei nach drei, sechs und acht Jahren eine Aufrechterhaltungsgebühr zu entrichten ist.
Das Gebrauchsmuster genießt eine sogenannte Neuheitsschonfrist. Das heißt, falls Sie Ihre Erfindung bereits ohne eingereichte Schutzrechtsanmeldung veröffentlicht haben, ist diese wegen fehlender Neuheit zwar dem Patentschutz nicht mehr zugänglich. Innerhalb von sechs Monaten ist es jedoch noch möglich, ein Gebrauchsmuster für die Erfindung anzumelden.
Ein Gebrauchsmusterschutz kann nur in wenigen Ländern erlangt werden. So gibt es beispielsweise weder ein europäisches, noch ein internationales Gebrauchsmuster.
Sollten Sie sich für einen Gebrauchsmusterschutz über Deutschland hinaus interessieren, teilen wir Ihnen gern mit, wo dies möglich ist.
Auf dieser Seite
Rückruf vereinbarenWas wir leisten
- Beratung zum Arbeitnehmererfinderrecht
- Stand-der-Technik-Recherchen
- Ausarbeitung und Einreichung von Patentanmeldungen im In- und Ausland
- Begleitung der Anmeldung durch das Prüfungsverfahren im Inland und über unsere Korrespondenzanwälte auch im Ausland
- Vertretung in Einspruchsverfahren vor dem Bundespatentgericht und dem Europäischen Patentamt
- Beratung zu Lizenz- und sonstigen Verträgen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes einschließlich Geheimhaltungs- und Kooperationsverträgen
- Patentrecherchen (z. B. Recherche nach Schutzrechten von Wettbewerbern)
- Überwachung von Patenten
- Erstellung von Gutachten zur Rechtsbeständigkeit oder zur Verletzung von Schutzrechten (einschließlich Freedom-to-operate Analysen)
- Bewertung von Patenten
- Vertretung in Patentverletzungsverfahren
- Vertretung in Nichtigkeitsverfahren
Anmeldung
Die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Schutzrechtseintragung ist eine präzise ausformulierte Anmeldung.
Unser angestellter Patentanwalt als eigener Berufsträger ist routiniert in der Ausarbeitung von Gebrauchsmusteranmeldungen in allen Gebieten der Technik, bewandert. Hierbei achtet er stets darauf, dass Sie einen möglichst breiten Schutzumfang erhalten werden.
Beim Gebrauchsmuster handelt es sich, im Gegensatz zum Patent, um ein ungeprüftes Schutzrecht, welches vom Amt zunächst nicht auf sachliche Schutzerfordernisse untersucht wird. Es werden in erster Linie die formellen Voraussetzungen geprüft, das heißt, ob die Anmeldung vollständig ist und ob die Erfindung technisch und dem Gebrauchsmusterschutz zugänglich ist.
Dadurch wird ein zügiges Verfahren erreicht und die Eintragung in das Gebrauchsmusterregister erfolgt in der Regel bereits nach wenigen Monaten.
Gebrauchsmusterabzweigung
Eine Gebrauchsmusterabzweigung kann insbesondere in Fällen interessant sein, wo die Patenterteilung noch nicht absehbar ist, Konkurrenzprodukte aber dennoch wegen Schutzrechtsverletzung verfolgt werden sollen.
Da ein Patent erst mit Erteilung seine Ausschlusswirkung entfaltet und Dritte von der Benutzung der Erfindung abgehalten werden können, ist die Abzweigung eines Gebrauchsmusters aus einer Patentanmeldung ein geeignetes Mittel, die sonst schutzfreie Zeit zwischen Patentanmeldung und –erteilung zu überbrücken.
Da das Gebrauchsmuster vor Eintragung nicht auf Neuheit und erfinderischen Schritt geprüft werden, ist es notwendig, die Rechtsbeständigkeit anders abschätzen zu können.
Anderenfalls wohnt dem Vorgehen gegen Dritte aus dem Schutzrecht ein unabsehbares Risiko inne.
Auf Antrag ermittelt das Deutsche Patent- und Markenamt daher die für die Schutzfähigkeit relevanten Druckschriften und die Rechte aus dem Gebrauchsmuster können gegebenenfalls eine rasche Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegenüber potentiellen Verletzern ermöglichen, auch wenn sich die Patenterteilung noch hinzieht.
Recherche
Im Vorfeld einer geplanten Anmeldung ist es äußerst wichtig, den aktuellen Stand der Technik zu analysieren. Insbesondere beim Gebrauchsmuster kann eine solche Vorabrecherche häufig Zeit, Energie und Geld in Form von Anmeldungs- und Verfahrenskosten sparen, da sachliche Schutzvoraussetzungen vom Amt nicht geprüft werden. Wir recherchieren, welche Schutzrechte und Vorveröffentlichungen auf einem bestimmten Gebiet der Technik bereits bestehen. Somit können wir bewerten, ob Ihre Erfindung tatsächlich neu ist oder ob ein vergleichbares Produkt bereits beschrieben wurde. Wir helfen Ihnen dabei abzuschätzen, ob sich die Investition in eine Schutzrechtsanmeldung lohnt.
Außerdem führen wir „freedom-to-operate“-Recherchen durch, wenn Sie sich rechtlich absichern wollen, bevor Sie beispielsweise ein neu entwickeltes Produkt herstellen oder auf den Markt bringen. Wir analysieren umfassend sowohl angemeldete als auch eingetragene Schutzrechte aus einem bestimmten technischen Umfeld und prüfen die Rechtsbeständigkeit dieser Schutzrechte. Dadurch stellen wir sicher, dass Sie keine bestehenden Schutzrechte Dritter verletzen, oder wir können Sie beraten, wie Ihr Produkt abgeändert werden kann, um nicht in die fremden Schutzrechte einzugreifen. Auf diese Weise erhalten Sie einen umfassenden Kenntnisstand der Schutzrechtsliteratur auf ihrem Fachgebiet und können Neuentwicklungen besser planen und in Bezug auf Schutzrechte abschätzen.
Verletzung
Oftmals werden die sachlichen Kriterien eines Gebrauchsmusters erst im Rahmen eines Verletzungsverfahrens durch das Zivilgericht oder im Löschungsverfahren vom Deutschen Patent- und Markenamt geprüft. Bevor er einen Verletzer aus dem Gebrauchsmuster in Anspruch nimmt, empfiehlt es sich daher für den Schutzrechtsinhaber unbedingt, eine professionelle Recherche zur Prüfung der Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters zu veranlassen. Ansonsten besteht das Risiko einer Schadensersatzpflicht, falls sich das Gebrauchsmuster als nicht rechtsbeständig erweist.
Bei einem Angriff aus einem eingetragenen Gebrauchsmuster kann sich der Angegriffene beispielsweise mittels eines Löschungsverfahrens zur Wehr setzen. In einem solchen Löschungsverfahren werden die Neuheit und das Vorliegen eines erfinderischen Schrittes beim Gegenstand des Gebrauchsmusters geprüft. Abhängig vom Ergebnis dieser Prüfung, wird das Gebrauchsmuster vollständig oder teilweise gelöscht bzw. der Löschungsantrag wird zurückgewiesen.
MDLEGAL EUROPEAN PATENT ATTORNEYS GbR verfügt über langjährige Erfahrung im europäischen Einspruchs- und Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPO). In der Durchsetzung von Schutzrechten gegenüber Dritten und der Verteidigung bestehender Schutzrechte gegen Angriffe vertreten unser angestellter Rechtsanwalt und unser angestellter Patentanwalt Ihre Interessen als eigene Berufsträger.