Das Patentrecht stellt das Haupttätigkeitsgebiet der Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte dar. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und der Vielzahl an technischen Gebieten, mit denen wir uns täglich beschäftigen, sind wir die richtigen Ansprechpartner für Sie in allen patentrechtlichen Belangen.
Unsere Patent- und Rechtsanwälte begleiten Sie von Anfang an, helfen Ihnen bei der Entwicklung von Patentstrategien, arbeiten Anmeldungen aus, führen Sie durch den Patenterteilungsprozess und setzen Ihre Schutzrechte nach Erteilung gegen Mitbewerber durch. Dabei vertreten wir Sie vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und als Europäischer Patentanwalt vor dem Europäischen Patentamt sowie dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof. Als Patentanwälte verfügen wir über einen technischen oder naturwissenschaftlichen Hintergrund. Zusätzlich sind unsere Anwälte neben dem deutschen Patentrecht auch in europäischem sowie internationalem Patentrecht geschult.
Um Ihre Interessen auch international wahrnehmen zu können, verfügen wir über ein weites Netzwerk an Korrespondenzanwälten im Ausland, die wir jederzeit für die Wahrnehmung Ihrer Interessen in Anspruch nehmen können.
Was wir leisten
- Beratung zum Arbeitnehmererfinderrecht
- Stand-der-Technik-Recherchen
- Ausarbeitung und Einreichung von Patentanmeldungen im In- und Ausland
- Begleitung der Anmeldung durch das Prüfungsverfahren im Inland und über unsere Korrespondenzanwälte auch im Ausland
- Vertretung in Einspruchsverfahren vor dem Bundespatentgericht und dem Europäischen Patentamt
- Beratung zu Lizenz- und sonstigen Verträgen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes einschließlich Geheimhaltungs- und Kooperationsverträgen
- Patentrecherchen (z.B. Recherche nach Schutzrechten von Wettbewerbern)
- Überwachung von Patenten
- Erstellung von Gutachten zur Rechtsbeständigkeit oder zur Verletzung von Schutzrechten (einschließlich Freedom-to-operate-Analysen)
- Bewertung von Patenten
- Vertretung in Patentverletzungsverfahren
- Vertretung in Nichtigkeitsverfahren
Schutzstrategien
Die Frage nach der zu verfolgenden Schutzrechtsstrategie hängt vornehmlich von der Natur der Erfindung und vom Anmelder selbst ab. Nicht jede Erfindung bedarf desselben Schutzes und nicht jeder Anmelder benötigt dieselbe Art von Schutz.
Eine Schutzrechtsstrategie kann sich nur dann optimal entwickeln, wenn sie die individuellen Gegebenheiten des Anmelders berücksichtigt und darauf abgestimmt wird. Dazu gehören z. B. eine Betrachtung des Marktumfeldes allgemein, die Identifizierung potentieller Märkte für die neue Erfindung, bereits bestehende Schutzrechte des Anmelders oder auch solche von Wettbewerbern. Nicht zuletzt ist es ratsam, Orte an denen Mitbewerber Produktionsstandorte unterhalten oder betreiben könnten, zu identifizieren, denn auch wenn der Anmelder in diesen Ländern keine eigenen Produktions- oder Vertriebsstätten unterhält, kann es von Interesse sein, jedenfalls den Wettbewerber von einer Nutzung der Erfindung auszuschließen.
Entsprechend den Ergebnissen solcher Überlegungen wählen wir mit Ihnen gemeinsam die passende Art von Schutzrecht (z.B. Patent und/oder Gebrauchsmuster) sowie die Länder bzw. Regionen, in denen ein Schutz angestrebt werden soll, aus. So kann es sich anbieten, zunächst nur ein nationales, z.B. deutsches, Patent anzumelden, um dann innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Märkte auszutesten. Bei europaweit tätigen Unternehmen kann aber auch von Vornherein die Anmeldung eines Europäischen Patents die richtige Wahl sein. Und für Anmelder, die ihre Erfindung auch außerhalb Europas schützen möchten, besteht die Möglichkeit einer internationalen Anmeldung (PCT).
Die Kanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte hilft Ihnen gern dabei, die passende Schutzrechtsstrategie für Ihr individuelles Marktumfeld zu finden.
Patentanmeldung
Um Erfindungen vor der Nachahmung durch Mitbewerber zu schützen, ist es ratsam, vor der Veröffentlichung der Neuentwicklung, bei den zuständigen Behörden für den gewerblichen Rechtsschutz eine Schutzrechtsanmeldung einzureichen. In Betracht kommen hier sowohl nationale Schutzrechtsanmeldungen weltweit, in Deutschland zum Beispiel über ein Patent oder Gebrauchsmuster, aber auch europäische oder internationale Patentanmeldungen.
Es ist im Allgemeinen nicht möglich, nach der Einreichung einer Patentanmeldung noch zusätzliche Informationen in den Anmeldungstext einzubringen oder Fehler zu
korrigieren. Daher ist es wichtig, alle für die Ausführung der Erfindung notwendigen Informationen bereits bei der Ausarbeitung der Anmeldung einfließen zu lassen.
Der Ablauf nach Einreichung einer Patentanmeldung bei den zuständigen Ämtern ist streng vorgeschrieben und eine Vielzahl von Fristen sind zu beachten. Bevor ein Patent zur Erteilung gebracht werden kann, prüft das jeweilige Amt die Patentfähigkeit der Erfindung genau. Neuheit und erfinderische Tätigkeit werden hinterfragt, um zu vermeiden, dass durch eine vorschnelle Schutzrechtserteilung ungerechtfertigte Monopole entstehen, die den Wettbewerb verfälschen. Tatsächlich geschützt sind Erfindungen in den meisten Fällen erst mit Schutzrechtserteilung.
Die maximale Laufzeit eines Patents beträgt zwanzig Jahre, wobei jährliche Aufrechterhaltungsgebühren zu zahlen sind. Solange das Patenterteilungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kommt innerhalb von zehn Jahren ab Anmeldung eine sogenannte „Gebrauchsmusterabzweigung“ in Betracht.
Die Patentanwälte der Kanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte besitzen langjährige Erfahrung mit der Ausarbeitung von Patentanmeldungen und sind in der Lage, diese fachkundig durch das Prüfungsverfahren zu führen.
Recherche
Patente werden nur auf Erfindungen erteilt, die neu sind. Oft ist es daher ratsam, im Vorfeld einer Patentanmeldung eine Recherche nach dem Stand der Technik durchzuführen, um sicherzustellen, dass die eigene Erfindung nicht bereits in der Literatur beschrieben worden ist.
Es kann auch sinnvoll sein, bereits vor der Entwicklung eines neuen Produkts oder Verfahrens die in der Literatur beschriebenen Technologien zu recherchieren, um eine kostspielige erneute Entwicklung eines bereits bekannten Gegenstandes zu vermeiden. Auf diese Weise kann eine Recherche die Gefahr reduzieren, in die Entwicklung eines Produkts zu investieren, nur um bei der Markteinführung festzustellen, dass ein Mitbewerber bereits ein Patent auf die dem Produkt zugrundeliegende Technologie besitzt.
Schließlich kann es notwendig werden, ein störendes Patent eines Mitbewerbers zu neutralisieren, um Rechtssicherheit zu schaffen und die eigene Bewegungsfreiheit am Markt zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Dazu muss im Vorfeld eines Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens eine Recherche zum Stand der Technik durchgeführt werden, um Dokumente aufzufinden, die die Rechtsbeständigkeit des zu neutralisierenden Patents in Frage stellen.
Wir recherchieren und analysieren für Sie den relevanten Stand der Technik, um Sie bei der Umsetzung ihrer Unternehmensziele zu unterstützen.
Wichtig - Geheimhaltung!
Ein Gegenstand, der zum Patent angemeldet werden soll, muss neu sein. Für den Erfinder ist es deshalb wichtig zu wissen, dass ihm der Patentschutz in den meisten Ländern versagt ist, wenn er seine Erfindung vor der Anmeldung zum Patent der Öffentlichkeit zugänglich macht. Soll die Erfindung dennoch Dritten bereits vor der Schutzrechtsanmeldung vorgestellt werden, sollte dies nur bei vereinbarter, strenger Geheimhaltung erfolgen, um Rechtspositionen nicht zu gefährden. Als Anwälte sind wir selbstverständlich bereits aufgrund unserer Berufsordnung zur Geheimhaltung verpflichtet, so dass Sie immer sicher sein können, dass Ihre Erfindung von uns vertraulich behandelt wird.
Patentverletzung
Wenn auch oft schon das Vorhandensein eines Schutzrechts Mitbewerber von der Nachahmung eines Produkts abhält, so kann es doch vorkommen, dass ein Konkurrent – in Unkenntnis Ihrer Schutzrechte oder absichtlich – Ihre Erfindung verwendet. Dann wird es notwendig, den Mitbewerber auf Ihr Schutzrecht hinzuweisen, ihn abzumahnen oder bei Uneinsichtigkeit gerichtlich gegen ihn vorzugehen, um die eigenen wirtschaftlichen Interessen zu schützen.
Durch die Erteilung eines Patents wird dem Patentinhaber für die Dauer der Patentlaufzeit ein Ausschließlichkeitsrecht zur Benutzung der patentierten Erfindung verliehen. Wird dieses Ausschließlichkeitsrecht verletzt, weil auch unberechtigte Dritte die Erfindung verwenden, können dem Patentinhaber Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz oder Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung zustehen. Daneben kommen Ansprüche auf Auskunft über die Herkunft der patentverletzenden Erzeugnisse sowie auf deren Rückruf und Vernichtung in Betracht.
Die Kanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte unterstützt Sie dabei, Ihre Schutzrechte durchzusetzen oder sich gegen Patentverletzungsklagen zu verteidigen.