Verletzt jemand Ihr Patent, Ihre Marke oder Ihr Design? Wir helfen, Ihre Rechte durchzusetzen
Die Geschäftswelt wird immer schnelllebiger, und immer mehr Menschen greifen, um Geld zu verdienen, widerrechtlich auf die Ideen, Erfindungen und Designs anderer Unternehmer zurück. Zum Glück kann man Patente, Designs und Marken registrieren und mit einem offiziellen Schutz versehen. Die Registrierung dieser Schutzrechte verhindert aber leider noch nicht deren Verletzung. Um Ihre Schutzrechte gegen Verletzer durchzusetzen, ist jedoch hochspezialisierte und kompetente Hilfe zwingend erforderlich.
Was wir leisten
- Mandanten werden in unserer Kanzlei von mehreren eigenen Berufsträgern betreut.
- Unser angestellter Patentanwalt übt seinen Beruf als Patentanwalt nach Maßgabe der Patentanwaltsordnung eigenverantwortlich aus und ist insbesondere gemäß § 3 PAO zur Beratung und Vertretung in sämtlichen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes (insbesondere nationales Patentrecht, Arbeitnehmererfindungsrecht, Patentanmeldungen, Recherchen, Einspruchs‑ und Beschwerdeverfahren, Lizenz- und Know‑how‑Verträge) befugt.
- unser angestellter Rechtsanwalt erwirkt als eigener Berufsträger eigenverantwortlich eine einstweilige Verfügung, um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.
- unser angestellter Rechtsanwalt vertritt als eigener Berufsträger Sie vor Gericht und führt Prozesse gegen Verletzer Ihrer Patente, Marken bzw. Ihres Designs, zum Beispiel im Rahmen einer Unterlassungsklage.
- unser angestellter Rechtsanwalt setzt als eigener Berufsträger Ihr Recht auf eine angemessene Entschädigung oder Schadensersatz durch.
Grenzbeschlagnahmen und Beschlagnahmen auf der Messe
Führt jemand aus einem Nicht-EU-Staat Waren in die EU bzw. nach Deutschland ein, die ein hier bestehendes Patent oder Design Ihres Unternehmens oder eine hier eingetragene Marke verletzen?
Die zollrechtliche Grenzbeschlagnahme ist eine wirksame Methode, diesen Einfuhren zu begegnen. Um diese effektiv und erfolgreich umzusetzen, arbeitet unser angestellter Rechtsanwalt als eigener Berufsträger eng mit den Zollbehörden zusammen, kümmert sich um Ihre Anträge und begleitet Ihr Unternehmen während des gesamten Prozesses.
Unser angestellter Rechtsanwalt als eigener Berufsträger wird auch auf der Messe für Sie tätig, sollten schutzrechtsverletzende Produkte aus einem Nicht-EU-Staat dort mit dem Ziel zur Schau gestellt werden, sie in der EU bzw. in Deutschland auf den Markt zu bringen.
Vorsicht ist oft besser als Nachsicht
Um Ihre Schutzrechte möglichst früh und vor allem nachhaltig gegen mögliche Verletzungen abzusichern, leisten wir außerdem Patent- und Markenüberwachungen bei neu erteilten Schutzrechten.
Nach der Veröffentlichung von Schutzrechten gibt es eine Phase, innerhalb derer gegen die Erteilung des Patents Einspruch eingelegt werden kann. Diesen Weg kann ein Unternehmen gehen, wenn ältere (z.B. Ihre eigenen) Schutzrechtsposition durch die Neu-Eintragung verletzt werden oder wenn eine neu patentierte Erfindung gegenüber einer (z.B. von Ihrem Unternehmen) früher angemeldeten technischen Lösung nichts wesentlich Neues an sich hat, sich also vom Stand der Technik nicht abhebt und deswegen nicht mit einem Patent geschützt werden kann.
Wir stellen sicher, dass Ihre Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPO) möglichst aussichtsreich sind und die Bewegungsfreiheit Ihres Unternehmens wiederhergestellt wird. Sollte die Phase für Einspruchsverfahren abgelaufen sein, strengen unser angestellter Rechtsanwalt und unser angestellter Patentanwalt als eigener Berufsträger ein Nichtigkeitsverfahren an, um konkurrierende Schutzrechte Ihrer Gegner zu neutralisieren.
Beiden Methoden, Einspruchs- sowie Nichtigkeitsverfahren, muss eine gründliche Recherche zu bestehenden Schutzrechten bzw. zum Stand der Technik vorausgehen. Wir führen diese Recherchen für Sie durch, um eine sichere Basis für das weitere Vorgehen zu schaffen.