Verletzt jemand Ihr Patent, Ihre Marke oder Ihr Design? Wir helfen, Ihre Rechte durchzusetzen
Die Geschäftswelt wird immer schnelllebiger, und immer mehr Menschen greifen, um Geld zu verdienen, widerrechtlich auf die Ideen, Erfindungen und Designs anderer Unternehmer zurück. Zum Glück kann man Patente, Designs und Marken registrieren und mit einem offiziellen Schutz versehen. Die Registrierung dieser Schutzrechte verhindert aber leider noch nicht deren Verletzung. Um Ihre Schutzrechte gegen Verletzer durchzusetzen, bietet unsere Kanzlei hochspezialisierte und kompetente Hilfe an.
Was wir leisten
- Wir mahnen Verletzer Ihrer Schutzrechte ab
- Wir erwirken einstweilige Verfügungen, um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten
- Wir vertreten Sie vor Gericht und führen Prozesse gegen Verletzer Ihrer Patente, Marken bzw. Ihres Designs, zum Beispiel im Rahmen einer Unterlassungsklage
- Wir setzen Ihr Recht auf eine angemessene Entschädigung oder Schadensersatz durch
Grenzbeschlagnahmen und Beschlagnahmen auf der Messe
Führt jemand aus einem Nicht-EU-Staat Waren in die EU bzw. nach Deutschland ein, die ein hier bestehendes Patent oder Design Ihres Unternehmens oder eine hier eingetragene Marke verletzen?
Die zollrechtliche Grenzbeschlagnahme ist eine wirksame Methode, diesen Einfuhren zu begegnen. Um diese effektiv und erfolgreich umzusetzen, arbeiten wir eng mit den Zollbehörden zusammen, kümmern uns um Ihre Anträge und begleiten Ihr Unternehmen während des gesamten Prozesses.
Wir werden auch auf der Messe für Sie tätig, sollten schutzrechtsverletzende Produkte aus einem Nicht-EU-Staat dort mit dem Ziel zur Schau gestellt werden, sie in der EU bzw. in Deutschland auf den Markt zu bringen.
Vorsicht ist oft besser als Nachsicht
Um Ihre Schutzrechte möglichst früh und vor allem nachhaltig gegen mögliche Verletzungen abzusichern, leisten wir außerdem Patent- und Markenüberwachungen bei neu erteilten Schutzrechten.
Nach der Veröffentlichung von Patenten und Marken gibt es eine Phase, innerhalb derer man der Eintragung der Marke widersprechen bzw. gegen die Erteilung des Patents Einspruch einlegen kann. Diesen Weg kann ein Unternehmen gehen, wenn ältere (z.B. Ihre eigenen) Markenrechte durch die Neu-Eintragung verletzt werden oder wenn eine neu patentierte Erfindung gegenüber einer (z.B. von Ihrem Unternehmen) früher angemeldeten technischen Lösung nichts wesentlich Neues an sich hat, sich also vom Stand der Technik nicht abhebt und deswegen nicht mit einem Patent geschützt werden kann.
Wir stellen sicher, dass Ihre Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren möglichst aussichtsreich sind und dass die Bewegungsfreiheit Ihres Unternehmens wiederhergestellt wird. Sollte die Phase für Einspruch- bzw. Widerspruchsverfahren abgelaufen sein, strengen wir Nichtigkeitsverfahren an, um konkurrierende Marken und Patente Ihrer Gegner zu neutralisieren.
Beiden Methoden, Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren sowie Nichtigkeitsverfahren, muss eine gründliche Recherche zu bestehenden Schutzrechten bzw. zum Stand der Technik vorausgehen. Wir führen diese Recherchen für Sie durch, um eine sichere Basis für das weitere Vorgehen zu schaffen.