• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

China Patentrecht erneuert

27. Oktober 2020

Das Chinesische Patentgesetz wurde zum vierten Mal erneuert, als „neues“ China Patentrecht tritt es in Kraft zum 1. Juni 2021. Dies bietet Elemente wie eine neue Neuheitsschonfrist und eine Verlängerung der Schutzdauer und auch Verbesserungen in Patentverletzungsverfahren z. B. in Bezug auf die Beweisführung in China.

Neues Patentgesetz in ChinaWichtige neue Regelungen vor allem für Patentverletzungsverfahren in China wurden durch den Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses China am 17. Oktober 2020 als vierte Überarbeitung und Erneuerung des Chinesischen Patentgesetzes  verabschiedet und treten am 1. Juni 2021 in Kraft. Wir geben einen Überblick der Neuerungen im „Neuen“ Patentgesetz in China.

Verlängerung der Verjährungsfristen

Das neue Patentgesetz in China führt eine Verlängerung der Verjährungsfristen ein für die Verteidigung von Patentrechten. Die Verjährungsfrist wird von 2 auf 3 Jahre verlängert, dies gilt für Patentverletzungen ebenso wie für Verfahren um die Zahlung von Lizenzgebühren auf Patente.

China Patentrecht: zukünftig Neuheitsschonfrist

Neu ist die Klausel für das China Patentrecht ab 2021, die eine Neuheitsschonfrist für Erfindungen vorsieht, an denen öffentliches Interesse besteht. Eine Erfindung soll nach neuem chinesischen Patentgesetz nicht die Neuheit verlieren, wenn die erste Offenlegung im Ausnahmezustand oder unter außergewöhnlichen Umständen des Staates und für Zwecke des öffentlichen Interesses stattfindet. Diese erste Offenlegung soll bei der Anmeldung nicht länger als 6 Monate zurückliegen. Dies ermögliche, ein neues medizinisches Produkt wie z. B. gegen Corona bereits vor der Patentanmeldung auf den Markt zu bringen.

Eine Neuheitsschonfrist für Erfindungen sollte es nach dem Gedanken des China Patentrechts gar nicht geben, da Neuheit international als Voraussetzungen für die Patentierbarkeit gilt. In der Praxis wird dies von einigen Ländern mit einer Neuheitsschonfrist umgangen, so auch von den USA mit ihrer Regelung, eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten für „Vor-AIA“-Anmeldungen vor dem frühesten US-Anmeldetag zu berechnen.

Auch Japan erweiterte erst 2018 die Neuheitsschonfrist auf Patente ebenfalls auf 12 Monate, und in China werden nun also 6 Monate Neuheitsschonfrist gelten.

In Europa ist dies dagegen nur wenig verbreitet, hier bieten nur folgende Mitglieder des Europäischen Patentübereinkommens eine Neuheitsschonfrist an: Estland, San Marino, Albanien und die Türkei.

Verlängerung der Schutzdauer bei langem Erteilungsverfahren

Konfliktstoff ist möglicherweise zu erwarten durch eine weitere neue Klausel im neuen China Patentrecht, die Erfindungen eine längere Schutzdauer bei langen Erteilungsverfahren ermöglichen kann. Grundsätzlich gilt bisher eine maximale Schutzdauer von 20 Jahren im Patentrecht, die lediglich für medizinische Erfindungen um weitere 5 Jahre verlängert werden kann, genau geregelt durch Vorgaben für SPC (ergänzendes Schutzzertifikat).

Die neue chinesische Regelung will nun grundsätzlich die Schutzdauer für Patente verlängern – wenn eine „unangemessene Verzögerung“ während des Erteilungsverfahrens stattfand. Voraussetzung dafür ist, dass der Patentinhaber nicht selbst die Verzögerung verursacht hat. Konkret ist vorgesehen, dass die entstandenen Verzögerungen ausgeglichen werden sollen, wenn seit dem Anmeldetag eines Erfindungspatents 4 Jahre oder länger vergangen sind und das Erfindungspatent erst 3 Jahre oder länger nach dem Antrag auf materielle Prüfung erteilt wurde.

„Präventive“ Patentanmeldungen in China

Nach dem neuen Patentgesetz in China soll der Grundsatz von Treu und Glauben explizit für die Anmeldung von Patenten und die Ausübung von Patentrechten gelten. Diese Regelung zielt darauf ab, dass Patentanmeldungen in China nicht missbraucht werden sollen und dürfen, um Wettbewerb einzuschränken oder zu verhindern.

Hintergrund dazu ist, dass eine Patentanmeldung in China jeder durchführen darf, der einen eigenen Anspruch an dem Patent (und im Übrigen auch an einer Marke) vorbringen kann; eine Patentrecherche ist aber nicht verpflichtend, anders als bei europäischen Patentanmeldungen. Daher wurden bisher zahlreiche „Präventive“ Patentanmeldungen in China getätigt, die dann ein jahrelanges Verletzungsverfahren nach sich ziehen, besonders in den Bereichen standardessentielle Patente, Patent-Monopole und Patent-Trolle.

Es ist insofern ein gutes Signal, den Grundsatz von Treu und Glauben bei Patentrechten zu verankern, ob dies allerdings in der Praxis schnell zur Verbesserung führen wird, muss sich zeigen. Im Markenrecht auf jeden Fall ist der Grundsatz von Treu und Glauben in Artikel 7 schon länger festgelegt, und dennoch sind präventive Markenanmeldungen noch immer ein Problem aus westlicher Sicht.

Übrigens führt das neue chinesische Patentgesetz auch einen Mechanismus der Lizenzbereitschaftserklärung ein, angelehnt an Regelungen aus dem deutschen Patentrecht. Die chinesische Regierung hält dies für eine der wichtigsten Maßnahmen, um die Kommerzialisierung der in China angemeldeten Patente zu fördern.

Neues China Patentrecht: Höherer Schadensersatz

Immerhin sieht das neue chinesische Patentgesetz in China einen höheren Schadensersatz bei Patentverletzungen vor. In allen Fällen, in denen der Schaden des Rechtsinhabers, Gewinn des Verletzers oder die Lizenzgebühren der verletzten Patente schwierig zu bestimmen oder zu kalkulieren sind, kann das chinesische Gericht einen Schadensersatz zwischen RMB 30.000 (4.000 €) und RMB 5 Millionen (640.000 €) festlegen. Dies ist eine Steigerung um den Faktor 3 bzw. 5, denn bisher lag der Schadensersatz für Patentverletzungen zwischen RMB 10.000 und RMB 1 Million.

Übrigens werden auch die verwaltungsrechtlichen Strafen wegen Patentimitierung von dem 4-Fachen auf das 5-Fache des illegal erwirtschafteten Gewinns erhöht; dies sind z. B. die Fälschung der Patenturkunde oder der Patentschrift.

Beweislast des Rechteinhabers wird erleichtert

Noch wichtiger ist eine neue Regelung zur Beweislast des Rechteinhabers im neuen Patentgesetz in China. Gelingt es dem Rechteinhaber nicht, Beweismittel für die Patentverletzung zu bekommen – weil die Beweise sich hauptsächlich im Besitz des Patentverletzers befinden – kann das chinesische Gericht den Patentverletzer dazu zwingen, seine Buchhaltung und ähnliches Beweismaterial offenzulegen. Wenn der Beklagte sich weigert, diese Beweise herauszugeben, kann das Gericht nun Schadensersatz auf der Grundlage des Anspruchs des Klägers zusprechen. Wohlgemerkt: das Wörtchen „kann“.

Beweisführung in China ist aus westlicher Sicht ein schwieriges Terrain. Als Beweismittel sind zwar zahlreiche Dokumentenarten und sogar Webseitenbelege zugelassen, sogar Blockchain basierte Beweisführung ist in China zugelassen.

Aber berücksichtigt werden Beweise vor allem, wenn die Beweismittel eine chinesische Legitimation vorweisen, entweder vom Zoll oder von chinesischen Vertragspartnern. Durch die neue Regelung kann daher die Beweislast des Rechteinhabers möglicherweise erleichtert werden, dies wird sich in der Praxis erweisen müssen.

Patentverletzungen: neue Gerichtsebenen

Neu sind auch die zukünftigen Regelungen für die Gerichtsebenen, auf denen Patentverletzungsklagen einzureichen sind. Die Arbeitsteilung der Patentbehörden von verschiedenen Ebenen wird neu reguliert; Nationale Patentbehörden (staatliche Ebene) sind demnach bevollmächtigt, landesweit schwerwiegende Patentverletzungsstreitigkeiten zu bearbeiten. Regionale Patentbehörden dagegen sind bevollmächtigt, Verletzungsfälle gegen dasselbe Patent kombiniert zu bearbeiten, und auch die Patentbehörden (also außerhalb der Gerichtsebene) sollen ermächtigt sein, Patentimitation und mit neuer Regelung auch normale Patentverletzungsfälle zu bearbeiten. Diese Regelung wird das ohnehin weitverzweigte Gerichtssystem in China weiter zersplittern.

Dabei hatte China erst am 1. Januar 2019 ein neues Gericht für alle Verfahren im Bereich Intellectual Property (IP-Gericht) eröffnet, gerade um Entscheidungen im Patentrecht zu bündeln. Die neue Regelung erscheint dazu als Rückschritt. Immerhin kann für überregionale Verletzungen gegen dasselbe Patent beansprucht werden, dass sie von den Patentbehörden der höheren Ebene bearbeitet werden.

Fazit

Es gibt Licht und Schatten im neuen China Patentrecht ab 2021, kann man in Kurzform zusammenfassen, die Praxis wird erweisen, was überwiegt.

Unsere Anwälte verfügen über langjährige Expertise im Patentrecht sowie im gesamten Gewerblichen Rechtsschutz und sind berechtigt, Sie vor jedem Gericht zu vertreten – in Deutschland und auch international. Auch verfügen wir in Bezug auf China und das chinesische Patent-, Design- und Markenrecht über langjährige Erfahrung und Sprach- und Landeskenntnis.
Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt auf.


Quellen: 

Xinhuanet

Bild:

eigene Bildgestaltung aus TheDigitalArtist | pixabay.com | CCO License und WilliamCho | pixabay.com | CCO License

 

  • teilen  4 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconPatentrecht Tag iconPatentverletzung in China,  China Patent,  Beweisführung in China,  China Patentrecht,  Neuheitsschonfrist in China,  Schadensersatz,  Patentverletzungsverfahren,  Neuheitsschonfrist,  Verletzungsverfahren in China,  Beweisführung,  China Patente,  Patentgesetz in China,  neues Patentrecht China,  Neues Patentgesetz in China,  im neuen Patentgesetz in China,  chinesisches Patentgesetz,  Verfährung in China

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Patentrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

22. Februar 2022
Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

15. Februar 2022
GeschGehG: Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Geheimhaltung

GeschGehG: Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Geheimhaltung

8. Februar 2022
Streitwert im Nichtigkeitsverfahren

Streitwert im Nichtigkeitsverfahren

3. Februar 2022
PCT-Anmeldung – gilt das Prinzip der gemeinsamen Anmelder?

PCT-Anmeldung – gilt das Prinzip der gemeinsamen Anmelder?

1. Februar 2022
Nachweis einer Patentverletzung durch Whistleblower

Nachweis einer Patentverletzung durch Whistleblower

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung