• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

UK Urteil: Parallele Marken im Amazon Verkauf

1. Februar 2021

Das UK Urteil um die Streitmarke BHPC geht um Parallele Marken im online Verkauf über Amazon – und einem etwaigen Anspruch auf Geotargeting. Darf Amazon auf amazon.com die U.S. Waren einer parallelen Marke in der EU anzeigen, obwohl sie in der EU nicht verkauft wird?

BHPC: Parallele Marken in EU/UK und in USA

Das UK Urteil um die Streitmarke BHPC, eine Bekleidungsmarke für Polo Sport, geht um Parallele Marken im Verkauf über Amazon, fragmentiert in eine UK/EU Marke und eine US Marke. Hintergrund des Falls ([2021] EWHC 118 (Ch)) ist eine Markenaufteilung zwischen Brüdern, durch die die Streitmarke BHPC (Beverly Hills Polo Club) sowohl in Europa / UK als auch als US Marke geschützt ist als parallele Marke. Markeninhaber der EU und UK Marke BHPC ist Lifestyle Equities C.V. und dessen Geschäftsführer Herrn Eli Haddad (Niederlande), Markeninhaber der US Marke BHPC sind die Brüder von Herrn Haddad über die Firma BHPC Associates LLC.

Koexistenz von Marken, Erbengemeinschaft oder freiwillige Fragmentierung paralleler Marken? Das war nicht Thema in diesem Fall, es ging nicht um eine Verwechslungsgefahr, sondern um parallele Marken im online Verkauf – und für Amazon zumutbares Geotargeting.

Denn aus den USA werden BHPC Waren auf amazon.com gelistet, während Herr Haddad aus Europa die Amazon Listung der BHPC Waren ablehnt und vor allem auch verhindern möchte, dass im Europäischen Markt der Preis gesehen werden kann, zu dem Waren der Marke BHPC in den USA verkauft werden.

Die Europäischen Kläger machten geltend, dass dies eine Form der Fälschung sei und ihr Geschäft zerstört werde.

Amazon reagierte

Amazon hatte – nachdem die etwaige Markenverletzung von der Klägerin über das Reporting-Tool von Amazon angesprochen wurde – technische Beschränkungen in Bezug auf den Verkauf und die Werbung für BHPC-Waren an Verbraucher im Vereinigten Königreich/EU eingeführt, im Wesentlichen seit 2018 für den Amazon Global Store und seit 2019 auch auf die amazon.com-Geschäftsmodelle. Dies geschah durch die Einschränkung des Cross-Listing von amazon.com auf amazon.co.uk.

In der Praxis verhindert dies, dass die BHPC Waren auf den Europäischen Seiten wie amazon.co.uk (damals noch mit UK) gezeigt wurden, aber auf amazon.com sind die BHPC Waren als U.S. Angebot zunächst zu sehen – inklusive der Preise, auch als britischen Pfund anzeigbar -, nur der letzte Verkaufsschritt ist von Amazon für Europäer blockiert.

Daher genügten diese Maßnahmen den Europäischen Klägern nicht, sie forderten, Amazon solle die Sichtbarkeit von allen BHPC Markenartikeln auf amazon.com für Verbraucher aus dem Vereinigten Königreich und der EU sperren. Amazon lehnte dies ab; dies sei technisch sehr komplex. Aber auch ganz grundsätzlich war Amazon nicht bereit, das „Internet zu zensieren“.

Zurecht? Oder handelte es sich um einen berechtigten Anspruch auf Geotargeting?

Anspruch auf Geotargeting?

Zum Thema Geotargeting gibt es durchaus mehrere wichtige Urteile, von denen hier insbesondere  das Floyd Urteil aus dem UK von 2018 genannt sei (Floyd LJ in Argos Ltd. v Argos Systems Inc. [2018] EWCA): Targeting ist keine eigenständige Doktrin des Markenrechts, urteilte das UK Gericht (England and Wales Court of Appeal). Da Marken eine territoriale Wirkung haben, sollen mit Geotargeting diejenigen, die ihre Geschäfte ausschließlich außerhalb des Vereinigten Königreichs tätigen, nicht dem Markenrecht des UK unterworfen werden; dies jedoch könne nicht zu irgendeiner Form der Haftung führen.

Europäische Kläger beriefen sich auf Verbotsrecht gegen Dritte

Tatsächlich beriefen sich die Europäischen Kläger – neben dem Markeninhaber aus den Niederlanden auch ein exklusiver Lizenznehmer – sowohl auf das UK Gesetz gemäß § 10 des Trade Marks Act 1994 als auch auf den Artikel 9 der Verordnung (EU) 2017/1001 über die Europäische Unionsmarke (EUTMR) sowie auf die EU Richtlinie 2006/114/EG. Die genannten Gesetze geben einem Markeninhaber Möglichkeiten zu Verboten – zum Beispiel gegen Anbieten, Verkauf und Bewerben der eigenen Marke durch Dritte. Allerdings gilt dies nur unter der Voraussetzung, dass eine Verwechslungsgefahr besteht oder die Wertschätzung der Unionsmarke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt wird.

Rechtsprechung: Markenverletzung im Online Verkauf

Andererseits können Markenrechte auch verletzt werden, wenn aus Drittstaaten stammende Waren sogar vor ihrer Ankunft in der EU Gegenstand einer an die Verbraucher in der Europäischen Union gerichteten geschäftlichen Handlung sind wie einem Verkauf, einem Verkaufsangebot oder einer Werbung, hatte der EuGH 2011 geurteilt (L’Oréal u. a. gegen Ebay, C-324/09). Der Betreiber eines Online-Marktplatzes – wie Ebay oder Amazon – sei aber nur dann (mit-) verantwortlich für eine solche Markenverletzung, wenn er sich der etwaiger Markenverletzung bewusst ist und die Präsentation der fraglichen Verkaufsangebote optimiert oder diese bewirbt.

Tatsächlich hatten die Europäischen Kläger jedoch nur einen einzigen Nachweis für eine Markenverletzung bei Amazon vorgelegt (Lifestyle Equities C.V. and anor v Santa Monica Polo Club Ltd and ors [2017] EWHC 3313), woraufhin Amazon innerhalb weniger Stunden rund 80 potenziell rechtsverletzende ASINs entfernte. Zudem ist es eine rein private Tätigkeit, wenn beim Kauf und Import eines Produkts über den Amazon Global Store als private Nutzung oder privates Geschenk angegeben wird. Und bei einer privaten Nutzung liegt keine Markenverletzung vor.

Auch hatte EuGH erst im April 2020 (Coty Davidoff) geurteilt, dass keine Markenrechtsverletzung in der bloßen Lagerung vorliegt (auch im Programm „Versand durch Amazon“) – solange diese Ware nicht verkauft wird. Ob Amazon dennoch in Mitverantwortung für eine etwaige Markenverletzung in diesem Programm zu sehen ist, wurde vom EuGH bisher nicht geprüft.

Klage abgewiesen- Webseite zielt nicht auf EU/UK

Daher wies das UK Gericht die Klage ab und gab Amazon Recht. Das Anzeigen eines identischen Markenprodukts – z. B. durch Parallele Marken – auf einer Website außerhalb der Markenrechte des Klägers stellt demnach keine Verletzung dar – es sei denn, dass diese Website gezielt das Gebiet der Rechte des Klägers anspricht. Das aber war vorliegend nicht der Fall, entschied das UK Gericht.

Klage zurecht abgewiesen?

Obwohl der Grundsatz zur Erschöpfung der Rechte aus einer Marke (gemäß Art. 7 der Richtlinie 2008/95) im Hinblick auf eine freiwillige Fragmentierung in parallele Marken in diesem Verfahren nicht Thema war, gehen dennoch kurz auf diesen Aspekt ein. Denn gemäß Schweppes Urteil des EuGH kann der Inhaber einer nationalen Marke nicht gegen die Einfuhr identischer Waren, die dieselbe Marke tragen, aus einem anderen Mitgliedstaat Einspruch erheben – wenn er weiterhin aktiv und bewusst das Erscheinungsbild oder das Image einer einzigen und globalen Marke gefördert hat.

Auch aus diesem Gesichtspunkt deutet sich daher an, dass die Klage gegen Amazon vom UK Gericht durchaus zurecht abgewiesen wurde – zumindest aus EU Sicht.

Möchten auch Sie Ihre Marke verteidigen?

Unsere Anwälte beraten Sie gerne und vertreten Sie vor jedem Gericht, auch in Verfahren der Unterlassung.
Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt zu uns auf – wir freuen uns auf Ihren Anruf!


Quellen:

UK Urteil [2021] EWHC 118 (Ch)

Bild:

eigener Mix aus coffeebeanworks | pixabay | CCO License und geralt | pixabay | CCO License

 

  • teilen  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconMarkenrecht Tag iconUK Urteil,  Geotargeting,  UK,  Parallele Marken,  Amazon,  Fragmentierung paralleler Marken,  Amazon Cross-Listing,  Erbengemeinschaft,  Amazon Verkauf,  Koexistenz,  Markenverletzung Amazon,  Kleidung,  Amazon-Affiliates,  Online Verkauf,  Markenverletzung im Online Verkauf,  Rechtsprechung

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Markenrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

15. März 2022
Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

25. Februar 2022
CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

24. Februar 2022
EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

21. Februar 2022
Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

15. Februar 2022
SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Hanauer Landstrasse 287
60314 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung