• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

ProContact als Markenname für Apps abgelehnt

30. Juni 2020

Der Markenschutz für den Begriff „ProContact“ als Markenname für Apps wurde vor dem BPatG abgelehnt. Im Fokus stand der weit gefasste Oberbegriff und die Frage, ob die Wortschöpfung ProContact beschreibend ist für Apps, umso mehr als die Markenbegriffe Profamila für Familienarbeit und PRO WILDLIFE für Tierschutz zugelassen sind.

Apps MarkennameMit Beschluss vom November 2018 wies das Deutsche Patent- und Markenamt die gewünschte Markeneintragung für den Begriff ‚ProContact‘ ab. Zur Begründung erklärte das DPMA, dass die angemeldete Wortkombination „ProContact“ sprachüblich gebildet sei und in der deutschen Sprache so viel wie „professioneller Kontakt“ bedeute. Als solcher aber sei der Begriff beschreibend für die beanspruchten Waren der Nizza-Klasse 9 „Computerprogramme in Form von Apps“.

Rechtsschutz für Apps

Nicht nur die Markennamen für Apps sind wichtig, sondern der gesamte Rechtsschutz für eine App. Kann man eine App patentieren? Was muss man beim Schutzantrag beachten? Oder ist es möglich, die App unter Urheberschutz zu stellen? Was ist eigentlich Werktitelschutz für eine App? Lesen Sie dazu gerne unseren Artikel zum rechtlichen Schutz für eine App.

Hiergegen wendete sich die Markenanmelderin mit ihrer Beschwerde. Zur Begründung führte sie aus, dass das DPMA die Feststellungslast für das Vorliegen absoluter Eintragungshindernisse trage. Vorliegend habe die Markenstelle jedoch bloße Mutmaßungen geäußert, die für eine Zurückweisung der Anmeldung nicht genügten. Vielmehr sei es erforderlich gewesen, diese in ihre Bestandteile zu zerlegen, um sie in einem nächsten Schritt einzeln zu analysieren.

BPatG bestätigte fehlende Unterscheidungskraft

Das Bundespatentgericht (BPatG) anerkannte zwar die Beschwerde, bestätigte mit seinem aktuellen Urteil (25 W (pat) 518/19) jedoch den Beschluss und die Markenzurückweisung durch das DPMA. Der Eintragung des Begriffs „ProContact“ als Marke für Apps stehe für die beanspruchten Waren der Klasse 9 das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen, urteilte das BPatG.

Bezeichnungen, denen die maßgeblichen Verkehrskreise im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen, besitzen keine Unterscheidungskraft, erläuterte das Gericht und nannte als Beispiele von ebenfalls aus diesem Grund abgelehnten Marken ‚Postkantoor‘ und  ‚FUSSBALL WM 2006 ‘. Zudem sei der Begriff ‚ProContact‘ eine direkte Bestimmungsangabe, nämlich wofür bzw. für welchen Anwendungsbereich die beanspruchten Apps bestimmt sind.

„Pro“ hat viele Bedeutungen

Interessant sind die Ausführungen des BPatG zu Wortmarken mit dem Wortelement ‚Pro‘.
Das Wort „Pro“ habe viele unterschiedliche Bedeutungen, führte das BPatG aus, und nannte u. a. . als Kurzwort „Profi“, als Adverb „dafür“, als Präposition „je“  sowie als Verstärker in Wortkombinationen, um eine positive Einstellung bezogen auf das nachfolgende Basiswort zum Ausdruck zu bringen (proeuropäisch = europafreundlich usw.).

Unternehmenskennzeichen mit kennzeichnenden Charakter

Außerdem werde die Präposition „Pro“ häufig von Organisationen, Vereinigungen oder Initiativen (gesellschafts-)politischer Art verwendet, die damit bereits im Namen dokumentieren, in welche Richtung sie sich engagieren bzw. wofür sie arbeiten (das Gericht nannten als Beispiele „profamilia“, „PRO WILDLIFE“, „Pro Tierschutz“, „ProVegan Stiftung“).  Diese Bezeichnungen haben auch durchaus einen kennzeichnenden Charakter, das aber dürfen sie auch gemäß den Regeln für Unternehmenskennzeichen i.S.v. § 5 Abs. 2 MarkenG. Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden.

Oberbegriff ‚Computerprogramme in Form von Apps‘

Zwar hielt es das BPatG – anders als das Markenamt – nicht für wahrscheinlich, dass die Verbraucher die angemeldete Bezeichnung ‚ProContact‘ in entscheidungserheblichem Umfang im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren im Sinne von „professioneller, Kontakt“ verstehen könnten. Gleichwohl aber liege ein Verständnis des Begriffs im Sinne von „für die Verwaltung von Kontaktdaten“ überaus nahe in diesem entsprechenden Produktzusammenhang, ergänzte das Gericht.

Und da der gewählte Oberbegriff der Markenanmeldung „Computerprogramme in Form von Apps“ weit gefasst worden war, sei der Begriff ‚ProContact‘ eben doch beschreibend für die beanspruchten Waren. Denn der Oberbegriff „Computerprogramme in Form von Apps“ umfasse auch „Kontaktverwaltungs-Apps“, auf die dann hier auch maßgeblich abzustellen sei.

Verbraucher sind Sprachenmix gewohnt

Im Übrigen sei der verständige Durchschnittsverbrauchers daran gewöhnt, in der Werbung ständig mit neuen und nicht immer grammatikalisch korrekten Begriffen konfrontiert zu werden, durch die ihm lediglich sachbezogene Informationen in einprägsamer Form übermittelt werden sollen, erklärte das BPatG, insbesondere auch in englischer Sprache oder in Mischung mit englischen Begriffen. Ein entsprechender Sprachenmix als solcher könne daher in aller Regel nicht mehr als ungewöhnlich empfunden und nicht allein deshalb als kennzeichnend verstanden werden.

Mehr Informationen zum Themenbereich Schutzrechte für Apps und Software

Lesen Sie gerne weitere von unseren Artikeln zum Themenbereich Apps und Software:

  • Huawei ARK OS meldet es ein eigenes Betriebssystem als Wortmarke in Deutschland an
  • Weiter Oberbegriff Computersoftware: EuGH im Fall Sky vs. SkyKick
  • KI Patente in DE und Europa
  • Vergleichsstudie EPA und CNIPA: Computerimplementierte Erfindungen

 

Suchen Sie Rechtsschutz für Ihre App?

Unsere Anwälte verfügen über langjährige Expertise im Patent- und Markenrecht sowie im gesamten Gewerblichen Rechtsschutz und sind berechtigt, Sie vor jedem Gericht zu vertreten – in Deutschland und auch international. Besondere Expertise haben wir zudem auch im Zusammenhang mit Schutzrechten in China.
Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt auf.

 

Quellen: 

Urteil des BPatG ‚ProContact‘ für Apps, 25 W (pat) 518/19

Bild:

Pixelkult | pixabay.com | CCO License

  • teilen  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconMarkenrecht Tag iconProFamilia,  Markenname für Apps,  BPatG,  Markenname mit englischem Sprachmix,  Rechtsschutz für App,  fehlende Unterscheidungskraft,  Markenanmeldung Oberbegriff,  App patentieren,  Nizza Klasse 9,  Unternehmenskennzeichen,  Apps,  ProContact

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Markenrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

15. März 2022
Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

25. Februar 2022
CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

24. Februar 2022
EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

21. Februar 2022
Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

15. Februar 2022
SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung