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Eine App patentieren: So sichern Sie sich rechtlich ab

8. November 2016

Wie man eine App benutzt und dass sie in so einigen Alltagssituationen extrem nützlich sein kann – das weiß jeder. Aber wie sieht es mit dem rechtlichen Schutz der App aus? Kann man eine App patentieren? Was muss man beim Schutzantrag beachten? Das und mehr erfahren Sie in unserem Artikel.

Zuerst gilt zu beachten, dass Apps unter die Kategorie Software fallen. Alle schutzrechtlichen Bestimmungen für Software sind somit auch auf Applikationen anzuwenden.

 

Patent – schützt die technische Erfindung

matrix-app-schuetzen-app patentierenDie Fragen „Kann man eine App patentieren lassen? Wie viel kostet das?“ haben wir bereits in einem unserer vorherigen Artikel beantwortet. Einfach zusammengefasst kann man sagen: Es kommt darauf an. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch sehr gering.

Wenn die App ein technisches Problem löst, ist ein Patent möglich. Außerdem sollte sie neuartig sein sowie bestenfalls technisch ausgefallen. Doch nicht nur das sondern auch andere Details und Einzelfragen bestimmen über die Patentierbarkeit einer App. Wenden Sie sich für eine genaue Absicherung am Besten an einen erfahrenen Fachanwalt, der Sie berät.

Falls Ihre App diese Anforderungen nicht allesamt erfüllt, ist das nicht außergewöhnlich. In Deutschland ist es momentan, anders als in den USA, noch kaum möglich Software, geschweige denn Apps zu patentieren. Es gibt dennoch andere Möglichkeiten, sie zu schützen. Vor allem über das Urheberrecht aber auch über den Marken- sowie Designschutz ist dies möglich.

 

Urheberrecht – schützt den Quellcode

Hierbei bezieht sich der gesetzliche Schutzgegenstand allein auf den Programmcode der Anwendung. Dieser wird als linguistisches Sprachwerk angesehen. In Deutschland entsteht dieser Schutz automatisch bei Erstellung. Weitere formale Voraussetzungen sind nicht notwendig. Mit dem Urheberrecht ist der Quellcode vor Vervielfältigung geschützt. Jedoch kann eine Nachahmung so nur schwer vermieden werden, da für die Ausführung einer Funktionalität unterschiedliche Quellodes zugrunde liegen können.

WICHTIG: Es gilt aber unbedingt darauf zu achten, dass der eigene Name in der App sichtbar und versteckt auftaucht. Nur so können Sie im Zweifelsfall Ihre Urheberschaft beweisen.

 

Marken- oder Designschutz – eine andere Herangehensweise

app patentieren-smartphone

Wenn eine Patentierung in diesem Feld so selten erreicht wird, warum nicht einfach andere Bestandteile der App schützen lassen? Beispielsweise kann man den Namen, den Slogan oder das Logo als Marke eintragen lassen.

Hier zählt vor allem die Unterscheidungskraft zu bereits bestehenden Marken. Lesen Sie mehr darüber, auf welche Grundlagen bei einer Markenanmeldung zu achten ist.

Der Designschutz bietet Schutz über das optische Erscheinungsbild der App. Besonders geeignet ist er bei App Projekten, da sich somit auch Designkonzepte von Websites und Apps schützen lassen.

Der Schutz von Marken als auch Designs kann neben Deutschland auch in Europa gelten. Sogar ein weltweiter Schutz ist möglich.

 

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Werktitelschutz – schützt bei bestehender Unterscheidungskraft

Eine weitere Schutzform, die auf Apps zutrifft ist der Werktitelschutz. Dies wurde vom Bundesgerichtshof Anfang 2015 beschlossen (BGH, Urteil vom 28. Januar 2015 – I ZR 202/14).

Domainnamen und die Namen von Apps können titelschutzfähige Werke im Sinne von § 5 Abs. 3 MarkenG sein. Jedoch nur unter der Bedingung, dass sie originäre Unterscheidungskraft besitzen. Das bedeutet, dass sich Wortwahl und Gestaltung stark genug von der Konkurrenz abheben und/ oder dem Werktitel vom Verkehr eine große Bedeutung und Wiedererkennung zugewiesen wird.

Im Fall wetter.de beispielsweise war diese originäre Unterscheidungskraft nicht gegeben. Einen Weg, die App-Idee als solche zu schützen, gibt es jedoch leider in Deutschland nicht.

 

Sie suchen den für Sie richtigen Weg, Ihre App zu schützen?

Lassen Sie sich unverbindlich von unseren erfahrenen und spezialisierten Patentanwälten beraten. Wir zeigen Ihnen gerne Vor- & Nachteile jedes Schutzes auf und übernehmen den Anmeldeprozess für Sie. Lassen Sie sich unverbindlich von uns zurückrufen.

 

 

 

Textquellen: heise.de | starting-up.de | bardehle.com

Bildquellen: pixabay.com | pexels.com

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Category iconPatentrecht Tag iconApp patentieren lassen,  App schützen,  App Software,  Applikation patentieren,  Applikation patentieren lassen,  Kann man eine App patentieren,  patentieren,  App Idee,  App Patent,  App patentieren

Reader Interactions

Comments

  1. Siamak Kawash says

    26. Februar 2021 at 12:34

    Guten Tag,
    ich würde gerne die von mir entwickelte Funktionen, das von mir entwickelte Design und die Marke meiner App schützen. Diesbezüglich wollte ich mich informieren, wie ich das angehen kann.

    Mit freundlichen Grüssen

    Antworten
    • Katja Wulff says

      1. März 2021 at 14:47

      Hallo Herr Kawash,

      wie Sie unserem Artikel entnehmen konnten, ist ihr Vorhaben grundsätzlich in allen drei Aspekten möglich.
      Das Design raten wir als erstes zu schützen: dies geht sehr schnell (da vom Amt bei Eintragung des Designs nicht geprüft wird, ob ein sehr ähnliches Design bereits einen Schutzanspruch hat).
      Designschutz gilt zunächst für 5 Jahre, und kann dann in 5-Jahres-Abständen auf bis zu 25 Jahre Laufzeit verlängert werden.

      Auch als Marke kann das Aussehen Ihrer App durchaus geschützt werden, hier ist sicherlich eine Vorab Markenrecherche nötig. Das können Sie selbst mit Online Datenbanken machen, ist allerdings Zeit aufwändig und erfordert auch ein Verstehen von Waren – und Dienstleistungsklassen sowie den wichtigen Punkten zur Markenähnlichkeit. Daher sollten Sie erwägen, vielleicht auch eine Kanzlei damit zu beauftragen – auch unsere Kanzlei bietet dies gerne an.

      Die Funktionen sind möglicherweise unter Urheberrecht und im besten Fall sogar unter Patentrecht schutzbar; dies kann aber nur durch genaue Prüfung Ihrer Funktionen eingeschätzt werden. Dazu müssten Sie unserer Kanzlei diese Informationen zukommen lassen. Wir würden dann eine erste Einschätzung geben.

      Mit freundlichem Gruß
      das Team der Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

      Antworten

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