Passend zum Oktoberfest 2019 lehnt das DPMA die Eintragung der Marke Oktoberfest erneut ab. Seit Jahren bemüht sich die Stadt München, das Oktoberfest und auch die Wiesn als geschützte Marken eintragen zu lassen.
Am 21. Oktober 2019 beginnt wieder das Oktoberfest – mehr als 6 Millionen Besucher kamen 2018 zu dem weltberühmten Münchner Volksfest auf die „Wiesn“. Seit Jahren bemüht sich daher die Stadt München, das „Oktoberfest“ und „Wiesn“ als Wortmarken schützen zu lassen – und damit fast alle wirtschaftlich verwertbare Waren- und Dienstleistungssegmente für den Namen „Oktoberfest“ europaweit zu monopolisieren.
Marke Oktoberfest – beschreibende Angabe?
Nach Meinung des Deutschen Patent- und Markenamts ist dieser Begriff jedoch eine nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG als Wort freihaltebedürftige, rein beschreibende Angabe. Das DPMA hatte die Markeneintragung schon bisher und auch in der letzten Woche, erneut zurückgewiesen nach Informationen der Süddeutschen Zeitung.
Auch als europäische Marke steht Oktoberfest noch nicht unter Schutz. Die Stadt München meldete dort bereits 2016 das berühmte Volksfest als Unionswortmarke an, hatte bisher aber auch keinen Erfolg. „Appeal pending“ ist zu der europäischen Markenanmeldung vermerkt, das bedeutet, dass gegen die endgültige Ablehnung der Eintragung einer anhängigen Markenanmeldung durch das Amt derzeit ein Rechtsbehelf anhängig ist.
Marke Wiesn ist mehrfach als EU Marke geschützt
Die „Wiesn“ wiederum sind bereits seit 2012 als europäische Wortmarke geschützt – von der Segmüller Polstermöbelfabrik GmbH für Leuchten, elektrische Haushaltsgeräte, Möbel und entsprechende Werbung.
Auch die Stadt München konnte „Wiesn“ als europäische Wortmarke schützen seit Dezember 2015- für andere Nizza-Klassen und Waren als Segmüller. Die Stadt München meldete die Marke „Wiesn“ erfolgreich an für unter anderem Reinigungsmittel (Klasse 9); Wiedergabe von Bild und / oder Ton, einschließlich Speicherkarten (Klasse 38); auf das Internet bezogene Telekommunikationsnetze und Datenbanken (Klasse 39); Versorgung mit Wasser, Wärme und Strom; Fotografien (Klasse 30); Webseiten und Suchmaschinen (Klasse 42).
Ebenfalls ist die Stadt München Inhaberin der geschützten Marke „Oide Wiesn“, und auch diverse Bierbrauereien und Dirndl-Hersteller haben weitere europäische Marken schützen lassen, die „Wiesn“ als Wortelement enthalten, beispielsweise Wiesnbier, Wiesnkracherl und Wiesn Fashion.
Freiheitsbedürftige Angabe und beschreibend – Touristenmagnete als Marke
Auch andere Städte oder Regionen sind damit gescheitert, berühmte Veranstaltungen oder Touristenmagnete als Marke schützen zu können, so die Stadt St. Andrews in Schottland und das Land Bayern mit der Marke „Südtirol“. Erfolgreich waren mit den Markenanmeldungen jedoch das Land Bayern mit der Marke „Neuschwanstein“ und die Stadt Bremen mit den „Stadtwerken Bremen“.
Im Mittelpunkt der rechtlichen Bewertung steht immer die Frage, ob es sich um eine sogenannte freihaltungsbedürftige Angabe gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG handelt. Aber auch die Frage, ob die angemeldete Marke beschreibend für die erfassten Waren und Dienstleistungen ist und auch die Einordnung der gewünschten Marke als geografische Herkunftsbezeichnung hat Einfluss über die Ablehnung oder die Bestätigung der Markenanmeldung.
Die Stadt München wird – wenn möglich – wohl weiterhin versuchen, den gewünschten Markenschutz für das Oktoberfest noch erreichen zu können.
Aktualisierung vom 8. Oktober 2020:
Die Stadt München hat am 7. Oktober 2020 2 weitere EU-Marken für das Münchner Oktoberfest angemeldet:
„Münchner Oktoberfest“ ( https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/018317924 ) und „Oktoberfest München“ ( https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/018317926 )
Wie man sieht, ist dies ein neuer Versuch, einen ausschließenden Markenschutz für das weltbekannte Oktoberfest zu erhalten.
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