Das chinesische Markenamt hat bekanntgegeben, dass Entscheidungen zum Markenwiderspruch in China jetzt online veröffentlicht werden. Dies ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
Das chinesische Markenamt (CNIPA) hat aktuell bekanntgegeben, seit dem 1. Januar 2020 Widerspruchsentscheidungen im Bereich Marken online zu veröffentlichen.
Die Entscheidungen über den Markenwiderspruch werden im China Trademark Network innerhalb von 20 Arbeitstagen nach dem Datum der Postsendung veröffentlicht, außer in einem der folgenden Fälle:
- wenn es sich um Geschäftsgeheimnisse und die Privatsphäre der Parteien handelt;
- wenn die Partei schriftlich die Geheimhaltung beantragt, und das Markenamt dies für angemessen hält;
- wenn das Markenamt andere besondere Umstände für unangemessen hält, um sie im Internet zu veröffentlichen.
Das veröffentlichte Dokument zur Entscheidung über den Widerspruch gegen eine Marke dient jedoch nur als Referenz und hat keine rechtliche Wirkung.
Markenwiderspruch in China
Das chinesische Markenrecht gegen Markenverletzung in China wurde erst kürzlich, zum Ende 2019 erneuert – wir berichteten. Erklärtes Ziel der Neuerungen soll ein erleichtertes Vorgehen gegen widerrechtliche oder böswillige Markenanmeldungen sein. Änderungen wurden an den Artikeln 4, 19, 33, 63 und 68 der Markenverordnung im chinesischen Markenrecht vorgenommen.
Gerade ausländischen Unternehmen stehen mit dem chinesischen Markenrecht zwei wesentliche Rechtsmittel zur Verfügung, um gegen eine widerrechtliche Markenanmeldung in China vorzugehen. Zum einen kann eine Annulierung der chinesischen Marke gemäß Artikel 44 beantragt werden (indem man böswillige Absicht geltend macht), zum anderen kann man sich auf die bestehenden älteren Rechte berufen und eine Markenrechtsverletzung geltend machen gemäß Artikel 45.
Lesen Sie dazu gerne mehr in unserem Beitrag Markenrechtsverletzung in China – was ist zu tun?
Widerspruch gegen eine Markenanmeldung in China
Der Artikel 33 sieht übrigens eine Frist von 3 Monaten für einen Markenwiderspruch in China gegen eine Markenanmeldung vor. Innerhalb von drei Monaten ab Veröffentlichungstag des Vorprüfungsergebnisses der Marke kann eine Person mit berechtigtem Interesse Widerspruch gegen eine Markenanmeldung in China beim chinesischen Markenamt einlegen.
Wiederherstellung von Fristen in Zeiten des Corona Virus
Vor dem chinesischen Patent- und Markenamt (CNIPA) können grundsätzlich zwei Möglichkeiten genutzt werden, seine Rechte für Patente, Gebrauchsmuster und auch Geschmacksmuster wiederherstellen zu können, wenn Fristen verpasst wurden. Dieses Wiederherstellungsrecht gilt jedoch nicht für chinesische Marken.
Allerdings hat das Corona Virus und die weitreichenden Quarantäne Maßnahmen eine Sondersituation geschaffen: Wer in China in Bezug auf Patente und auch in Bezug auf Marken die Fristen aufgrund des Corona Virus verpassen würde, kann Wiederherstellung seiner Rechte beantragen.
Auch das EUIPO hat bereits auf das Corona Virus reagiert und verlängert alle Fristen in Bezug auf Europäische Marken und Community Designs, die vor dem EUIPO gelten – für alle Fristen, bei denen Parteien aus China beteiligt sind.
Planen auch Sie einen Markenwiderspruch in China?
Unsere Anwälte verfügen über langjährige Expertise im Markenrecht sowie im gesamten Gewerblichen Rechtsschutz und sind berechtigt, Sie vor jedem Gericht zu vertreten – in Deutschland und auch international, vor allem auch in China.
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