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In China Fristen verpasst? Wiederherstellung möglich vor dem CNIPA

12. August 2019

Wer in China in Bezug auf Patente die Fristen verpasst, hat zwei Möglichkeiten, vor dem chinesischen Patent- und Markenamt (CNIPA) seine Rechte wiederherstellen zu können. Das Vorgehen in China gleicht sich der Wiederherstellung von Rechten gemäß EPÜ Regeln an, allerdings ohne das Rechtsmittel als Weiterverarbeitung..

Fristen verpasst – Wiederherstellung international

China CNIPA Frist WiederherstellungWer die Fristen für die Rechte im Patentschutz verpasst, kann nach europäischer Regelung die Wiederherstellung von Fristen beantragen. Der Antrag auf Wiedereinsetzung gemäß 136 EPÜ (Euroäisches Patentübereinkommen) ist innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Hindernisses, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der versäumten Frist schriftlich zu stellen.
In jedem Fall ist der Antrag auf Wiederherstellung gut zu begründen.

Das chinesische Patentrecht bietet ebenfalls eine solche Wiederherstellung der Rechte nach Versäumung der Fristen an. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass es kein solches Rechtsmittel wie Weiterverarbeitung (gemäß Regel 135 EPÜ) gibt.
Vor dem chinesischen Patent- und Markenamt (CNIPA) können zwei Möglichkeiten genutzt werden, seine Rechte für Patente, Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern wiederherstellen zu können (diese Regeln gelten jedoch nicht für die chinesischen Marken).

CNIPA – neuer Name und neue Struktur

Im August 2018 wurde das bisherige Chinesische Amt für Patent- und Markenrecht – das State Intellectual Property Office of China (SIPO) – umstrukturiert und auch umbenannt. Das China National Intellectual Property Administration (CNIPA) ist nicht nur ein neuer Name. Vielmehr sind jetzt Patente und Marken, ebenso Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster alle im CNIPA vereint. Auch die geografischen Angaben, die bisher von der Administration of Quality Supervision, Inspection and Quarantine, AQSIQ, verwaltet wurden, werden von dem CNIPA behandelt.

Zudem untersteht das CNIPA einer staatlichen Verwaltung für Marktaufsicht – und verwaltung, die neu gegründet wurde.

Zwei Möglichkeiten der Wiederherstellung

  1. Eine einfache und sichere Möglichkeit, die Wiederherstellung vor der CNIPA anzufordern, ist die Berufung auf Artikel 6 Absatz 2 GO (Chinese Implementing Regulations). Innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt einer Mitteilung kann die Wiederherstellung der Rechte vor dem CNIPA beantragt werden. Voraussetzung dafür die ein rechtfertigender Grund, der zum Versäumnis der Fristen geführt hat, allerdings wird keine „Höhere Gewalt“ geltend gemacht. Denn wenn sich der Antragsteller nicht auf höhere Gewalt bezieht, muss er auch keine erfüllte „Sorgfalt“ nachweisen.
    Wenn der Antrag auf Wiederherstellung der Rechte nach diesem Verfahren gestellt wird, wird die Frist wie folgt berechnet: Datum der Mitteilung + 15 Tage Postzustellung (gilt als Datum des Eingangs; vgl. die Regel „zehn Tage“ in Regel 126(2) EPÜ) + 2 Monate. Dieser Rechtsbehelf gilt auch für Annuitätengebühren. Dieser Antrag ist in gewisser Weise mit der vom EPÜ festgelegten Weiterverarbeitung vergleichbar, mit der Ausnahme, dass der Anmelder den „gerechtfertigten Grund“ in jedem Fall noch nachzuweisen hat.
  2. Wird diese Frist für die relativ einfache Wiederherstellung versäumt oder unter einem anderen Umstand versäumt, gibt es eine zweite Möglichkeit, die Rückforderung der Rechte zu verlangen. In diesem Fall kann der Antragsteller die Wiederherstellung der Rechte unter Bezugnahme auf höhere Gewalt gemäß Regel 6 Absatz 1 der Ausführungsordnung beantragen. Dies setzt jedoch voraus, dass die besondere Sorgfaltspflicht nachgewiesen wird. Dies erfordert viele gut vorbereitete Informationen, Beweise und Argumente.
    Ist dies der Fall, so ist der Antrag auf Wiederherstellung innerhalb von zwei Monaten nach Beseitigung der Ursache für die Nichteinhaltung der Frist, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf der nicht eingehaltenen Frist zu stellen.

Nicht zuletzt sind auch bestimmte Fristen ausgeschlossen. Zu diesen Ausnahmen gehören die sechsmonatige Nachfrist nach Artikel 24, die zwölfmonatige Frist für die Inanspruchnahme der Priorität nach Artikel 29 und die zweijährige Frist für die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren vor dem Zivilgericht nach Artikel 68.

Das chinesische Recht nutzen

Es ist erklärtes Ziel des chinesischen Gesetzgebers, durch effektivere Mittel für Patent- und Markenschutz die nationale Strategie zum Schutz geistigen Eigentums weiter voranzubringen. Das macht es einerseits leichter für westliche Unternehmer, Patentrechte oder auch Verletzungen des Patentrechts geltend zu machen.
Andererseits führt diese chinesische Wachstumsstrategie für IP (Geistiges Eigentum) zu einer Flut von Schutzrechtsanmeldungen in China, für deren Eintragung die Schwellen niedriger liegen als in Europa gewohnt. Es ist daher in jedem Fall sinnvoll, zusätzlich zum Patent auch ein Gebrauchsmuster in China anzumelden, vor allem vor einer Präsentation auf eine Messe.

Für Sie ist in diesem Zusammenhang möglicherweise auch interessant: Markenrechtsverletzung in China – was ist zu tun?

Möchten Sie ihr Patent oder Ihre Marke in China schützen?

Unsere Anwälte sind erfahren und hoch qualifiziert in allen Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutz, national wie auch international – auch in China.
Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt auf.

Quellen:

Chinese Patent Implementing Regulations

Bild:

jplenio /pixabay.com / CCO License  

 

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Category iconNews zum geistigen Eigentum,  Patentrecht Tag icon136 EPÜ,  China,  Chinesisches PAtentrecht,  CNIPA,  EPÜ,  Euroäisches Patentübereinkommen,  Frist verpasst,  Fristen,  Patentrecht,  Patentschutz,  Wiederherstellung,  Wiederherstellung von Fristen,  Zeitlimit

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