Während die Welt auf die Handelsgespräche zwischen USA und China schaut, betrachten wir Markenrechtsverletzung in China. Denn es gilt als Problem, dass möglicherweise die eigene Marke bereits einem chinesischen Unternehmen gewährt wurde. Dagegen kann man rechtlich vorgehen.
Markenschutz in China
China hatte Ende 2014 sein Patent- und Markenrecht modernisiert und in diesem Zuge drei Gerichte eingesetzt, die sich ausschließlich um IP Rechte kümmern: in Peking (Beijing Intellectual Property Court), in Guangzhou (Guangzhou Intellectual Property Court) und in Shanghai (Shanghai Intellectual Property Court).
In der praktischen Umsetzung auf Unternehmensebene gibt es aber immer noch Differenzen zwischen der chinesischen und der westlichen Wahrnehmung im Markenschutz. Denn in China ist es erlaubt, dass jeder eine Markenanmeldung – und auch eine Patentanmeldung – durchführen kann, der einen Anspruch darauf formuliert. Der erste Anmelder erhält den Markenschutz. Eine Vorprüfung oder Markenrecherche findet nicht statt. In westlicher Sicht wird dies als „präventive Markenanmeldungen“ wahrgenommen, in China als effektives Markensystem.
Aus westlicher Sichtweise ebenso ungewöhnlich ist das chinesische Klassifizierungssystem für Waren und Dienstleistungen, in dem jede Klasse in verschiedene Unterklassen eingeteilt wird. Wenn Unterklassen als nicht-ähnlich eingestuft werden, eröffnet dies Möglichkeiten für die Einreichung von Markenanmeldungen in China– aus westlicher Sicht in böswilliger Absicht, aus chinesischer Sicht legitim.
Die eigene Marke widerrechtlich registriert: was ist zu tun?
Dennoch stehen gerade ausländischen Unternehmen mit dem chinesischen Markenrecht zwei wesentliche Rechtsmittel zur Verfügung, um gegen eine widerrechtliche Markenanmeldung in China vorzugehen. Zum einen kann eine Annulierung der chinesischen Marke gemäß Artikel 44 beantragt werden (indem man böswillige Absicht geltend macht), zum anderen kann man sich auf die bestehenden älteren Rechte berufen und eine Markenrechtsverletzung geltend machen gemäß Artikel 45. Ein ausländisches Unternehmen kann entsprechend bei der chinesischen Trademark Review and Appeals Board (TRAB) beantragen, dass eine Marke in China entweder nach Artikel 44 oder Artikel 45 des Markengesetzes für ungültig erklärt wird.
Markenrechtsverletzung in China: Fristen und Kriterien
Um eine solche Markenrechtsverletzung geltend zu machen, sind Nachweise zu erbringen. Nach Ansicht des Obersten chinesischen Volksgerichts gibt es zwei verbindliche Kriterien, um festzustellen, ob ein Markenanmelder bösgläubig im Sinne von Artikel 44 gehandelt hat:
1) der Anmelder der späteren Marke weiß oder hätte von der älteren Marke wissen müssen, und
2) der Markenanmelder hatte die Absicht, Vorteile aus der älteren Marke zu ziehen.
Auch der Nachweis der bestehenden älteren Rechte an der Marke ist nicht einfach. Zwar kann nach Artikel 45 jeder Inhaber früherer Rechte oder jede interessierte Partei innerhalb von fünf Jahren nach der Markeneintragung verlangen, dass der Markenprüfungs- und -entscheidungsausschuss eine Entscheidung über die Ungültigkeit der Markeneintragung trifft.
Aber schon oft wurde die ausreichende Beweiskraft in China geradezu als ein Mythos wahrgenommen. Die Unterschiede zu westlichen Prozessen bestehen vor allem in den spezifischen Beweisarten sowie in der Formalität der Dokumente. Denn Markenverfahren in China benötigen meist Beweise in einigen der folgenden Gruppen: Markenbenutzung, Markenreputation, Böswilligkeit, Geschäftsbeziehung, Ähnlichkeit von Marken und Ähnlichkeit von Waren/Dienstleistungen sowie Urheberrecht.
Die fünfjährige Frist gilt im Übrigen nicht für bekannte Marken. Schwierig ist aber der Nachweis, dass eine Marke eine bekannte Marke ist. Die Markenreputation ist in chinesischer Sicht nur das Ergebnis oder die Reaktion der relevanten Öffentlichkeit und ist nicht zu verwechseln mit der Markenbenutzung der älteren bekannten Marke.
Nachweise erbringen- aber wie?
Als Beweismittel sind zwar zahlreiche Dokumentenarten und sogar Webseitenbelege zugelassen, aber berücksichtigt werden sie vor allem, wenn die Beweismittel eine chinesische Legitimation vorweisen. Beispiele dafür sind Zolldokumente mit amtlichen Stempel und Liefer- oder Verkaufsbelege. Diese sollte nicht elektronisch sein und im besten Fall vom chinesischen Vertragspartner gestempelt werden.
Auch Blockchain basierte Beweisführung wurde 2018 erstmalig anerkannt- wir berichteten.
Gelingt es, eine Markenrechtsverletzung erfolgreich geltend zu machen, bietet das chinesische Markenrecht eine erfreuliche Bandbreite. Das bestehende ältere Recht an einer Marke kann geltend gemacht werden für den Handelsnamen und Produktnamen, ebenso aber auch für das Geschmacksmuster und auch das Urheberrecht.
Sie finden in unserem Blog eine Reihe weitere Beiträge zum Markenschutz in China:
- Cybersicherheitsgesetz und Internetgericht in China – und Datenschutz?
- In China kann für eine Word-Bildmarke auch Urheberrecht gelten
- Markenschutz auf Verpackung: Dior siegreich in China
- Markenanmeldung in China ? Fragen & Antworten
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Quelle:
Highline /pixabay.com / CCO License
Nora meint
Gut zu wissen, dass man 5 Jahren hat, um eine Markenrechtsverletzung in China geltend zu machen. Mein Onkel hat eine Firma und hat ein solches Problem im Bereich Markenrecht erlebt. Ich werde definitiv diesen Beitrag an ihn weiterleiten. Danke!