Mit Wirkung seit dem 1. Dezember 2019 gilt ein neues chinesisches Markenrecht gegen Markenverletzung in China und widerrechtliche oder böswillige Markenanmeldungen. Die Änderungen betreffen u. a. die Benutzung einer Marke, Schadensersatzansprüche sowie Widerspruch gegen widerrechtliche Markenanmeldungen.
Das neue Markenrecht in China umfasst Änderungen in 6 Artikeln der Markenverordnung, die seit dem 1. November 2019 gelten und seit dem 1. Dezember 2019 in Kraft sind. Das neue Markengesetz soll vor allem gegen widerrechtliche und bösgläubige Markenanmeldungen in China schützen und erhöht die Ansprüche auf Schadensersatz in Fällen von Verletzungen.
Die Änderungen verfolgen drei wesentliche Aspekte im Markenschutz, gerade gegen widerrechtliche Markenanmeldungen:
- Die Verpflichtung wird verschärft, eine Marke nicht nur anzumelden, sondern sie auch tatsächlich zu benutzen.
- Zweitens sollen auch die allgemein verbreiteten Marketingagenturen besser reguliert werden.
- Und drittens ist ein deutlich erhöhter Schadensersatzanspruch vorgesehen für böswillige Markenanmelder sowie Marketingagenturen.
Diese Neuerungen wurden durch Änderungen der Artikel 4, 19, 33, 63 und 68 der Markenverordnung im chinesischen Markenrecht verankert.
Nachweis zur Benutzung der Marke
Besonders wichtig im neuen Markenrecht in China für die Geltendmachung einer Markenverletzung ist dabei der Artikel 4. Darin heißt es:
„Der Antrag auf Eintragung einer bösartigen Marke, der nicht zum Zwecke der Nutzung erfolgt, ist abzulehnen.“
In der Praxis ist dies äußerst schwierig und von Europa aus sogar nahezu unmöglich, eine Nicht Benutzung einer Marke nachzuweisen. Es bleibt daher abzuwarten, wie die chinesischen Gerichte das neue Markengesetz anwenden.
Es wäre sinnvoll und wünschenswert, dass an dieser Stelle eine Beweislastumkehr in der Rechtsprechung verankert wird. Das hieße, der Inhaber von bösgläubigen Markenanmeldungen muss die „Benutzung“ der Marke zumindest im Zweifelsfall selbst nachweisen.
Widerspruch gegen eine Markenanmeldung
Artikel 33 sieht übrigens eine Frist von 3 Monaten vor. Innerhalb von drei Monaten ab Veröffentlichungstag des Vorprüfungsergebnisses der Marke kann eine Person mit berechtigtem Interesse Widerspruch gegen eine Markeanmeldung beim chinesischen Markenamt einlegen.
Schadensersatz und Produktfälschungen
Bei besonders schweren Verstößen erhöht sich die Höhe des Schadensersatzes von dreifach auf fünffach des tatsächlich erlittenen Schadens. Die Höhe des gesetzlich festgelegten Schadensersatzes nimmt laut Artikel 63 von RMB 3 Millionen auf RMB 5 Millionen zu.
Ebenso wichtig und in der Praxis mit großer Auswirkung ist die Neuerung zur Vernichtung von Produktfälschungen. Die Volksgerichte sind von nun an berechtigt, Produkte mit gefälschten Marken nach Antrag der Rechteinhaber zu vernichten, ohne eine Wiedergutmachung an den Produktfälscher. Auch die hauptsächlich zur Herstellung der gefälschten Produkte benutzten Materialien und Anlagen sind von den Volksgerichten zu vernichten.
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Quellen:
Mitteilung des Government China
Bild:
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