• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

Brexit: Verlängerung für die Konvertierung von IP Rechten bis zum 31.12.2020

30. Januar 2020

UK verlängert den Zeitraum für die automatische Konvertierung von eingetragenen Marken der Europäischen Union bis zum 31.12.2020. Die Schutzrechte im Marken- und auch im Designschutz sind daher auch nach dem morgigen Brexit gesichert. Besteht dennoch Handlungsbedarf?

Brexit KonvertierungDas britische IP Government hat für den Schutz von IP Rechten offiziell bekanntgegeben, dass die Verlängerung für UK, der allgemein mit dem morgigen Brexit in Kraft tritt, auch für IP Rechte und deren Umwandlung gilt. Der Zeitraum für die automatische Konvertierung („Transition period“) von eingetragenen Marken der Europäischen Union in kompatible UK Marken verlängert sich bis zum 31.12.2020.

Konvertierung in UK Marken und UK Designs

Denn das UK bietet eine Konvertierung in UK Marken und UK Designs für alle an, die derzeit bestehende Schutzrechte im Marken- und Designschutz innehaben. Alle eingetragenen Marken der Europäischen Union (EUTMs) werden demnach automatisch in neue und kompatible UK Marken umgewandelt, die in einem britischen Register geführt werden.

Auch GGMs werden automatische geklont und die bestehende Registrierung in ein sogenanntes „re-registered UK design“ transformiert. Für Informationen über die häufig verbreiteten nicht-registrierten Designs lesen Sie bitte HIER weiter.

Markeninhaber haben zudem neun Monate Zeit, um auch EU-Markenanmeldungen in britische Markenanmeldungen umzuwandeln. Dies gab das britische IP Government bereits im Februar 2019 bekannt – wir berichteten detailliert in unserem Beitrag Brexit: Markenkonvertierung von EU Marke in UK Marke vorgestellt.

Wichtig und freundlich für alle Inhaber europäischer Schutzrechte ist, dass dabei die Anmeldedaten, die in der entsprechenden EUTM eingetragen sind, ebenso übernommen werden wie auch die bisherigen Prioritäts- und/oder Senioritätsdaten.

Das neue UK Register für Marken und Designs im Beispiel

Das System sieht eine Nummerierung der neuen UK Marken vor, die sich eng an die Nummerierung des bisherigen EUTM orientiert. Der vergleichbaren UK Marke soll die Nummer zugewiesen werden, die den letzten 8 Ziffern des mit UK009 vorgesetzten EUTM entspricht.

Beispiele:

EUTM Nr. 000340513 = UK00900340513 als neue, kompatible UK Marke

EUTM Nr. 017867542 =  UK00917867542 als neue, kompatible UK Marke

Europäische Patente im UK

Auf für das UK validierte europäische Patente bleibt der Brexit ohne Auswirkungen. Diese Position vertritt sowohl das Europäische Patentamt als auch die britische Regierung. Der Hauptgrund dafür ist, dass die Europäische Patentorganisation eine unabhängige internationale Organisation ist, keine EU-Institution. Und das europäische Patent wiederum gilt, anders als sein Name suggeriert, nicht nur begrenzt für die EU-Mitgliedstaaten, sondern für alle 38 Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ; englisch European Patent Convention, EPC; französische Convention sur le brevet européen, CBE). Auch das UK ist Mitglied des EPÜ.

Wann besteht Handlungsbedarf?

Wenn aber ein Markeninhaber bisher nur im UK einen europäischen Markenschutz eingetragen hat, muss er dringend tätig werden. Denn Unionsmarken, die derzeit nur für das UK registriert sind, müssen auf jeden Fall auch zusätzlich für ein europäisches Land registriert werden, wenn der Markeninhaber einen europäischen Schutz behalten möchte. Eine Nichtbenutzung einer Marke in der EU kann zur Nichtigkeitserklärung von bisher bestehenden Markenrechten führen.

Wer wiederum plant, eine Marke oder ein Design als Europäische Marke oder Internationale Marke mit Wirkung für die EU eintragen zu lassen, sollte beachten, dass UK nicht mehr zu EU gehört. Anmeldungen für IP Schutz im UK müssen nach dem Brexit separat für das UK eingereicht werden, wie bei jedem anderen Drittstaat außerhalb der EU bzw. des EPO auch.

Viele offene Fragen nach dem Brexit

Dennoch bleiben zahlreiche offene Fragen nach dem Brexit, die vom weiteren Verhandlungsverlauf zwischen EU und UK abhängen.

Weiterverkauf von Waren nicht klar

Die Regelungen für den Weiterverkauf bereits verkaufter Waren sind nicht geklärt. Derzeit ist noch offen, ob das Vereinigte Königreich die Erschöpfung der Rechte nur im Vereinigten Königreich, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und im Vereinigten Königreich oder international anwenden würde. Denn derzeit gilt nach EU-Recht für den Erstverkauf im EWR mit Zustimmung des GGM-Inhabers der Grundsatz der Erschöpfung.

Wenn das Vereinigte Königreich jedoch sowohl die EU als auch den EWR verlassen würde, würde der erste Verkauf im Vereinigten Königreich das GGM nicht erschöpfen. Dies würde es dem GGM-Inhaber ermöglichen, Parallelimporte aus dem Vereinigten Königreich in den EWR zu verhindern.

Gerichtsbarkeit nach dem Brexit 

Für alle IP Rechte – wie im übrigen für alle Vertragsbereiche mit dem UK – wird die Gerichtsbarkeit problematisch bleiben. Denn wieweit das UK einen politischen Willen zur Angleichung der Rechtsprechung an die der EU hat, ist vollkommen offen.

Europäisches Einheitspatentgericht

Das europäische Einheitspatent und das Europäische Einheitsgericht wiederum sind zwar erklärtes Ziel der EU Staaten und wurden auch vom UK im April 2018 ratifiziert – aber dies ist noch immer in Kraft. Der deutsche Verfassungsschutz voraussichtlich in den nächsten Wochen über die anhängige Verfassungsklage entscheiden. Und auch die Kommission für die Europäische Einheitsgericht ist sehr zuversichtlich, dass UK Mitglied dabei sein wird.

Allerdings müsste bei Teilnahme des UK einem zukünftigen Europäischen Einheitsgericht das UK bereit sein, die nationale Deutungshoheit für das Patentrecht an die EU abzutreten – oder die EU weitreichende Autonomie für das UK einräumen. Das ist problematisch. Andererseits ist ein Europäisches Einheitsgericht relativ sinnlos ohne Teilnahme des UK, da als Zielland von vielen Patentanmeldungen von Anfang an und in allen Verträgen zu den wichtigsten True Top 4 gezählt wird. Es erfordert daher viel politischen Willen von EU und UK bis zum In-Kraft-Treten des einheitlichen Patentgerichts mit Teilnahme des UK.

 

Quellen:

UK Gov und Mitteilung zur IP Transition period

Bild:

stux | pixabay | CCO License

  • teilen  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconDesignrecht,  Markenrecht,  Patentrecht Tag iconBrexit,  IP,  Handlungsbedarf,  Konvertierung von IP Rechten,  transition period

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Designrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

15. März 2022
Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

25. Februar 2022
CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

24. Februar 2022
EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

22. Februar 2022
Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

21. Februar 2022
Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung