Während politisch der Brexit noch immer ungeklärt ist, hat das britische Markenamt das geplante System für die Umwandlung von EU Marken in vergleichbare britische Marken vorgestellt.
Kompatibles System für die Markenumwandlung
In der Frage der Vereinfachung des Brexits für die Inhaber von euroweitem Marken- und Designschutz hat die britische Regierung stets den politischen Willen signalisiert, ein möglichst kompatibles System einrichten zu wollen. Dieses nimmt nun Form an für die Markenumwandlung:
Das britische Patent- und Markenamt (IPO) hat gestern ein Umwandlungssystem für alle eingetragenen Marken der Europäischen Union (EUTMs) in vergleichbare britische Marken vorgestellt.
Das System sieht eine Nummerierung der neuen UK Marken vor, die sich eng an die Nummerierung des bisherigen EUTM orientiert. Der vergleichbaren UK Marke soll die Nummer zugewiesen werden, die den letzten 8 Ziffern des mit UK009 vorgesetzten EUTM entspricht.
Beispiele:
EUTM Nr. 000340513 = UK00900340513 als neue, kompatible UK Marke
EUTM Nr. 017867542 = UK00917867542 als neue, kompatible UK Marke
EUTM Nr. 000025197 = UK00900025197 als neue, kompatible UK Marke
Priorität und Seniorität der Marke bleibt erhalten
Noch wichtiger sind auch die weiteren Informationen, die vom IPO mitgeteilt wurden. Wie bereits mehrfach angekündigt, werden die neuen kompatiblen UK Marken in das britische Register eingetragen und behalten dabei die Anmeldedaten, die in der entsprechenden EUTM eingetragen sind, ebenso auch alle bisherigen Prioritäts- und/oder Senioritätsdaten.
Es handele sich um völlig unabhängige britische Marken, die unabhängig vom ursprünglichen EUTM angefochten, abgetreten, lizenziert oder erneuert werden können, heißt es in der Erklärung des IPO.
Trotz vereinfachter Markenumwandlung Probleme durch den Brexit
Bereits im Juli 2018 gab es eine britische Absichtserklärung für eine solche Markenumwandlung nach dem Brexit. Demnach sollen Markeninhaber das Recht haben, innerhalb von neun Monaten nach Ablauf einer Übergangszeit eine britische Anmeldung als gleichwertigen Ersatz für ihre bisherige Unionsmarke, die auch für das UK registriert ist, einzureichen ( siehe auch No-Deal Brexit (1): Unionsmarken geklont in UK?).
Trotz dieser Erleichterung für Markeninhaber bleibt der Brexit problematisch für den Markenschutz. Unionsmarken, die derzeit nur für das UK registriert sind, müssen auf jeden Fall auch zusätzlich für ein europäisches Land registriert werden, wenn der Markeninhaber einen europäischen Schutz behalten möchte. Denn wegen Nichtbenutzung einer Marke in der EU kann es zur Nichtigkeitserklärung von bestehenden Markenrechten kommen.
Problematisch ist auch die Gerichtsbarkeit. Bei möglichen IP-Verfahren hätte die vor einem EU-Gericht erreichte Durchsetzung von Markenrechten im UK keine Gültigkeit. Zurzeit ist jedenfalls noch nicht vertraglich geregelt, ob das UK die Erschöpfung der Rechte nur in Großbritannien, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in Großbritannien oder international anwenden würde.
Brexit in der aktuellen politischen Verhandlung
Die BBC zitierte den Abgeordneten Andrew Percy damit, dass mehr als 30 May-Kritiker – sowohl Brexit-Befürworter als auch Brexit-Gegner – einen harten Austritt mit allen Mitteln blockieren wollen. Laut der Süddeutschen Zeitung habe der EU-Kommissionschef Juncker bereits durchblicken lassen, dass die britische Regierung erfolgreich um eine Verlängerung des Austrittsprozesses nach Artikel 50 bitten könnte. EU-Chefunterhändler Michel Barnier bekräftigte laut der Süddeutschen Zeitung heute morgen in einem Radiointerview, dass eine Verlängerung denkbar sei.
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Quellen:
IPO: Numbering for comparable UK trade marks
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