• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patentanwaltskanzlei

Patentanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Walter Benjamin Feldheim
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Blog

Computerimplementierte Erfindungen: Case Law des EPO

17. Dezember 2019

Auch in dem neuesten Update seiner Guidelines nennt das EPO explizit Computerimplementierte Erfindungen. Ein Blick in verschiedene Fallentscheidungen des EPO, das sogenannte Case Law, zeigt die Umsetzung in der Praxis.

Computerimplementierte ErfindungenGrundsätzlich sind Computerimplementierte Erfindungen patentierbar- Programme für Computer, Quellcode oder ein Algorithmus als solcher jedoch nicht. Dies beruht auf dem Artikel 52 im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), demnach abstrakte und geistige Erfindungen nicht patentierbar sein können, da ihnen der unverzichtbare technische Charakter fehlt. Verweist eine Patentanmeldung jedoch auf einen technischen Zweck, können sich auch nicht-technische Merkmale oder Verfahren als patentierbar erweisen.

Als Computerimplementierte Erfindungen werden die Patentansprüche bezeichnet, die Computer, Computernetze oder andere programmierbare Vorrichtungen umfassen. Fallentscheidungen (im Englischen Case Law) zeigen, wie Merkmale im Zusammenhang mit der Liste von Artikel 52 Absatz 2 bewertet werden können.

Die Beispiele zeigen, welche Kriterien wichtig sind für europäische Computerimplementierte Erfindungen. In den Guidelines für europäische Patentanmeldungen nennt das EPO explizit Computerimplementierte Erfindungen, der Blick in das Case Law zeigt die Umsetzung in der Praxis.

Grundsätzlich ist stets darauf zu achten, technische Merkmale und möglichst auch einen technisch funktionalen Zweck in einer Patentanmeldung zu benennen. Aber auch dann muss die Erfindung noch erfinderische Tätigkeit aufweisen, sich also von bekanntem Wissen abheben.

Case 1:

Ob ein Softwareprogramm auf einem computerlesbaren Medium patentierbar ist, wurde vom EPO unterschiedlich entschieden, daraufhin wurde die Große Beschwerdekammer um eine Stellungnahme zur Patentierbarkeit von Computerimplementierten Erfindungen (CIIs) gebeten, die im Mai 2010 erfolgte ( G 3/08 ).
Demnach ist ein Verfahren, das ebenso auch gedanklich durchgeführt werden kann, vom Patentschutz ausgeschlossen, auch wenn es mit technischen Überlegungen einhergeht.

Case 2:

Nicht patentfähig sind der Regel Ansprüche mit finanzieller, administrativer oder kommerzieller Natur.
Betrachten wir folgenden Fall: es wird ein Verfahren angemeldet beispielsweise zum Bestimmen eines optimalen Preises für eine Reise, wobei die vorbestimmte Datenbank zusätzliche Anforderungen und einen entsprechenden Fahrpreis für jede zusätzliche Anforderung umfasst. Das Ziel ist ein optimierter Fahrpreis. Hier ist ein technischer Charakter der Erfindung nur durch die Einbindung der Datenbank als computerlesbares Medium gegeben, denn als das zu lösende objektive technische Problem wird die Automatisierung der Geschäftsmethode gesehen. Eine Geschäftsmethode gilt jedoch als nicht-technisch und nicht patentfähig. Die Nutzung einer Datenbank wiederum ist nicht neu, das Patent wird abgelehnt wegen mangelnder erfinderischer Tätigkeit.

Nur Datenstrukturen, die für funktionale Zwecke verwendet werden, werden als Beitrag zur Erzeugung einer technischen Wirkung gewertet (T 424/03). Zwar kann auch eine kostenbasierte Optimierung einer Abfrage technischen Charakter haben (T 1965/11), allerdings erfolgte in dem Fall die Abfrage in einem relationalen Datenbanksystem. Entscheidend war, dass die Abfrage weitere technische Überlegungen im Zusammenhang mit dem internen Betrieb des Computersystems beinhaltete.

Case 3:

In einer ganz aktuellen Entscheidung des EPO geht es um ein Patent für SQL Extensions von Microsoft. Im Mittelpunkt steht auch hier die kostenbasierte Optimierung einer Abfrage in einem relationalen Datenbanksystem. Die Prüfungsabteilung vertrat dazu die Auffassung, dass der „Ausführungsalgorithmus“ ein nicht-technisches Merkmal sei, das keinem technischen Zweck diene, sondern aus einer Reihe von Schritten bestehe, die die logische Struktur der in der Datenbank gespeicherten Daten betreffe, wobei diese Schritte auf logischen Definitionen von Aktualisierungsvorgängen basierten. Daher lehnte die Prüfungsabteilung die Patentanmeldung ab.

Die Beschwerdekammer entschied dies jetzt anders (T 0697/17 (SQL extensions/Microsoft Technology Licensing) vom 17.10.2019). Der „Ausführungsalgorithmus“ diene dem allgemeinen technischen Zweck der Durchführung der Aktualisierung der vom relationalen Datenbankmanagementsystem gespeicherten und verwalteten Daten und trage zur Berechnung der Datenstruktur bei. Daher müsse der Algorithmus bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit berücksichtigt werden. Dieser Fall wurde zur Neubewertung an die Prüfungsabteilung zurückgewiesen.

Case 4:

Block Mining, bekannt geworden durch Bitcoins, ist längst eine unverzichtbare Technologie geworden. Blockchain Konzepte werden vielfach angewandt in Supply Chain Management, von Zugang zu Patentgemeinschaften über Fahrzeugdiebstahlsicherung bis zu Carsharing.

Grundsätzlich haben solche Erfindungen gute Aussichten auf Patentierbarkeit. Denn Verfahren, die dazu bestimmt sind, die Datenintegrität und/oder -sicherheit im Zusammenhang mit der Datenspeicherung, -verarbeitung und -abfrage zu erhöhen, gelten von Natur aus als technisch.

Daher tragen alle Verfahrensschritte eines Anspruchs „Block Mining“ zum technischen Charakter der Erfindung bei, so dass die Prüfung des Anspruchs dem in den EPA-Richtlinien G-VII, 5.4, festgelegten Problemlösungsansatz folgen kann: demnach muss die Suche nach dem nächstgelegenen Stand der Technik auch die mathematische Methode umfassen, da sie vollständig zum technischen Charakter des beanspruchten Gegenstandes beiträgt.

Case 5:

Die Implementierung eines nichttechnischen Verfahrens (wie beispielsweise Optimierung einer Geschäftsmethode) auf einem Computer ist nicht patentierbar. Enthält das Verfahren aber auch technische Überlegungen zur internen Funktionsweise des Computers, kann dies zur Patentfähigkeit auch eines solchen Verfahrens führen. Entscheidend ist eine spezifische technische Wirkung durch die Ausführung des Verfahrens auf dem Computer (T 2330/13).

Case 6: 

Computergestützte Simulationsverfahren gelten in den meisten Fällen als patentfähig. Dies gelte auch, wenn Computergestützte Simulationsverfahren mathematische Formeln umfassen, entschied das EPO im Fall Infineon Technologies (T 1227/05). Schaltkreissimulationen wiesen den erforderlichen technischen Charakter auf, weil sie einen wesentlichen Bestandteil des Fabrikationsprozesses für Schaltkreise darstellten, hieß es zur Begründung.

Case 7:

Auch Suchindizes für einen spezifischen Zugang zu gespeicherten Daten wurden bereits mehrfach als Teil der Lösung des technischen Problems betrachtet.
In der Entscheidung „Yahoo und Web page indexing“ (T 1902/10 von 2016) wurde mit Hilfe einer RAM-basierten Hash-Tabelle von Fingerabdrücken gespeicherter URLs ermittelt, ob eine URL bereits in einer Datenbank mit verarbeiteten Webseiten vorhanden war.
Und auch die spezifische Wahl der beanspruchten Bit-Strings und -Matrizen mit dem Ziel, dass eine Bewertung der Auswahlbedingungen effizient parallel durchgeführt werden können sollte, wurde 2018 als patentfähig angesehen (T 2330/13).

Case 8: 

Machinelles Lernen und Künstliche Intelligenz gehört natürlich ebenfalls zum großen Trend – gehört aber nicht zu den Computerimplementierten Erfindungen.

Die neue EU Richtlinie „Artificial intelligence and machine learning“  ordnet den Bereich Künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen (ML) den Berechnungsmodellen und Algorithmen zu. Alle genannten Verfahren in KI und ML werden als „per se abstrakter mathematischer Natur“ gesehen. Dies gilt sogar unabhängig davon, ob diese Verfahren anhand von – computergestützten – Trainingsdaten Wissen anfüllen ankönnen.

 

Sind Sie sicher in Ihrer Patentanmeldung, vor allem zum technischen Merkmal oder dem technischen Zweck?

Unsere Anwälte beraten Sie gerne. Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt zu uns auf – wir freuen uns auf Ihren Anruf!

 

 

Quellen: 

Verweise auf die Fallentscheidungen sind direkt im Text genannt

Bild:

Pexels / www.pixabay.com / CCO License

  • teilen  
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 

Category iconPatentrecht Tag iconAlgorithmus,  Auswahlbedingungen,  Block Mining,  Blockchain,  case law,  Code,  Computer,  Computerimplementierte Erfindungen,  EPA Richtlinien,  EPO,  Erfindung,  EUIPO,  Fallentscheidungen,  Geschäftsmethode,  Künstliche Intelligenz,  Machinelles Lernen,  mathematische Methode,  mathematisches Modell,  Microsoft,  Microsoft Technology Licensing,  Nutzerkennung,  Optimierung,  Quellcode,  T 0697/17,  Technische Funktion,  technische Wirkung,  technischer Charakter,  Yahoo,  Zugang zu gespeicherten Daten

Leser-Interaktionen

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Patentrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

22. Februar 2022
Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

15. Februar 2022
GeschGehG: Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Geheimhaltung

GeschGehG: Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Geheimhaltung

8. Februar 2022
Streitwert im Nichtigkeitsverfahren

Streitwert im Nichtigkeitsverfahren

3. Februar 2022
PCT-Anmeldung – gilt das Prinzip der gemeinsamen Anmelder?

PCT-Anmeldung – gilt das Prinzip der gemeinsamen Anmelder?

1. Februar 2022
Nachweis einer Patentverletzung durch Whistleblower

Nachweis einer Patentverletzung durch Whistleblower

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Hanauer Landstrasse 287
60314 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

Newsletter

© MD LEGAL Patentanwalt, European Patent Attorney PartG

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Rückruf INT

Please note: If we deal specifically with your individual case, this is what is known as an initial consultation. In accordance with Section 34 of the Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, this incurs one-off costs of 190 euros plus MwSt. We will be happy to assist you in a personal consultation after our telephone call.

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Rückruf

Um dieses Angebot nutzen zu können, müssen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen. Wir behandeln diese streng vertraulich und verwenden sie nur zur Kontaktaufnahme mit Ihnen. Mehr dazu lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte beachten Sie: Wenn wir uns konkret mit Ihrem Einzelfall befassen, ist dies eine sogenannte Erstberatung. Für eine solche entstehen gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz einmalige Kosten in Höhe von 190 Euro plus MwSt. Gerne helfen wir Ihnen im Anschluss an unser Telefonat in einem persönlichen Beratungsgespräch weiter.

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit in der Datenschutzerklärung widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies akzeptieren

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung Impressum

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website, Impressum
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung Impressum