In China tritt in diesem Jahr nicht nur die Erneuerung des Patentrechts in Kraft, sondern es gilt auch bereits ein neues Gesetz zur Exportkontrolle in China. Die neue Gesetz sieht chinesische Vergeltungsmaßnahmen vor – neu auch für den Export von Technologie.
Erklärtes Ziel der Chinesischen Regierung ist es, die nationalen Sicherheitsbehörden auszubauen, und beruft sich unter anderem auf Chinas Recht auf Entwicklung als breite Rechtfertigung für nationale sicherheitsbezogene Handelsmaßnahmen – und eben auch die neue Exportkontrolle in China.
Das neue Gesetz zur Exportkontrolle in China ist seit dem 1. Dezember 2020 in Kraft (engl: National Export Control Law of the PRC) . Klassisch sind darin Kontrollen vorgesehen für Güter mit terroristischen oder militärischen Zwecken und Güter, die als Gefahrengut einzustufen sind. Doch die neue Exportkontrolle geht weit darüber hinaus.
Das neue Gesetz gilt sowohl für die Ausfuhr von Gütern aus China ins Ausland, als auch für die Bereitstellung kontrollierter Güter durch chinesische Akteure an ausländische Unternehmen innerhalb und außerhalb Chinas sowie für Wiederausfuhren (Re-Exporte).
Betroffen sind entsprechend deutsche/ausländische Unternehmen, die direkt oder indirekt über Lieferanten bei chinesischen Unternehmen einkaufen, sowie auch Lieferketten mit deutschen/ausländischen Unternehmen, die über Tochtergesellschaften in China produzieren.
Exportkontrolle in China: auffällig im Bereich Technologie, KI und ML
Tatsächlich werden auch zahlreiche neue Kontrollen auferlegt mit diesem Gesetz zur Exportkontrolle in China, auffällig vor allem in den technologischen Bereichen. Insbesondere die Bereiche KI, maschinelles Lernen (ML) Algorithmen, interaktiver Datenaustausch, kryptographische und cyber-bezogene Technologien, digitale Sprachauswertung und Sprachsynthese sowie digitale Schnittstellen werden in der Liste für eine Exportkontrolle in China genannt.
Ebenso sind Kontrollen neu vorgesehen in den Bereichen Biotechnologie, Pharmazeutika und medizinische Geräte sowie im 3D-Druck in dem neuen Gesetz zur Exportkontrolle in China.
Chinas nationale Industriepläne priorisieren Technologie
Es zeichnet sich damit ein Muster ab: Chinas nationale Industriepläne priorisieren diese Technologiebereiche. Wir berichteten dazu bereits in der Vorankündigung der Erneuerung des Chinesischen Patentrechts, die in diesem Jahr in Kraft treten wird, zum 1. Juni 2021.
Dazu passen auch die auffällig zahlreichen Patentanmeldungen aus China – wir berichteten. Gleichzeitig jedoch verbietet oder beschränkt China ausländische Investitionen in diesen Bereichen (vermutlich soll das neue Gesetz u.a. den Transfer von US-Dual-Use-Technologie nach China beschränken), während ein Technologietransfer durch ausländische Partnerschaften und Übernahmen angestrebt wird.
Ebenfalls tritt zum 1. Juni 2021 auch der Erneuerung des Designschutz in China in Kraft – ganz ähnlich konzipiert wie der Designschutz der USA und ebenso auch „Design Patent“ genannt. Das ist wichtig im Hinblick auf Schutz für einfache Teile, auch Schutz von Teilmustern wird nunmehr möglich sein. Ein Beitritt Chinas zum Haager Abkommen wird damit wahrscheinlich.
Der offen angestrebte Technologietransfer nach China und gleichzeitiger nationaler Schutz der eigenen Technologiebereiche wird nun verstärkt durch das neue Gesetz zur Exportkontrolle in China, denn das Gesetz ermöglicht China, ausländische Handelsgeschäfte zu verweigern und Bedingungen für ausländische Handelsgeschäfte – sowohl innerhalb als auch außerhalb Chinas ! – zu verweigern und aufzuerlegen. Neben Bußgeldern umfassen die möglichen Strafmaßnahmen auch Einschränkungen oder Verbote für die Teilnahme an Handel und Investitionen mit China sowie für die Einreise, die Arbeit und den Aufenthalt in China. Auch werden Einträge in das Corporate Social Credit System von China als Strafnahmen vorgesehen.
Dies ist zwar in gewisser Weise eine nachvollziehbare Gegenreaktion auf die Praxis der westlichen Industriestaaten, die ihrerseits seit einiger Zeit versuchen, den Zugang Chinas zu sensibler Technologie durch verstärkte Exportkontrollbehörden und Lizenzierungspraktiken zu verschärfen.
Dennoch wirken das neue Gesetz zur Exportkontrolle und die potenziellen Vergeltungsmaßnahmen aus westlicher Sicht recht drastisch. Wie passt dies zu dem gerade beschlossenen vorläufigen Handelsabkommen mit der EU, das eigentlich im Laufe dieses Jahres detailliert werden und möglichst zum tatsächlichen Abschluss kommen soll?
Chinesische Entity-Liste
Zudem hat China Ende September 2020 per Verordnung eine Liste mit gesperrten Unternehmen eingerichtet, analog zu der Entity List des U.S. Department of Commerce. Durch die „chinesische Entity-Liste“ werden jedoch sehr viel schneller Exportkontrollmaßnahmen oder Exportverbote ausgelöst als im Vergleich zum US Pendant. Die „chinesische Entity-Liste“ soll laut China greifen, wenn die Souveränität, Sicherheit oder Entwicklung Chinas gefährdet sind, gegen die Prinzipien ’normaler‘ Markttransaktionen verstoßen wird oder gegen die legitimen Rechten und Interessen chinesischer Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen.
Fazit: das neue Gesetz zur Exportkontrolle in China weist ebenso wie die Erneuerung des Patentrechts in China mit klarem Fingerzeig auf den Willen Chinas, sehr zeitnah Marktführer im Bereich Technologie zu sein. Wie sich dies mit dem geplanten Handelsabkommen EU – China verträgt, bleibt eine politische Herausforderung für beide Seiten. So oder so, ist für die betroffenen Unternehmen der Handel mit China weiter erschwert.
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Quellen:
Neues Gesetz zur Exportkontrolle in China, in Kraft seit 1.12.2020
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