Vor wenigen Tagen hat das oberste Markengericht in China einen jahrelangen Markenstreit um den berühmten Flakon von Dior entschieden. Die bisherige Ablehnung des gewünschten 3D Markenschutz für den Flakon wurde aufgehoben.
3D Markenschutz in China
Bisher war es recht schwierig, in China einen gültigen Markenschutz für eine 3D-Marke zu erhalten.
Denn in der Regel halten die Volksgerichte, aber auch die chinesischen Verbraucher jedes äußere Erscheinungsbild – und damit auch Flaschen – für eine Verpackung oder einen Behälter. Dabei macht es zunächst keinen Unterschied, ob ein Getränk oder ein Parfüm den Inhalt darstellt, und ebenso wenig wurde das zugrunde liegende Design berücksichtigt. In einer Flasche sogar eine Marke zu sehen, die unter anderem die Herkunft des Produkts eindeutig angibt und einen hohen Wiederererkennungswert hat, war lange in China nicht möglich.
Aber im letzten Jahr gab das Chinesische Markengericht dem Getränkehersteller Chivas recht – wir berichteten. Chivas hatte zahlreiche und am Ende auch ausreichende Beweise für die Verwendung der 3D-Marken vorgelegt und konnte die berühmte Flaschenform Royal Salute als 3D Marke in China schützen. Ausschlaggebend war, dass die Verbraucher die Flasche „Royal Salute“ tatsächlich als Marke behandeln und die Produkte nur durch die Form der Flasche von anderen unterscheiden können.
Auch im jetzt entschiedenen Fall stand im Mittelpunkt eine Flaschenform, die designte Parfumflasche zu Dior’s berühmtem Parfüm J’adore (Hinweis: unser Bild zeigt eine andere Flaconreihe von Dior). Die elegante und einem Wassertropfen ähnelnde Form der J’adore Flasche wurde bereits 1999 eingeführt und unter nationalen Schutz sowie internationalen Schutz gestellt: internationaler Markenschutz bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) sowie beim US-amerikanischen Patent- und Markenamt.
Nationales Schutzrecht und internationaler Schutz über die WIPO
Nach französischem Recht kann eine Flaschenform oder ein Flakon gemäß Artikel L. 511-1 des Intellectual Property Code als Geschmacksmuster geschützt werden. Produkte oder Teile eines Produktes sind schutzfähig, allerdings nur die vom Endverbraucher des Produktes sichtbaren Elemente. Wenn es sich um eine neue Form handelt, die sich von früheren Produkten unterscheidet, kann der Flakon als 2- oder 3 dimensionale Marke geschützt werden. Die Anmeldung der internationalen Marke wiederum wird über das nationale Patent- und Markenamt oder über das EU-Markenamt gemacht. Das Amt leitet die Anmeldung dann an die World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf weiter. Nachdem die WIPO die Anmeldeunterlagen vom Heimatamt erhalten hat, wird eine formale, jedoch keine ausführliche Prüfung durchgeführt. Die Länder, in denen man die Marke anmelden möchte, können jedoch noch andere Ansprüche stellen – das bleibt den Staaten vorbehalten.
Laut Madrider Protokoll und abgewickelt über die WIPO wollte Dior den bestehenden Markenschutz für seinen Flakon 2014 auf viele Länder international ausdehnen, darunter auch in China. Doch zunächst lehnte die chinesische staatliche Verwaltung für Industrie und Handel den Antrag auf Markenschutz für das Flaschendesign ab. Die Form und das Design der Flasche entsprächen nicht den Anforderungen einer Marke, entschied das chinesische Amt. Dieser Sichtweise schlossen sich auch die Volksgerichte an, vor denen der Fall zunächst verhandelt wurde, bis er nun letztlich vom obersten chinesischem Markengericht entschieden wurde.
Das oberste chinesische Markengericht entscheidet zugunsten Dior
Das oberste Gericht berücksichtigte dabei sowohl die Gesetzgebung des Mitgliedslandes, in diesem Fall also Frankreich, als auch die Tatsache, dass viele chinesische Verbraucher an dem Flakon direkt das berühmte Parfüm von Dior erkannten. Schlussendlich hob das Gericht die Entscheidungen der untergeordneten Gerichte auf und wies die staatliche Verwaltung für Industrie und Handel an, den Antrag von Dior erneut zu prüfen.
Damit folgt das oberste chinesische Gericht einem neueren Trend, häufiger als früher zugunsten von ausländischen Marken zu entscheiden. International beachtet und in zeitlicher Relation zu den angedrohten US-Strafzöllen hatte China zudem vor wenigen Tagen angekündigt, zukünftig auch hohe Strafen für IP Verletzungen aussprechen zu wollen. Noch ist diese Ankündigung aber nicht umgesetzt. Direkte Wirkung hat das jetzige Urteil aber sofort, denn üblicherweise richten sich die chinesischen Gerichte gerne an Präzedenzfällen. China hat ein sehr vielfältiges Gerichtssystem, und nur einige der jeweiligen erstinstanzlichen Gerichte können in Markenrechts- und Patentverfahren entscheiden (mehr dazu unter: Marken- und Patentverfahren in China).
Markenschutz für Verpackungen in Deutschland
In Deutschland wiederum ist die Rechtslage zum Markenschutz von Verpackungen noch uneinheitlich. In der kürzlichen Entscheidung zum 3D Markenschutz auf die Quaderform und die Sollbruchstelle von Dextro Energy hat der BGH im letzten Jahr eindeutig markenrechtlichen Schutz ausgeschlossen – wir berichteten. Entscheidend ist demnach, ob sich ein Schutz den technisch bedingten und daher nicht-schutzfähigen Teil der Marke bezieht. Denn wenn lediglich ein kleiner Markenkern überhaupt schutzfähig ist, kann möglicherweise sogar besser sein, die Marke gar nicht anzumelden. Sobald eine Marke vom nicht schutzfähigen Teil (dem technisch bedingten Anteil) dominiert wird, kann sie den sicher geglaubten Schutz verlieren.
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