Der Patent- und Markenschutz in China ist immer wieder Thema in öffentlichen Debatten. Umso interessanter ist es, dass man eine Word-Bildmarke nach chinesischem Urheberrecht schützen kann. Dies hat viele praktische Vorteile.
Wort-Bildmarken können unter Urheberrecht gestellt werden
China sieht sich als Mitglied des Berner Übereinkommen zum Schutz von literarischen und künstlerischen Arbeiten daran gebunden, eine kombinierte Wort-Bildmarke auch als Kunstwerk im Sinne des chinesischen Urheberrechts zu betrachten. Dies ist für einen erfolgreichen Markenschutz durchaus von Vorteil, denn das chinesische Urheberrecht schreibt in Artikel 2 vor, dass das Urheberrecht eines Ausländers durch dieses Gesetz geschützt sei. Zudem heißt es dort, das Urheberrecht gestalte sich automatisch nach der Erledigung eines Werks.
Chinesisches Urheberrecht bietet viele praktische Vorteile
In der Praxis bietet dies Erleichterungen für den erfolgreichen Markenschutz in China:
- In einem Rechtsstreit gilt im Urheberrecht das Eintragungszertifikat als vorläufiger Beweis für die Erledigung des Schaffens und damit für das geistige Eigentum. Das erspart dem Rechtsinhaber die im Markenrecht übliche Anforderung, den originalen Entwurf, den Vertrag oder die Veröffentlichungsbelege bereitstellen zu müssen, um sein Eigentum zu beweisen.
- Das in China eingetragene Urheberrecht kann beim chinesischen Zoll zu Protokoll gegeben werden. Dies unterscheidet sich von der Markenanmeldung wesentlich dadurch, dass keine Warenbeschreibung nötig ist.
- Das Urheberrecht ist zudem eine rechtliche Priorität. Bei Widerspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren kann das Eintragungszertifikat als eine Prioritätsurkunde dienen, um einer durch sogenanntes Squatting – das Registrieren von Begriffen oder Marken, die dem Registrierenden eigentlich nicht zustehen – eingetragene Marke zu widersprechen.
Ein weiterer großer Vorteil ist, dass ein dem Urheberrecht zugeordnetes Bild sich in der Verwendung nicht auf eine Waren- oder Dienstleistungskategorie beschränkt. Denn durch die gegenüber dem deutschen Markensystem für uns Europäer eher unübersichtlichen chinesischen Warenkategorien, -klassen und Unterklassen kommt es immer wieder vor, dass Markeninhaber eine Bild- oder Bild-Wortmarke eingetragen haben, jedoch ausschließlich in der bezogenen Waren- bzw. Dienstleistungskategorie. So bleibt es aber anderen überlassen – auch nicht Berechtigten – , das Markenbild einzutragen in weiteren Kategorien.
Fazit
Durch die Einbeziehung des chinesischen Zolls in das Urheberrecht kann der Schutzumfang für Wort-Bildmarken deutlich erweitert werden. Waren, die der angemeldeten Wort-Bildmarke ähnliche oder damit sogar identische Zeichen verwenden, würden von der örtlichen Zollbehörde beschlagnahmt und der Urheberrechtsinhaber würde über diesen Vorgang informiert werden.
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