Wir haben schon oft darüber berichtet, warum sich eine Markenanmeldung lohnt. Natürlich können Marken nicht nur in Deutschland oder Europa, sondern auch auf internationaler Ebene geschützt werden. In den letzten Jahren hat sich das Riesenland China immer mehr westlichen Produkten und Wirtschaftsstandards geöffnet, um seinen Rückstand gegenüber anderen Industrie-Nationen aufzuholen. Damit ist es zu einem interessanten Absatzmarkt geworden. Der Markteintritt in China ist jedoch für ausländische Unternehmen mit einigen Risiken verbunden. So sollten Sie unter anderem frühzeitig daran denken, Ihre Marke in China anzumelden, um Ihr geistiges Eigentum gegen Fälscher zu schützen. Dazu klären wir einige Hintergründe und geben wichtige Tipps.
Warum überhaupt eine Marke in China anmelden?
Eine offiziell angemeldete Marke ist ihr einziger handfester Schutz gegen Fälscher und Nachahmer. Und diese sind in China ziemlich zahlreich. Riskieren Sie daher nicht Ihre Investitionen, indem Sie auf eine Markenanmeldung in China verzichten. Das könnte sich nämlich als unverzeihliches Versäumnis herausstellen und Umsatzeinbrüche sowie im schlimmsten Fall sogar den Verlust Ihrer Marktanteile nach sich ziehen. Das hat natürlich auch für das Image Ihres Unternehmens negative Folgen.
Die chinesischen Behörden haben in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht und die Möglichkeiten Produktpiraterie und Fälschungen von Marken zu bekämpfen immer weiter verbessert. Ohne die offiziellen Stellen läuft auch in China nichts, wenn Sie gegen Verletzer Ihres geistigen Eigentums etwas in der Hand haben wollen. Damit Sie auf die Hilfe der Behörden zählen können und damit der chinesische Zoll etwa die Ausfuhr gefälschter Produkte verhindern kann, sollten Sie Ihre Marke unbedingt offiziell anmelden.
Was muss man bei der Markenanmeldung in China beachten?
Schnelligkeit
Zu allererst sollten Sie versuchen, so früh wie möglich in China anzumelden! Schnelligkeit rentiert sich. Oft kommt es vor, dass Fälscher ausländische Marken selbst anmelden, und dann haben die eigentlichen Besitzer der Marken oft das Nachsehen. Eine schnelle Anmeldung sollte Sie natürlich nicht daran hindern, sorgfältig auf die Besonderheiten des IP-Rechts in China zu achten und darauf, dass sich in den Anmeldeunterlagen nicht irgendeine nachlässige Formulierung oder Fehler einschleichen.
Was brauchen wir? Und was sollten wir zuerst schützen?
Sie sollten sich fragen, was Sie in welcher Reihenfolge schützen wollen. Dabei kann für Sie die Frage wichtiger sein, was besondere Gefahr läuft kopiert zu werden, als ?nur? die Frage danach, was Sie insgesamt gern geschützt hätten. Zu den wichtigsten Kandidaten in einer defensiven Anmeldestrategie könnten z.B. Firmenname und ?logo, Produktname und ?logo oder auch ein wichtiges Design gehören. Sie sollten auch prüfen, ob es sich lohnt gleich mehrere Schutzrechte in Kombination anzumelden, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.
Schutzvoraussetzungen und Verfahrensablauf ? Fast wie zu Hause?
Ähnlich wie in Deutschland und Europa können Wörter, einzelne Buchstaben, Zahlen, Farbkombinationen, dreidimensionale Gestaltungen und inzwischen auch Hörmarken geschützt werden. Die Marke muss unterscheidungskräftig sein und darf nicht mit älteren Marken verwechselbar sein. Genauso wie in Deutschland und Europa gibt es Waren- und Dienstleistungsklassen, die bei der Anmeldung der Marke in China beachtet werden müssen.
Es gibt absolute und relative Versagensgründe, die eine Zurückweisung Ihrer Marke zur Folge haben können. Zu diesen Gründen, eine Marke abzulehnen, gehört z.B. die unerlaubte Verwendung offizieller Wappen oder Prüfsiegel. Auch diese Regelung erinnert an deutsches und europäisches Recht. Wie bei uns gibt es nach der Eintragung der Marke eine Widerspruchsfrist, innerhalb der z.B. Inhaber prioritätsälterer Marken der Eintragung widersprechen können.
Ein interessantes Detail in der chinesischen Gesetzgebung ist, dass eine Marke auch deshalb zurückgewiesen werden kann, wenn sie als schädlich für die sozialistische Moral angesehen wird. Vor dem politischen Hintergrund des Landes ist das natürlich vollkommen verständlich. Und in Deutschland gibt es schließlich auch die absoluten Schutzhindernisse der öffentlichen Ordnung und der guten Sitten.
Schutzdauer & Ansprechpartner
Grundsätzlich ist es in China wie in jedem anderen Land möglich, eine nationale Marke anzumelden. Wenn Sie über eine deutsche Basismarke verfügen, also schon in Deutschland eine Marke angemeldet haben, können Sie auch den Weg über die WIPO gehen, um Ihre Marke in China anzumelden. Die Schutzdauer der Marke beträgt 10 Jahre und kann danach gegen Zahlung einer Gebühr verlängert werden.
Die Anmeldung der Marke kann online vorgenommen werden. Wenn ein ausländisches Unternehmen nicht in China ansässig ist und dort auch keine Niederlassung hat, muss es sich zur Anmeldung direkt an die Behörden wenden (State Intellectual Property Office). Ausländer sind zudem verpflichtet, sich bei der Anmeldung Ihrer Marke in China von einer autorisierten Anwaltskanzlei unterstützen zu lassen.
Einfach die gleiche Marke anmelden, oder lieber chinesische Schriftzeichen?
Vielleicht haben Sie gedacht, Sie nehmen einfach den gleichen Markennamen wie hier in Deutschland und melden genau diesen in China an. Aber Ihre zukünftigen Kunden erwarten mehr von Ihnen.
Bewohner der Freihandelszone Hongkong sind zwar an ausländische Marken gewöhnt, aber für China selbst sollten Sie einen auf chinesischen Schriftzeichen basierenden Namen für Ihre Marke ausarbeiten lassen. Das ist zwar rechtlich nicht zwingend erforderlich, aber durch die Praxis von Medien und Konsumenten im Prinzip trotzdem vorgegeben. Lassen Sie die Transliteration Ihrer Marke auf jeden Fall von Profis durchführen, denn es zählt die Bedeutung jedes einzelnen Zeichens. Denkbar wäre z.B. eine Übertragung, die vor allem darauf baut, dass die Transliteration der ursprünglichen Marke klanglich nahe kommt, oder eine Transliteration, die mehr auf die Nachahmung des Markenimage setzt.
Was hat sich durch die dritte Revision des chinesischen Markenrechts (2014 in Kraft getreten) geändert?
Am 1. Mai 2014 ist die dritte Revision des chinesischen Markengesetzes in Kraft getreten. Dies sind die wichtigsten Änderungen, die die Markenanmeldung in China betreffen:
- Bisher konnten Marken nur in einer Waren- und Dienstleistungsklasse angemeldet werden. Man musste also ein ganzes Bündel von Marken verwalten. Jetzt gibt es auch die Möglichkeit die Marke in mehreren Klassen anzumelden.
- Die zuletzt erfolgten Änderungen ermöglichen nun auch die Anmeldung von Klangmarken.
- Das Verfahren für eine Markenanmeldung in China wurde gestrafft und klareren Regeln unterworfen. Die Prüfung der Anmeldung soll maximal neun Monate dauern, worauf die Widerspruchsfrist von drei Monaten folgt. Da das anschließende Widerspruchsverfahren insgesamt bis zu zwölf Monate dauern kann, sollte die Markeneintragung insgesamt höchstens zwei Jahre auf sich warten lassen.
- Um das Verfahren der Markenanmeldung weiter zu straffen, sind jetzt weniger Personen dazu berechtigt, Einspruch gegen eine Markeneintragung einzulegen.
- Der Grundsatz der Gutgläubigkeit wurde eingeführt: Wenn der Anmelder weiß, dass es im Ausland ähnliche oder identische Marken mit ähnlichem oder identischem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis gibt, kann keine Registrierung erfolgen. Genauso dürfen Markenagenturen oder Vertreter des Markeninhabers Marken nicht ohne dessen Zustimmung anmelden. Wenn Markenagenten absehen, dass die angestrebte Marke nicht eintragungsfähig ist, sind sie verpflichtet dies dem Auftraggeber mitzuteilen. Die Markenagenten dürfen nicht weiter mit dem Auftraggeber zusammenarbeiten, wenn sie entdecken, dass eine Markenanmeldung bösglaubig ist oder anderweitig gegen die Rechte Dritter verstößt.
Nichts dem Zufall überlassen
Auch wenn Sie das Gefühl haben, sich ausreichend über die Eigenarten der chinesischen Gesetze informiert zu haben, sollten Sie für Ihre Markenanmeldung in China einen spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen, der Erfahrung auf diesem Gebiet hat. Ausländische Unternehmen haben es in China ohnehin etwas schwerer als inländische Firmen. Erschweren Sie die Chance auf eine Markeneintragung nicht noch zusätzlich, indem Sie versuchen, alles selbst zu regeln. Nehmen Sie gerne unseren unverbindlichen Rückrufservice in Anspruch:
Quellen:
http://www.marktundmittelstand.de/zukunftsmaerkte/china-reformiert-markenrecht-mehr-sicherheit-fuer-firmen-1203781/
http://www.dpma.de/docs/service/seminare_veranstaltungen/ambiente/ambiente_2010_praesentation_papageorgiu.pdf
http://www.fgvw.de/2132-0-Neues+Markenrecht+in+China.html
http://www.dbj.at/news/newsletter/neues-chinesische-markenrecht
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