Wichtiger Schlag gegen Produktpiraterie mit hochwertigem Olivenöl: Europol hat in einer gemeinsamen Aktion von Deutschland und Italien 150 000 Liter gefälschtes gefälschtes Natives Olivenöl extra in Deutschland beschlagnahmt.
In einer Operation gegen minderwertige Lebensmittel hat Europol in Zusammenarbeit mit den Italienischen Carabinieri und dem Gericht Darmstadt in Deutschland 150 000 Liter gefälschtes Olivenöl beschlagnahmt.
Die Produktpiraterie mit hochwertigem Olivenöl fiel zunächst in Italien auf, informiert eine aktuelle Pressemitteilung von Europol. Es gelang den italienischen Carabieri, eine kriminelle Organisation ausfindig zu machen, die in Italien große Mengen Sonnenblumenöl manipulierten. Die Bande fügten dem minderwertigeren Öl Bestandteile wie Chlorophyll, Beta-Carotin und Sojaöl zu und ließen es wie aussehen wie „Natives Olivenöl extra“.
Natives Olivenöl extra
Olivenöl ist gemäß der europäischen Verordnung EU-Verordnung (61/2011) in drei Güteklassen eingeteilt, wobei Natives Olivenöl extra zu der höchsten Güteklasse 1 zählt. Die zu dieser Güteklasse zählenden nativen Olivenöle Extra unterliegen strengen Anforderung. Es handelt sich um kaltgepresstes Olivenöl, das in einem mechanischen Verfahren gepresst wird. In Deutschland hat allerdings Stiftung Warentest erst kürzlich wieder die Qualität zahlreicher Olivenöle kritisiert.
Güteklassen sind nicht zu verwechseln mit den EU Herkunftssiegeln wie eine geschützte Ursprungsbezeichnung oder eine geschützte geografische Angabe.
Die Verdächtigen lieferten das manipulierte Öl in Lastwagen nach Deutschland. Hier sollte das gefälschte Olivenöl in der Gastronomie verkauft werden und wurde dafür in Logistikunternehmen gelagert.
In Italien und Deutschland wurden 20 Hausdurchsuchungen durchgeführt und insgesamt 150 000 Liter gefälschtes Olivenöl an verschiedenen Orten beschlagnahmt, darunter fünf Lastwagen mit je 23 000 Liter gefälschtem Öl, informierte Europol in der aktuellen Pressemitteilung.
Schätzungen zufolge haben die Verdächtigen jedes Jahr rund 8 Millionen Euro gewonnen, nimmt Europol an. Dieser Schätzung liegt die Annahme zugrunde, dass in einem Jahr eine Million Liter Sonnenblumenöl für rund eine Million Euro erworben wurde und das gefälschte Produkt zu Preisen zwischen 5 und 10 Euro pro Liter verkauft wurde.
Durchgeführt wurde diese Aktion gegen Produktpiraterie im Rahmen der internationalen Operation OPSON, die sich auf die Bekämpfung von Nachahmungen und minderwertigen Lebensmitteln und Getränken auf dem europäischen und außereuropäischen Markt konzentriert. Europol und Eurojust unterstützen diese Aktionen.
Zudem leisteten die Experten der Europol-Koordination für die Kriminalität des geistigen Eigentums – IPC³ (engl. Intellectual Property Crime Coordinated Coalition) Unterstützung, eine strategische Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) und der europäischen Polizeibehörde Europol (lesen Sie hier mehr über IPC³).
Olivenöl in Güteklasse – Balsamico Essig in geschützter EU Herkunftsbezeichnung
Während die Produktpiraterie mit hochwertigem Olivenöl durch die erfolgreiche Operation zumindest vorläufig unterbunden wird, liegt eine interessante Vorlagefrage zum bekannten Balsamico Modena Essig dem Europäischen Gerichtshof vor (Rechtssache C-432/18).
Ein Zusammenschluss von Erzeugern der mit der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ versehenen Erzeugnisse klagen vor dem Bundesgerichtshof gegen den Hersteller eines deutschen Essigs, der unter dem Namen „Balsamico“ und „Deutscher Balsamico“ hergestellt und vertrieben wird. Denn „Aceto Balsamico di Modena“ unterliegt dem Schutz als geschützte Ursprungsbezeichnung und der geschützte geografischen Angabe (g.g.A.) für Essig aus der Region Modena. Der BGH bittet daher den EuGH in folgender Frage um eine Vorabentscheidung :
„Erstreckt sich der Schutz der Gesamtbezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ auf die Verwendung der einzelnen nichtgeografischen Begriffe der zusammengesetzten Bezeichnung („Aceto“, „Balsamico“, „Aceto Balsamico“) ?“
Eine Fragestellung, deren Beantwortung große Auswirkung für den Lebensmittelbereich haben wird und die Einordnung der geschützten Ursprungsbezeichnungen.
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Produkt- und Markenpiraten nicht zum Zug kommen lassen
Die Grenzbeschlagnahme ist ein wirksames Mittel, die Einfuhr marken- bzw. patent- oder designverletzender Produkte in die EU bzw. nach Deutschland zu verhindern. Ebenso wichtig ist auch eine klug angelegte und effektive Überwachung Ihrer Schutzrechte als präventive Arbeit, wo eine Grenzbeschlagnahme eher als Mittel denn als nachhaltige Lösung zu verstehen ist.
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