Iglo verklagte Appel Feinkost wegen irreführender Werbung für Fischprodukte, scheiterte damit jedoch 2020 vor dem LG München. Gestern nun verhandelte das OLG München über den Fall: Iglo scheiterte erneut im Streit um Nachahmung der Werbefigur Käpt’n Iglo.
Im Kern des Rechtsstreits steht das Werbekonzept von Apple Feinkost. Es zeigt einen Herrn mit Seidenschal im Look „Best Agern“ vor deutlich maritimen Hintergrund.
Iglo verklagte daher Appel Feinkost wegen Nachahmung von Käpt’n Iglo und irreführender Werbung für Fischprodukte, worüber 2020 vor dem Landgericht München verhandelt wurden – wir berichteten.
Das Landgericht München hatte die Klage von Iglo abgewiesen: zu deutlich seien die Unterschiede zwischen den maritimen Szenen und vor allem auch zwischen den Werbefiguren. So zeigt die Werbung von Appel Feinkost einen distinguierten, gut situierten Herrn in einem eleganten Dreiteiler mit Seidenschal. Als Verbraucher denke man dabei auf keinen Fall an einen Seemann wie „Käpt’n Iglo“, entschied das Landgericht München.
Gestern nun wurde dieser Fall erneut verhandelt, jetzt vor dem Oberlandesgericht München. Doch erneut scheiterte die Klage von Iglo. Die Klage von Iglo könnte abgewiesen werden, wurde gestern nach der mündlichen Verhandlung vor dem OLG München bekannt; das Urteil ist bisher (heute: 11. Februar 2022) noch nicht veröffentlicht.
Werbung mit „Best Agern“ ist Trend
Werbung mit „Best Agern“ sei äußerst beliebt und verbreitet, hatte bereits das Landgericht München festgestellt. Die berühmte „Käpt’n Iglo“ Werbung sei in dieser Hinsicht also nicht als exklusives Werbekonzept zu sehen.
Zwar wurde Käpt’n Iglo bereits 1985 als Werbefigur von Iglo eingeführt und hat sich als Werbekonzept als so erfolgreich erwiesen, dass es ausdauernd fortgeführt wurde. Und trotz Seidenschal und einer gewissen Eleganz trägt auch die Werbefigur von der Appel Feinkost eine Mütze der Elblotsen. Insofern ist auch nachvollziehbar, warum Iglo eine Nachahmung des eigenen Werbekonzepts vermutet.
Eine Elblotsenmütze macht noch keinen Seemann, hatte jedoch das Landgericht München entschieden. Solche Mützen werden nach Ansicht des Landgerichts im norddeutschen Raum und vor allem an der See zahlreich getragen.
Und schließlich handelt es sich auch gar nicht um eine Kapitänsmütze. Ein Grund mehr, keine Verwechslungsgefahr für Käpt’n Iglo anzunehmen. Und so hat das OLG München nun wohl auch entschieden.
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