Krypto Handel mit NFT verspricht anteilige Teilhabe an Luxusmarken und Kunstwerken; zum diesjährigen Valentinstag z. B. der Verkauf von NTFs auf den „Kuss“ von Klimt. Doch auch in der digitalen Krypto Welt gibt es Rechtsstreitigkeiten: Hermès wie auch Sotherby‘s befinden sich im Rechtsstreit um NFT, ebenso auch Quentin Tarantino.
NFT sind als einmalige Besitzzertifikate zunehmend beliebt und interessant für Markenunternehmen wie auch für den Kunstmarkt. Es handelt sich um digitale Zertifikate, die in einer Blockchain gespeichert sind, und daher als fälschungssicher, einmalig und dezentral gelten. NFT, Kurzform für Non-Fungible Token, kann so anteilige Teilhabe an Luxusmarken und Kunstwerken ermöglichen.
NFT im Kunstmarkt
Im Kunstmarkt ist diese Art des Krypto Handels schon seit längerem etabliert. Viel Aufmerksamkeit erhielt das Bild „Love is in the Air“ von Banksy, das in 10.000 NFTs aufgeteilt wurde. Vom 10. bis zum 14. Januar 2022 wurden die NFTs verkauft; jetzt sind sie nur noch im sekundären Markt zu erhalten.
Ende 2021 wurde auch viel eine Auktion von Christie’s beachtet, in der das Beeple Werk “HUMAN ONE” als NFT verkauft wurde – und gleichzeitig auch als reelles Kunstwerk. Und heute (14.02.22) verkauft das Museum Belvedere (Wien) 10.000 NFTs auf den „Kuss“ von Gustav Klimt – passend zum Valentinstag. Allerdings wird man nicht Miteigentümer des originalen Klimt Werks, sondern nur der hochauflösenden, digitalen Ausgabe des Werks, eben als NFT.
Entsprechend bemerkenswert ist auch die Kunstaktion „Dots“ von Damien Hirst, bei der Künstler Hirst jedes seiner einzigartigen Punktbilder mit einem Token versah- und die Erwerber des NTF zwingt, eine Wahl zu treffen zwischen dem Original Bild und dem NTF auf dieses Bild. „Making a choice“ läuft jetzt seit ca. einem halben Jahr, am 27. Juli 2022 muss die Wahl zwischen Original und NTF getroffen werden.
NFT Klage gegen Sotherby’s: Quantum NFT
Durch die NFT Versteigerungen und Verkäufe erleben auch die Auktionshäuser den Boom der Digitalisierung – allerdings mit rechtlichen Tücken.
So ist das Auktionshaus Sotherby’s mit einem Rechtsstreit konfrontiert um die Quantum NFTs. Im Juni 2021 wurde von Sotherby’s das Token zu einer animierten Grafik mit der Bezeichnung Quantum von Kevin McCoy versteigert, abgelegt auf der Blockchain Ethereum. Dieses NFT hatte der Künstler bereits 2014 als Token angelegt – allerdings nicht bei Ethereum, denn diese Blockchain gibt es erst seit 2015. Stattdessen war das Token von McCoy mit der Software Namecoin erstellt worden, und 2015 prägte er das Werk Quantum einfach neu auf Ethereum – während auf Namecoin dieses NFT nach 250 Tagen von Dritten übernommen werden konnte. Auf diese Weise übernahm EarlyNFT (mit der Firma Free Holding) das Quantum NFT bei Namecoin.
Genau darum dreht sich die Klage, die Free Holding beim New Yorker Gericht eingereicht hat gegen Sotherby’s, gegen McCoy und auch gegen den Käufer der Sotherby’s NFT Auktion auf dieses Werk. Die Free Holding sieht sich als alleinige Eigentümerin des Quantum NTFs. Das Gericht wird zu entscheiden haben, wer die Eigentumsrechte an den Token hat, die ja auf beiden Blockchains handelbar waren.
NFT Klage von Hermès: nicht autorisierte MetaBirkin NFT
Mindestens ebenso viel beachtet ist derzeit auch die NFT Klage von Hermès, die im Januar 2022 eingereicht wurde, ebenfalls vor dem New Yorker Gericht. Der französische Konzern verklagt die Privatperson Mason Rothschild wegen der Herstellung von gefälschten Handtaschen – und zwar als nicht autorisierte NFTs im sogenannten Metaversum. Rothschild hatte die berühmte Hermès Birkin Handtasche nachgebildet mit gefärbten Kunsthaaren und von diesen Abbildungen NTFs angelegt, die er als Serie von MetaBirkins NFTs bezeichnete und über die NFT Handelsplattform OpenSea zum Verkauf anbot.
Hermès stellte einen Antrag auf Unterlassung und auf Schadenersatz gegen Herrn Rothschild und fordert außerdem die Vernichtung aller bereits geprägten Exemplare und die Übergabe der von Herrn Rothschild betriebenen Domain „metabirkins.com“ an Hermès.
Eigentumsrechte von NFTs
Das Urteil darf mit Spannung erwartet werden und wird mehr Klarheit zu Krypto Eigentumsrechten für NFTs bringen. Hilfreich wird da auch die Gerichtsentscheidung im Rechtsstreit um Quentin Terantinos NFTs aus Pulp Fiction sein. Tarantino hat angekündigt, sieben „exklusive Szenen“ aus seinem handgeschriebenen Drehbuch zu Pulp Fiction als NFT zu versteigern und wurde deswegen vom Filmstudio Miramax verklagt.
Kryptoverwahrung
Handelsplattformen, digitaler Handel – da kommen Fragen zu Regulierung und Zertifizierung der Handelsplattformen für Krypto Geschäfte auf. Gerade für Markenhersteller, die NFT als Besitzsiegel nutzen wollen, ist Verlässlichkeit, Fälschungssicherheit und Rechtssicherheit in Bezug auf die Kryptoverwahrung unerlässlich.
Kryptoverwahrung in Deutschland unterliegt – was zunächst relativ unbemerkt blieb – seit dem 1. Januar 2020 als neue Finanzdienstleistung dem Kreditwesengesetz (KWG). In der Praxis sind seitdem nur noch diejenigen Plattformen für Kryptoverwahrung in Deutschland berechtigt, die von der deutschen Finanzaufsicht BaFin eine entsprechende Lizenz erhalten.
Seit Sommer 2021 hat die BaFin die ersten Lizenzen im Bereich Kryptoverwahrung erteilt: Ende Juni an die US Kryptobörse Coinbase (deren Aktienkurs prompt entsprechenden Auftrieb erhielt), dann an Bloxxon (Deutschland) und als drittes an das Start-Up Tangany (Deutschland). Mehr als 20 Anträge stehen bei der Bafin noch aus, weitere werden wohl folgen.
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Quellen:
Hermès gegen Rothschild, US case 1:22-cv-00384, District Court Southern District of New York
Bild:
StruffelProductions | pixabay | CCO License; Hermès Bildmotive sind der Gerichtsakte entnommen
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