• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

BGH im Fall Davidoff Parfüm: Auskunftspflicht für Amazon Luxemburg

9. März 2021

Der BGH hat in dem langjährigen Fall des Davidoff Parfüms von Coty gegen Amazon geurteilt: die Lagerung von Waren für Amazon Versand ist keine Markenrechtsverletzung, und auch kein Unterlassungsanspruch wegen Markenverletzung gegen Amazon – aber Amazon Luxemburg habe Prüfpflichten als Störer und eine Auskunftspflicht.

Davidoff - Auskunftspflicht für AmazonDass Markenhersteller zunehmend versuchen, den Verkauf von nicht berechtigten oder gefälschten Markenprodukten über Amazon zu unterbinden ist bekannt. Dies war auch der Fall Davidoff Hot Water IV der Klägerin Coty (USA), der jetzt vom BGH entschieden wurde (I ZR 20/17). Coty hatte durch eigene Testkäufe festgestellt, dass eine Dritte dieses Marken Parfüm verkaufte über den Amazon Marketplace, es sich aber um nicht erschöpfte Ware handelte. Coty mahnte, und die Dritte gab auch eine Unterlassungserklärung ab, zwischen diesen Parteien war also alles so weit geklärt.
Doch wie weit war auch Amazon rechtlich verantwortlich für Markenverletzungen über die Verkaufsplattform?

Wenn ein Dritter im Rahmen des Amazon Versand Ware lagert, die durch Markenrecht geschützt ist, liegt keine Markenrechtsverletzung in der bloßen Lagerung vor – solange der Dritte die Ware nicht verkauft. Dieses Urteil  – als Teil des hier vorliegenden Falls – traf der EuGH im letzten Jahr, und tatsächlich war dies auch zu erwarten gewesen. Denn das Urteil bestätigte den bekannten Rechtsgrundsatz im Markenrecht, dass es nicht auf den bloßen Besitz ankommt, sondern darauf, ob ein Verkaufszweck verfolgt wird.

Die Frage jedoch, ob Amazon selbst als Markenverletzer zu sehen ist, wenn über die Amazon Plattform im Bereich „Amazon Marketplace“ mit dem Vermerk „Versand durch Amazon“ mit Kenntnis von Amazon gefälschte Produkte durch Dritte versandt werden, diese Frage wurde nicht vom EuGH geprüft.
Allerdings hatte sich der Generalanwalt in seinem Schlussantrag für das EuGH Urteil mit der Rolle von Amazon befasst. Von Amazon könne im Hinblick auf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der gehandelten Waren besondere Sorgfalt verlangt werden, hatte der Generalanwalt entschieden.

BGH Urteil ‚ Davidoff Hot Water IV ‚

Der BGH hatte selbst den EuGH um die Aufklärung dieser Fragen gebeten, und so bezog sich das deutsche Bundesgericht in seinem Urteil „Davidoff Hot Water IV“ auch direkt darauf.

Kein faktischer Eigenvertrieb im deutschen Amazon Warenlager

Die Beklagten in diesem Fall gehören beide zum Amazon Konzern: eine Beklagte ist in Graben (Deutschland) ansässig und betreibt dort ein Amazon Warenlager. Diese Beklagte wurde vom BGH freigesprochen: sie sei weder als Markenverletzer anzusehen noch könne ein Unterlassungsanspruch gegen sie erhoben werden. Über das Angebot „Amazon Marketplace“ würden Kaufverträge zwischen Käufern und Drittanbietern zustande kommen, so dass – entgegen der Auffassung der Klägerin Coty – kein faktischer Eigenvertrieb der Beklagten mit dem Amazon Warenlager vorliege, entschied der BGH.

Amazon Luxemburg – Europäischer Verwaltungssitz von Amazon

Anders sah es der BGH jedoch in Bezug auf die zweite Amazon Beklagte, nämlich Amazon Luxemburg, der Europäische Verwaltungssitz des Konzerns. Zwar sei auch Amazon Luxemburg nicht als Täterin oder Teilnehmerin einer Markenverletzung auf Unterlassung zu verpflichten.

Aber Amazon Luxemburg sei durchaus in der Pflicht zu sehen in einer Störerhaftung, entschied der BGH und widersprach damit dem vorinstanzlichen Berufungsgericht, dass eine Störerhaftung ausgeschlossen hatte. Die Prüfpflichten eines als Störer in Anspruch Genommenen bestimmen sich danach, ob ihm im Einzelfall eine Prüfung zuzumuten ist, erläuterte der BGH. Dabei sei relevant, ob die mögliche Rechtsverletzung eines Dritten erst nach einer tatsächlichen oder sogar einer eingehenden rechtlichen Prüfung festgestellt werden kann – oder ob die Rechtsverletzung offenkundig und unschwer zu erkennen ist.

Da Coty an Amazon einen Hinweis über die Person der Verletzerin, die Bezeichnung der beanstandeten Produkte und der Grund der Beanstandung gesandt hatte, war Amazon in der Lage, aufgrund des Hinweises der Klägerin durch eine Nachfrage bei der Verkäuferin Informationen über die Herkunft der Ware einzuholen. Der erforderliche Aufwand wäre nur gering gewesen und nicht von vornherein überfordernd, befand das Gericht. Es war dabei in keiner Weise erforderlich, erklärte der BGH, dass Amazon den Vorwurf der Klägerin „nicht erschöpfte Ware“ prüfen musste, es ging nur um die Prüfung der Herkunftsnachweise zur beanstandeten Ware.

Der BGH gab Klägerin Coty auch noch in einem zweiten Aspekt Recht. Als Coty nach dem Testkauf von Amazon die die Überstellung sämtlicher Warenbestände des Davidoff Parfüms aus dem Amazon Marketplace forderte, sandte Amazon lediglich 30 Stück – und elf der übersandten 30 Stück waren Produktfälschungen und kamen noch dazu dem Lagerbestand eines anderen, weiteren Verkäufers. Coty forderte von Amazon die Auskunft über die Identität dieses anderen, doch Amazon verweigerte dies.

Auskunftspflicht für Amazon Luxemburg

Der BGH entschied in dieser Frage gegen Amazon Luxemburg. Auf die Auskunftspflicht der in Luxemburg ansässigen Beklagten Amazon ist deutsches materielles Recht anwendbar, erklärte das Gericht, denn Auskunftsansprüche wegen Verletzung einer Unionsmarke unterliegen gemäß Art. 101 Abs. 2 UMV, Art. 8 Abs. 2 Rom-II-VO dem Recht des Staats, in dem die Verletzung begangen wurde.

Daher besteht in diesem Fall Auskunftsplicht gemäß § 19 Abs. 1 MarkenG, und demnach liegen die Voraussetzungen der Erschöpfung nicht vor. Vielmehr könne der Störer auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg von widerrechtlich gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, entschied der BGH. Das Gericht präzisierte, der Markeninhaber könne den vermeintlichen Verletzer auf Vorlage einer Urkunde oder Besichtigung einer Sache in Anspruch nehmen – wenn dies zur Begründung seiner Ansprüche erforderlich ist.

Amazon Luxemburg habe gegebenenfalls in erheblichem Umfang den Handel mit nicht erschöpfter, mit der Klagemarke gekennzeichneter Ware ermöglicht, ergänzte der BGH. Die Mitteilung von Eigenschaften (von Coty von Amazon geforderte Herausgabe der Herstellungsnummern sämtlicher Parfums „Davidoff Hot Water EdT 60 ml“ in Bezug auf die Shipment Reference der markenverletzenden Waren) der bei Amazon befindlichen Waren ist ein Minus gegenüber der Besichtigung und daher von dem Anspruch nach § 19a Abs. 1 MarkenG umfasst, urteilte der BGH und formulierte dies auch als Leitsatzentscheidung.

Schlussendlich hob der BGH das Urteil des Berufungsgerichts auf (OLG München, Entscheidung vom 29.09.2016 – 29 U 745/16), soweit das Berufungsgericht über die Klageanträge I und II hinsichtlich der Beklagten zu 1 zum Nachteil der Klägerin entschieden hat (§ 562 Abs. 1 ZPO).

Dennoch verwies der BGH den Fall noch einmal dorthin zurück, denn das Berufungsgericht muss über die Kosten der Revision entscheiden.

Möchten auch Sie Ihre Marke verteidigen?

Unsere Anwälte beraten Sie gerne und vertreten Sie vor jedem Gericht, auch in Verfahren der Unterlassung.
Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt zu uns auf – wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Quellen: 

BGH Urteil Davidoff Hot Water IV, I ZR 20/17

Bild:

mkupiec7 | pixabay.com | CCO License

  • teilen  3 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconMarkenrecht,  Produkt- und Markenpiraterie Tag iconStörerhaftung,  nicht erschöpfte Ware,  Leitsatzentscheidung,  Störerhaftung Amazon Marketplace,  Amazon Warenlager,  Warenlager,  Amazon Luxemburg,  Markenverletzung,  Auskunftspflicht,  Amazon,  Leitsatzentscheidung Davidoff,  Marke,  Davidoff Hot Water IV,  I ZR 20/17,  Auskunftspflicht Amazon,  Amazon Marketplace,  Auskunft von Amazon,  Coty,  Herstellungsnummern,  Produktfälschung,  Identität von Verletzern,  BGH

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Markenrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

15. März 2022
Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

25. Februar 2022
CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

24. Februar 2022
EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

21. Februar 2022
Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

15. Februar 2022
SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung