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Süßer die Glocken nie klingen- als mit KI Musik?

20. Dezember 2019

An den Festtagen ist Weihnachtsmusik unverzichtbar. Musik als Ausdruck von Gefühl und Kreativität. Doch hören wir vielleicht schon KI Musik? Und merken wir das? Was ist mit den Urheberrechten?

KI Musik - WeihnachtsmusikKI Musik ist selbstverständlicher geworden, als allgemein diskutiert wird. Im nächsten Jahr wird selbst Musik von Beethoven als Schöpfung einer Künstlichen Intelligenz aufgeführt, berichtete der SWR.

Was Beethoven selbst nicht mehr vollenden konnte, wollen Musikwissenschaftler und Komponisten mit Hilfe eines Algorithmus zur Aufführung bringen: Beethovens 10. Sinfonie. Am 28. April 2020 soll die Sinfonie in Bonn uraufgeführt werden.

KI Musik seit den 80ger

Das ließen die Anfänge von KI Musik nicht erkennen. Bereits seit den achtziger Jahren wurde Musik mit Hilfe von Computerprogrammen „komponiert“, indem verschiedene Musikstücke miteinander gemixt und überlagert wurden. Bekannt ist der Musikwissenschaftler David Cope dafür.

Auch einen Namen für KI Musik machte sich die Amerikanerin Taryn Southern, die das Musikalbum „I AM AI“ (dt.: Ich bin Künstliche Intelligenz) mit der Software Amper arrangierte und es 2017 bei Apple Music und Spotify einstellte.

Nicht verwunderlich, dass auch Google mit Magenta ebenso wie IBM mit Watson Beat eine ähnliche Software wie Amper bietet.

KI Musik als Hintergrundbeschallung

Doch bisher hat es kein Titel der KI Musik zu wirklicher Bekanntheit und Erfolg gebracht. KI Musik ist eher geeignet als instrumentale Begleitmusik, sogenannte „Ambient Music“. Das Berliner Startup Melodrive hat sich beispielsweise spezialisiert auf die Erzeugung von Hintergrundmusik für Videos und Computerspiele- mit Künstlicher Intelligenz.

Umso mehr ließ aufmerken, dass Warner Music eine Partnerschaft mit der Musikplattform Endel eingeht, wie in diesem Frühjahr bekannt wurde. Endel hat eine App entwickelt, die mithilfe künstlicher Intelligenz atmosphärische Klangwelten erschafft, die für jeden Nutzer personalisiert sind. Auch hier ist Begleitmusik von der Künstlichen Intelligenz zu erwarten, allerdings durch die Beteiligung von Warner Music im großen Stil. Und wo es um wirtschaftliche Bedeutung geht, drängen sich auch Fragen zum Urheber- und Erfinderschutz auf.

KI Musik und Urheberrechte

Grundsätzlich wirft KI Musik neben vielen Fragen auch die Frage der Urheberrechte auf. Letzten Endes beruht KI Musik aus der Datensammlung von sehr vielen Musikstücken, Symphonien und Opern – die jemand anderer erschaffen hat.

Denn der Algorithmus kann nur Vorhandenes bearbeiten, es geht um Übereinanderlagern, Längen verändern, Taktvariationen. Der eigene künstlerische Beitrag wird in der Art der Mischung von vorhandenem Material gesehen, also in dem Lernalgorithmus und dem daraus entstehenden neuen Werk. Es sind also in jedem Fall die Urheberrechte der als Basis dienenden Werke zu beachten. In Deutschland und in der Europäischen Union erlischt 70 Jahre nach Tod des Urhebers das Urheberrecht.

Auch die neu entstandene KI Musik kann möglicherweise unter Urheberrechte gestellt werden. Angesichts der vielfachen Nutzung von Künstlicher Intelligenz auch in der Industrie ist zudem Patentschutz für KI erwünscht.

Patente auf Künstliche Intelligenz – nicht ohne Probleme

Eigentlich ist Eile geboten bei für eine rechtliche Regelung von Patenten auf Künstliche Intelligenz. Denn das amerikanische Patentamt hat bereits signalisiert, dass KI „als solche“ patentierbar sein solle.

Allerdings ist Patentschutz für KI nicht ohne Probleme. Schon die Offenbarung einer solchen Erfindung wirft ungeklärte Fragen auf, da eine Erfindung in den Anmeldungsunterlagen für Patentschutz so deutlich und vollständig offenbart werden muss, dass ein Fachmann sie ohne weiteres ausführen kann.
Wer aber wäre denn hier der Fachmann?

Und vollständig nachvollziehbar wäre der Algorithmus auch nur schwerlich, die KI Systeme zeigen ja ihre Stärke darin, aus einem sehr großen Datenschatz Suchparameter zu erfüllen, im Fall von Kunst durchaus auch mit dem Ziel, letztlich einzigartige Variationen eines Werks zu erschaffen.

Ein solcher Fall hatte im letzten Jahr Aufsehen erregt. Das Auktionshaus Christie’s versteigerte in New York ein von einem Algorithmus angefertigtes Kunstwerk im Rembrandstil für mehr als 400.000 Dollar. Ein Zufallsprodukt, das sich nicht wiederholen lässt, ist jedoch nicht patentfähig.

Zudem muss eine patentierbare Erfindung „Technizität“ aufweisen, mathematische Modelle sind als rein abstrakte Denkleistung jedoch nicht patentierbar.

Nicht zuletzt wäre auch zu klären, ob Werke einer KI grundsätzlich unter dem Aspekt von Fair Use Rechtsprechung fallen sollten, da weitreichende und gesellschaftliche relevante Effekte durch eine Patentierbarkeit von Künstlicher Intelligenz zu erwarten sind.

Spannende Fragen, die sich frühestens im nächsten Jahr klären lassen. Bis dahin wünschen wir ein besinnliches und friedvolles Weihnachtsfest!

Quellen:

Computerimplementierte Erfindungen: Case Law des EPO

Künstliche Intelligenz – Deutschland führend?

BR Netzwelt: Künstliche Intelligenz macht Musik – jetzt mit Plattenvertrag

Bild:

Peggychoucair / www.pixabay.com / CCO License

 

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Category iconPatentrecht Tag iconUrheberrechte,  Beethoven,  Beethovens 10. Sinfonie,  Melodrive,  Amper,  Magenta,  Watson Beat,  Künstliche Intelligenz,  Patentschutz für KI,  Patentschutz,  Ambient Music,  KI Musik

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