Apple hat gestern vor dem LG München im einem weiteren Patentverletzungsverfahren gegen Qualcomm gewonnen. Vier der insgesamt acht zur Entscheidung anstehenden Klagen der Qualcomm Inc. gegen die Apple Inc. wurden abgewiesen. Im Mittelpunkt stand der Vorwurf der Verletzung der Klagepatente durch die Funktion Siri & Suchen.
Funktion Spotlight-Suche / Siri & Suchen im Focus
Das Landgerichts München I erkannte keine Verletzung der Klagepatente durch die Funktion Spotlight-Suche/ Siri & Suchen bei den angegriffenen Mobiltelefonen der Beklagten, gibt das Landgericht München in einer Pressemitteilung bekannt.
Insbesondere sah das Gericht keine Verwirklichung des Merkmals „Standby-Anzeige“. Denn eine Eingabemöglichkeit in einem Standby-Modus im Sinne der Klagepatente liegt nach Auffassung der Kammer nicht vor, wenn der Nutzer zunächst zielgerichtet eine Anwendung aufrufen muss. Genau das ist aber bei der in Streit stehenden früheren Version der Suchfunktionalität (bis einschließlich ioS 11) der Funktion „Spotlight Suche/ Siri & Suchen“ der Fall.
Neben den vier Patentklagen gegen die Funktion Siri & Suchen, die gestern abgewiesen wurden, sind noch vier weitere Verfahren offen. Die Klägerin darf zunächst zu vorläufigen Hinweisen der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts schriftliche Stellung nehmen. Diese Hinweise ergingen aber erst nach dem letzten Verhandlungstermin. Betroffen sind in den noch offenen Klagen die Patente EP 3 094 067 und EP 3 054 658 (Az. 7 O 14455/17, 7 O 14457/17, 7 O 14460/17 und 7 O 14462/17) und damit ebenfalls die Funktion „Spotlight Suche / Siri & Suchen“.
Die gestrigen Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
International geführter Patentstreit
Das gestrige Urteil ist Teil eines international geführten Patentstreits zwischen Qualcomm und Apple. 2017 wurde das Lizenzmodell zwischen den beiden Unternehmen vor einem amerikanischen Gericht verhandelt. Denn Apple verklagte Qualcomm 2016 wegen seiner Lizenzpolitik, die gegen das Kartell- und US-Patentrecht verstoße, und wegen seines Scheiterns in Bezug auf “FRAND”. ( Apple gewinnt gegen Qualcomm: Zwei wichtige Lizenzentscheidungen ) Anfang Dezember 2018 kam es dann zu einem Verkaufsverbot von manchen iPhones in China ( Verkaufsverbot für Apple iPhone in China ), gefolgt von einem Verkaufsverbots von einigen iPhone Modellen in Deutschland ( Verkaufsverbot von Apple iPhones in Deutschland ist vollstreckbar ). In beiden Urteilen mit einem Verkaufsverbot machte Qualcomm mit Erfolg geltend, dass Apple seine Patente verletze.
Mitte Januar wiederum war Apple siegreich gegen Qualcomm im Patentstreit um den „Power Tracker for multiple transmit signals sent simultaneously“ des U-Envelope Trackers ( Apple gewinnt im LG Mannheim: Klage auf Patentverletzung abgewiesen ).
So ist auch das gestrige Urteil lediglich als eine weitere Etappe im Kräftemessen der US Hersteller Apple und Qualcomm zu sehen. Weitere Verletzungsverfahren sind auch bereits terminiert: zwei Patentverletzungsverfahren um das Patent EP 1 988 602 „monopolähnliche Antenne“ werden voraussichtlich Ende März verhandelt- auch wieder vor dem Landgericht München.
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Quelle:
Pressemitteilung der Justiz Bayern
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