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Verkaufsverbot von Apple iPhones in Deutschland ist vollstreckbar

3. Januar 2019

Das Landgericht München urteilte am 20. Dezember, dass Apple in mehreren iPhones die Patentrechte von Qualcomm verletzt. Qualcomm hinterlegte die hohe Sicherheitsleistung und könnte ein Verbot für iPhone-Verkauf vollstrecken – trotz Berufung von Apple gegen das Urteil.

Apple VerkaufsverbotHeute, am 3. Januar 2019, gab Qualcomm bekannt, die vom Landgericht geforderte sehr hohe Sicherheitsleistung hinterlegt zu haben. Das Unternehmen teilte in einer Pressemitteilung mit, dass es Wertpapierbürgschaften in Höhe von 1,34 Mrd. € (Euro) gezeichnet habe. Es setzt damit konsequent das Urteil des LG München ( 7 O 10495/17 ) um. Im Patentstreit zwischen Qualcomm und Apple hatte das Landgericht München am 20. Dezember 2018 entschieden, dass Apple in mehreren iPhones Patentrechte von Qualcomm verletzt und die betroffenen Modelle in Deutschland nicht mehr anbieten dürfe – wenn Qualcomm eine sehr hohe Sicherheitsleistung hinterlege.

Das Klagepatent benennt als Stand der Technik die so genannte Hüllkurvenverfolgung, die in der Lage ist, dem zu sendenden hochfrequenten Signal und seinen wechselnden Amplituden zeitlich zu folgen. Denn wieviel Energie in die Verstärkung und Übermittlung des Signals investiert werden muss, hängt insbesondere von der Amplitude ab.

Die Urteilsbegründung des LG München

Das Klagepatent ist – unstreitig – nicht standardessentiell, stellte das LG München klar. Aber der U.-Chip ist Teil des U.-Envelope Trackers („Lowvoltage power-efficient envelope tracker“), der das sogenannte System Inside Package Modul darstellt, das einen Chip und weitere Elemente wie Kondensatoren (capacitors) und Induktivitäten (inductors) umfasst. Dieser Chip wurde vom Hersteller Qorvo entwickelt und auf dem iPhone 7 (Plus), iPhone 8 (Plus) und iPhone X installiert (Qorvo 81003M). Die genaue Ausgestaltung des U.-Chips ist zwischen den Parteien streitig; Qorvo bestreitet, Technologie von Qualcomm genutzt zu haben. Apple bestreitet ebenfalls die vorgeworfene Patentverletzung und beruft sich auf ein anderes Design seiner Platinen in den strittigen iPhones, so dass eine besondere Regelung der Stromzufuhr nicht benötigt werde. Die genauen Schaltpläne wollte Apple aber mit Hinweis auf Geheimhaltungsinteressen nicht vorlegen. Dass ein substantiierter Parteivortrag vom Gegner substantiiert bestritten werden muss, sei eine prozessuale Selbstverständlichkeit urteilte das Gericht. Auf die fehlende Schlüssigkeit des Vortrags habe das Gericht hingewiesen. Außerdem stehe die Vorlage oder Nichtvorlage von Unterlagen grundsätzlich in anwaltlichem Ermessen. Aber eine Patentverletzung sei schon dann gegeben, wenn eine angegriffene Ausführungsform so genutzt werden kann, dass sie die Merkmale des Klagepatents verwirklicht, stellte das Landgericht München klar. Genau das sei hier der Fall. Daher urteilte das LG München, dass Apple in mehreren iPhones die Patentrechte von Qualcomm verletzt.

Etappe in einer erbitterten Patentschlacht

Das Verfahren vor dem Münchner Landgericht ist nicht die einzige aktuelle Auseinandersetzung zwischen Apple und Qualcomm. Um einen anderen Aspekt des U-Envelope Trackers („Power Tracker for multiple transmit signals sent simultaneously“) geht es zwischen den beiden Streitparteien in einem weiteren und noch nicht entschiedenen Patentstreit vor dem Mannheimer Gericht.

Nicht nur in Deutschland, sondern international führen Qualcomm und Apple einen erbitterten Patentkrieg. Erst vor wenigen Wochen verfügte das Urteil eines chinesischen Gerichts ein Verkaufsverbot einiger iPhone-Modelle in China ( Verkaufsverbot für Apple iPhone in China ). Auch von dem UK High Court wird ein Patentstreit geführt, und die EU-Kommission hat über ein Wettbewerbsverfahren gegen Qualcomm zu entscheiden.

Verkaufsverbot gegen Sicherheitsleistung

Das Urteil hat möglicherweise weitreichende Folgen für den bekannten Smartphonehersteller, denn es bedeutet auch ein – zunächst noch theoretisches – Verkaufsverbot der Apple Modelle iPhone 7 (Plus), iPhone 8 (Plus) und das iPhone X. Das Urteil ist bisher noch nicht rechtskräftig und zudem hat Apple die Möglichkeit, gegen dieses Urteil vor dem Oberlandesgericht München in Revision zu gehen. Spiegel Online berichtete direkt vor Weihnachten, dass Apple als Reaktion auf das Urteil des LG München vorerst auf den Verkauf des iPhone 7 (Plus) und iPhone 8 (Plus) in den eigenen deutschen Apple Stores verzichten will. Über Mobilfunkanbieter und andere Händler sollen die Modelle allerdings in Deutschland erhältlich bleiben. Außerdem kündige Apple an, in Berufung zu gehen.

Update vom 4. Januar 2019: Apple legt Berufung ein

Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters legte Apple heute, am 4. Januar 2019, Berufung gegen das Urteil des LG München vom 20. Dezember ein. Damit geht der Patentstreit in die nächste Instanz, mit offenem Ausgang. Davon unbenommen kann Qualcomm das Verkaufsverbot für die strittigen iPhone-Modelle vollstrecken – auch für das iPhone X.

Dennoch – und obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist – kann Qualcomm die Entscheidung des LG München bereits jetzt vollstrecken und ein Verkaufsverbot umsetzen lassen. Aufgrund des gleichzeitig in dem Urteil verfügten Schadensersatzes, einer Rückrufpflicht und die Pflicht für Apple, Dritte – und damit alle iPhone Händler und Käufer der strittigen Modelle – zu informieren, ist ein solches Verkaufsverbot von Apple nur mit einem enormen Logistik- und Kostenaufwand umsetzbar.

Es ist aber durch die Revision möglich, dass Qualcomm vor dem OLG München – oder auch vor einer weiteren denkbaren höheren Instanz – trotz des Etappensiegs letztlich noch gegen Apple verliert. Daher ordnete das Landgericht München eine sehr hohe Sicherheitsleistung von 668,4 Mio. € an, die Qualcomm zu hinterlegen habe für die Vollstreckung des Verkaufsverbots. Heute gab Qualcomm nun bekannt, dass das Unternehmen Wertpapierbürgschaften in Höhe von 1,34 Mrd. € (Euro) gezeichnet hat.

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Quelle:

PM Qualcomm vom 3 Januar 2019

Bayern Recht 7 O 10495/17

Bild:

Pexels / pixabay.com / CCO License  |  stevepb /pixabay.com / CCO License  

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Category iconPatentrecht Tag iconLG München,  Verkaufsverbot von Apple iPhones,  Verkaufsverbot in Deutschland,  7 O 10495/17,  iPhone X,  Apple,  iPhone 7 Plus,  Patentverletzung,  iPhone 8 Plus,  Qualcomm,  Berufung von Apple,  Landgericht München,  Patent

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