• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

Schutz von Geruchsmarken (2): Wie stellt man einen Duft dar?

19. Juli 2018

Lange galt im EU Recht als theoretisch möglich, einen Duft im Markenrecht zu schützen, aber praktisch als nahezu ausgeschlossen. Denn eine Marke musste graphisch darstellbar sein. Seit der EU Markenreform 2017 ist das nicht mehr verpflichtend: können also problemlos Geruchsmarken geschützt werden?

Keine einheitliche Rechtsprechung in der EU

DuftmarkeEin Blick in die europäischen Rechtsprechung in der EU zeigt, dass es keine grundlegende Rechtsprechung dazu gibt. Legendär ist der Fall  “Bsiri-Barbir v. Haarmann Reime” von 2006. Der Duft von Parfum könne nicht geschützt werden, da es „eine Anwendung rein technischer Kenntnisse ohne Anzeichen von Kreativität” sei und der Duft von Menschen jeweils unterschiedlich wahrgenommen wird, urteilte das Französische Höchste Gericht. Und auch 2013 wurde der urheberrechtliche Schutz eines Geruchs von dem Französischen Kassationsgerichtshof kategorisch ausgeschlossen (ECLI:FR:CCASS:2013:CO01205).

Ebenfalls 2006 entschied das niederländische Höchste Gericht genau gegensätzlich im Fall  Lancôme v. Kecofa (2006). Denn die niederländische Rechtsprechung legt fest, wie jeder andere wahrnehmbare Ausdruck könne ein Geruch, wenn er originell ist, grundsätzlich urheberrechtsfähig sein. Ein Parfum, das beispielsweise den Geruch von Rosen exakt wiedergibt, könne nicht geschützt werden kann.  Aber Parfums, die ganz unterschiedliche chemische Stoffe verwenden, und dabei sogar identisch riechen, können ein Werk im Sinne des Urheberrechtes sein.

Rechtliche Basis für die Anmeldung einer Geruchsmarke

Bis zur EU Markenreform 2017 war die entscheidende Frage, ob eine Riechmarke die Voraussetzung der grafischen Darstellbarkeit nach § 8 Absatz 1 MarkenG erfüllen kann. Wegweisend war die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2002 (Sieckmann gegen DPMA). Das Gericht entschied, dass ein Duft nur dann eine Schutzmarke sein könne, wenn man sie mittels Linien und Zeichnungen darstellen kann. Nach damaliger Auffassung des Europäischen Gerichtshofes erfüllten dies weder die chemische Formel noch deren Wahrnehmung.

Rechtliche Basis nach neuer EU-Markenverordnung

Seit 1. Oktober 2017 aber gilt die Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – wir berichteten ( Info Blog: Videos und Geräusche als EU-Marke ). Nach dieser Verordnung ist die Wiedergabe einer Marke mit grafischen Mitteln nicht mehr erforderlich, wenn man seine Marke auch auf andere Weise so beschreiben kann, dass der Schutzgegenstand klar und präzise bestimmt ist. Dies führt zu der interessanten Überlegung: wie stellt man einen Duft dar?

Die vergleichende Beschreibung eines Duftes „Duft gebrannter Mandeln“ oder „Duft einer reifen Erdbeere“ genügt den rechtlichen Anforderungen an die Darstellung einer Geruchsmarke nicht und wurde bisher abgelehnt. Hintergrund hierfür ist, dass Gerüche weitgehend subjektiv geprägte Sinneswahrnehmungen sind, die individuell auch sehr unterschiedlich wahrgenommen werden.

Auch die Darstellung des Duftes „auf Amber und Holznoten basierter Duft“ mittels eines Gaschromatogramms wurde gerichtlich nicht anerkannt. Denn selbst ein Fachmann kann aus der üblichen Mischung einer Duftnote mit mehr als 100 Komponenten aus dem zuhörigen Chromatogramm kaum einen treffenden Gesamteindruck gewinnen.

Patentschutz für Duft

Wie wäre dann eine Angabe der chemischen Zusammensetzung? Rechtlich käme dafür der Patentschutz in Frage, der für chemische Stoffe und Wirkstoffe erteilt werden kann. So finden sich alleine in Deutschland über 100 Patenteintragungen zum Thema Laundry Detergent- duftende Waschmittel. Wieso sollte man also überhaupt den Schutzstatus als Geruchsmarke anstreben?

Duft ist mehr als seine chemische Zusammensetzung

Die rein chemische Betrachtung beschreibt einen Duft im Grunde nicht vollständig. Eine Duftkomposition gilt als komplizierte Mischung aus mehreren natürlichen und synthetischen Riechstoffen, die auch in einer zeitlichen Abfolge freigesetzt werden. Eine Duft-Klassifikation, die man vergleichbar der gängigen Farbklassifikation anwenden könnte, ist bisher nicht vorhanden. Geruchsproben wiederum bieten nicht die Stabilität und Dauerhaftigkeit, die der Markenschutz in der EU erfordert. Andererseits ist es in den USA generell möglich, einen Duft als Marke zu schützen – erst vor wenigen Wochen hat der Spielwarenhersteller Hasbro vom US-Patentamt (USPTO) die Duftmarkenrechte für den einzigartigen Duft seines „Play-Doh“ erhalten (Info Blog: Markenschutz Geruch: In der USA machbar – In der EU schwierig).

Mangelnde Unterscheidungskraft

Für EU-Geruchsmarken wäre es natürlich wie auch für andere Marken unerlässlich, Unterscheidungskraft zu besitzen. Dies kann problematisch sein, zum Beispiel ist Vanillin für den Markenschutz weitgehend ausgeschlossen. Es hat bisher keine Unterscheidungskraft für Kosmetika der Klasse 3, da Vanillin auch ein Fixiermittel in der Basisnote ist. Unterscheidungskraft ist aber auch ein Thema für den gesamten Duft. Immer wieder wurden erbitterte Auseinandersetzen zwischen Markenparfümherstellern und billigeren Nachahmern vor Gericht geführt, bisher meistens aufgrund der Verpackungen der Duftstoffe. Je mehr aber Geruchsmarken gewährt werden, desto größer wird die Verwechslungsgefahr des Duftes selbst.

Fazit

Die neue EU-Markenverordnung ermutigt, kreativ in der Anmeldung von Geruchsmarken zu werden. Die Entwicklung eines Parfums oder Duftstoffes sollte ausführlich dokumentiert werden, und es sollte durchaus der Versuch unternommen werden, einen Riechmarkenschutz zu beantragen. Denn sobald mehr Geruchsmarken in der EU geschützt werden, wird es auch notwendig sein, Unterscheidungskraft und Priorität aufzeigen zu können für den eigenen Duftstoff.

 

Möchten auch Sie eine Marke schützen?

Unsere Patentanwälte und Rechtsanwälte sind erfahren und hoch qualifiziert in allen Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutz, national wie auch international.

Nutzen Sie doch noch heute einen unverbindlichen Rückruf-Termin mit uns!

 

 

 

Quellen:

EU Markenverordnung Nr. 207/2009 

Info Blog: Neue EU-Markenverordnung Teil II – viele geänderte Verfahrensprozesse

Bild:

PublickDomainPictures /pixabay.com / CCO License  

 

 

  • teilen  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconMarkenrecht,  News zum geistigen Eigentum,  Patentrecht Tag iconDuftmarke,  Geruchsmarken,  Riechmarke,  Duft,  Unterscheidungskraft,  Darstellung Duft,  Lancôme v. Kecofa,  Markenschutz,  EU-Markenverordung,  Bsiri-Barbir v. Haarmann Reime,  grafische Darstellung,  subjektiv,  Patentschutz

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Markenrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

15. März 2022
Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

25. Februar 2022
CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

24. Februar 2022
EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

22. Februar 2022
Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

21. Februar 2022
Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung