• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

Schutz von Geruchsmarken (1): In der USA machbar – In der EU schwierig

7. Juni 2018

Hasbro hat für den einzigartigen Geruch seiner „Play-Doh“ Spielknete vom US Patent- und Markenamt Schutzrechte erhalten. In den USA ist es also praktisch möglich einen Geruch markenrechtlich schützen zu lassen, wenn er für Kunden Unterscheidungskraft besitzt. In der EU sind die Hürden für die Anmeldung einer Geruchsmarke nach der bisherigen Gesetzgebung ungleich höher.

 

Der süßlich-fruchtig teigige Geruch der bereits 1956 erfundenen und weltweit von Kindern geliebten Knete ist nun offiziell als Geruchsmarke geschützt. Der Spielzeughersteller Hasbro ist damit das 13. Unternehmen in den USA, die beim US Patent- and Trademark Office (USPTO) eine Geruchsmarke registriert haben. Hasbro möchte damit verhindern, dass Konkurrenten ähnliche Produkte mit einem vergleichbaren Geruch auf den Markt bringen können.

 

USA: Nachweis von Unterscheidungskraft benötigt

Play Doh Spielknete

Das Beispiel „Play-Doh“ demonstriert erneut, dass es in den USA generell möglich ist, einen Gerüche als Marke schützen zu lassen. Die Voraussetzung: Einzelpersonen oder Unternehmen müssen nachweisen, dass Konsumenten den Geruch mit einem bestimmten Produkt oder einer bestimmten Sache verbinden. Diesen Nachweis zu bringen ist nicht ganz einfach und meistens auch aufwendig. In der Regel führen Unternehmen Befragungen und Studien durch, um das USPTO von der Unterscheidungskraft ihres zu schützenden Duftes zu überzeugen.

Zu den bisher erfolgreich in den USA angemeldeten Geruchsmarken zählen u.a. der blumige Moschusduft der in den Läden des Telekommunikationsanbieters „Verizon“ verwendet wird, verschiedene fruchtige Düfte für ein Schmiermittel von „Manhattan Oil“, das als eine Art Autoparfüm in das Benzin gemischt wird oder auch ein bestimmter Kaugummigeruch, den der brasilianische Hersteller „Grendene“ für das aufpeppen seiner Schuhe und Flip Flops benutzt.

 

EU: Geruchsmarke musste lange grafisch darstellbar sein

Eine Geruchsmarke in der Europäischen Union anzumelden ist zwar theoretisch möglich, doch in Praxis bisher schwer umzusetzen. Die aktuelle Rechtsprechung basiert auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2002 (Sieckmann gegen DPMA). Dabei wurde festgelegt, dass visuell nicht wahrnehmbare Bezeichnungen – also Düfte – sich nur dann als Marke eintragen lassen, wenn sie grafisch dargestellt werden können.

Die grafische Darstellung muss dabei klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich und dauerhaft objektiv sein. Die Angabe einer chemischen Formel reicht hierbei nicht aus.

 

Bisher nur eine Geruchsmarke in der EU

Anforderungen, die kein Anmelder zu erfüllen schafft. 2005 hat beispielsweise das Europäische Gericht der 1. Instanz die Anmeldung einer Geruchsmarke abgewiesen, die eine Darstellung mit der Beschreibung „Duft einer reifen Erdbeere“ beinhaltete. Das EuG urteilte, dass die Beschreibung nicht die oben aufgeführten Anforderungen an Eindeutigkeit und Objektivität erfüllt, da es nicht nur einen einzigen Erdbeerduft gebe.

Das höchste Gericht Frankreichs entschied 2006 im Fall „Bsiri-Barbir v. Haarmann Reime“ über die Schutzfähigkeit eines Parfums. Das Ergebnis: Der Duft von Parfum könne nicht geschützt werden, da es „eine Anwendung rein technischer Kenntnisse ohne Anzeichen von Kreativität” sei und der Duft von Menschen jeweils unterschiedlich wahrgenommen wird. Diese Auffassung wurde später in einem ähnlichen Fall bestätigt (Lancôme v. Farque, 2013).

Einen Exoten gibt es aber dann doch: Im Jahr 2000 hat es der „Duft von frisch gemähtem Gras” geschafft als bisher einzige Unions-Geruchsmarke eingetragen zu werden. Die Marke, die einen Grasgeruch beschreibt der an Tennisbällen angebracht wurde, ist jedoch bereits 2007 wegen Nichterneuerungen erloschen.

 

Der Einsatz von Düften und Gerüchen im Marketing-Bereich von Unternehmen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Daher wird es spannend zu beobachten sein, ob die Gesetzgebung in der EU in der Zukunft den Unternehmen entgegenkommt und die Anmeldung von Geruchsmarken, beispielsweise nach amerikanischen Vorbild, erleichtert. Umso mehr, als seit der neuen EU Markenverordnung 2017 die bisher geforderte graphische Darstellung des Schutzbereichs nicht mehr verlangt wird.

 

Möchten auch Sie eine Marke schützen?

Unsere Patentanwälte und Rechtsanwälte sind erfahren und hoch qualifiziert in allen Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutz, national wie auch international.

Nutzen Sie doch noch heute einen unverbindlichen Rückruf-Termin mit uns!

 

 

Quellen:
Text: Washington Post, Roedl,de

Bilder: LMoonlight /pixabay.com / CCO License | PublicDomainPictures /pixabay.com / CCO License  

  • teilen  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconMarkenrecht Tag iconEuG,  USPTO,  Geruchsmarke,  Duftmarke,  Play Doh,  Hasbro

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Markenrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

15. März 2022
Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

25. Februar 2022
CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

24. Februar 2022
EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

21. Februar 2022
Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

15. Februar 2022
SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung