Die Anmeldung einer 3D Marke auf eine Flaschenform mit Etikett wurde abgelehnt. Nach Ansicht des EuG hat das Zeichen keine Unterscheidungskraft in der Getränkebranche, die durch eine große Vielfalt von Verpackungsformen gekennzeichnet ist.
Markenanmelderin ist die Brasserie St Avold (Frankreich). Sie meldete im März 2018 ein 3D Zeichen als EU Marke an als Internationale Registrierung, in der die Europäische Union benannt ist.
Beansprucht wurden vor allem Getränke, auch alkoholische Getränke wie Bier und Wein, in den Nizza-Klassen 32 und 33. Dieses als 3D Marke angemeldete Zeichen zeigte die Form einer dunklen Flasche – mit Etikett.
Markenanmeldung: Flaschenform mit Etikett
Die gewünschte Markenanmeldung für eine Flaschenform mit Etikett wurde jedoch vom Europäischen Markenamt (EUIPO) zurückgewiesen wegen fehlender Unterscheidungskraft. Die Form einer dunklen Flasche sei in der Getränkebranche absolut üblich. Zudem sei eine Flasche die naheliegendste Form einer Verpackung für alkoholische und alkoholfrei Getränke. Folglich könne die Flaschenform nur als unterscheidungskräftig gelten, wenn sie erheblich von der Norm abweiche. Das sei hier nicht der Fall.
Die Brasserie legte Beschwerde gegen diese Entscheidung ein und brachte den Fall vor das Europäische Gericht (EuG). Vor allem machte sie geltend, dass sich die beanspruchten Markenrechte auf ein bestimmtes Etikett beziehen, das unverwechselbar auf einer Flasche angebracht ist, und nicht aber die Flaschenform selbst.
EuG: Flaschenform mit Etikett branchenüblich
Angesichts dieser Sachlage stellte das Gericht zunächst einmal fest, dass es sich bei dem angemeldeten Zeichen tatsächlich um ein dreidimensionales Zeichen handele, und zwar wie es in der Anmeldung und in der Schutzanmeldung dargestellt sei, nämlich als eine Flasche mit Kronkorken und Etikett.
Doch eine Flaschenform kann nicht als 3D Marke Flaschenform mit Etikett unter Markenschutz gestellt werden, entschied der EuG.
Der Durchschnittsverbraucher vermute die Herkunft einer Ware gewöhnlich nicht aufgrund ihrer Form oder der ihrer Verpackung, wenn grafische oder textliche Elemente fehlen, erläuterte das Gericht. In einem solchen Fall – wie dem vorliegenden – könne es schwieriger für eine 3D Marke sein, die Unterscheidungskraft nachzuweisen als im Fall einer Wort- oder Bildmarke. In diesem Kontext verwies der EuG auf die Rechtsprechung zu 3D Marken (siehe EuGH Urteil Wajos, C-783/18 P, 2019).
Tatsächlich aber sei die Form der dunkel gefärbten Flasche, die von einem Verschluss gekrönt wird, in der Getränkebranche üblich, also keineswegs unüblich in der Branche.
Etikett: große Vielfalt an Formen
Das Etikett auf der Flasche könne auch nicht als Herkunftshinweis dienen. Denn der Standard und die Gewohnheiten im Bereich Etiketten sind durch eine große Vielfalt von Darstellungsformen gekennzeichnet, stellte das Gericht fest.
Daher könne sich die Klägerin nicht auf die eine Form des Etiketts berufen, sondern ein Etikett umfasse alle Formen, die der Verbraucher auf dem Markt zu sehen gewohnt ist, urteilt der EuG. Zudem wird der Durchschnittsverbraucher erwarten, dass das Etikett das Medium für die Information über die betreffenden Erzeugnisse einschließlich der Angabe ihrer gewerblichen Herkunft ist, nicht aber die Herkunft an sich. Verbraucher würden das fragliche Zeichen ‚ Flaschenform mit Etikett ‚ daher als eine ästhetische, dekorative oder funktionelle Veredelung der betreffenden Produkte wahrnehmen, die sich im Übrigen nicht wesentlich von den Normen der Branche unterscheidet.
Daher wies der EuG die Klage vollständig zurück.
Fazit
Dieses Urteil ist ein weiterer wichtiger Beitrag zu der Rechtsprechung und dem Markenschutz von einer Flaschenform. Obwohl einer goldbeschichteten Flaschenform im Mai 2019 vom EuG Markenschutz zugestanden wurde, lehnte das Gericht im September 2019 Markenschutz für die markante Flaschenform für Fränkischen Wein ab. Im bereits zitierten Urteil Wajos hatte zudem der EuGH Markenschutz gewährt für eine Flaschenform mit Wulst am Flaschenhals.
Diese unterschiedlichen Urteile können für etwaige Markenanmeldungen und Anfechtungen im Bereich Flaschenform genutzt werden. Sprechen Sie uns gerne an.
Quellen:
Urteil des EuG, EU:T:2020:561, Flaschenform mit Etikett, T-862/19
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