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HALLOUMI vs. BBQLOUMI: Zypern verliert erneut im Markenstreit

20. Januar 2021

Zypern verliert erneut vor dem EuG in der Verteidigung der eigenen Marke HALLOUMI gegen die Unionsbildmarke BBQLOUMI. Die Verbraucher verstehen ‚Halloumi‘ als Begriff für diese Art von Käse, nicht aber als Verweis auf einen zertifizierten Zypern Halloumi Käse.

Unionsbildmarke BBQLOUMI
angefochtene Unionsbildmarke BBQLOUMI

Seit Jahren geht Zypern gegen ähnliche Markenanmeldungen wie Halloumi vor, doch heute vergeblich: Zypern verliert vor dem EuG erneut im Markenstreit HALLOUMI vs. BBQLOUMI.

Im Mittelpunkt des heutigen EuG Urteils steht der berühmte Halloumi Käse aus Zypern und ein langjähriger Markenstreit darum, der 2014 ins Rollen kam. Streithelferin M. J. Dairies EOOD (Bulgarien) hatte die Unionsbildmarke BBQLOUMI im Juli 2014 angemeldet, u. a. für auch für Käse in der Nizza-Klasse 29. Klägerin Halloumi Foundation machte gegen diese Markenanmeldung für Käse Verwechslungsgefahr geltend mit der eigenen älteren Unionskollektivwortmarke HALLOUMI.

Markenstreit HALLOUMI vs. BBQLOUMI schon mehrfach vor Gericht

In diesem Verfahren verlor die Foundation aus Zypern 2018 sowohl vor der Beschwerdekammer als auch vor dem Europäischen Gericht (EuG) in erster Instanz (T:2018:594). Dieses Urteil konnte die Klägerin aus Zypern jedoch im März 2020 erfolgreich vor dem EuGH anfechten. Der EuG war von der Prämisse ausgegangen, dass bei schwacher Kennzeichnungskraft der älteren Marke das Bestehen von Verwechslungsgefahr auszuschließen sei, wenn die Ähnlichkeit der Marken zu keiner Verwechslungsgefahr führt.

Der EuGH bemängelte dies, da auch bei schwacher Unterscheidungskraft durchaus Verwechslungsgefahr vorliegen kann in der Prüfung der Gesamtumstände. Zudem hatte der EuG 2018 zwar Feststellungen zum Grad der Unterscheidungskraft sowohl der älteren Marke Halloumi als auch der einander gegenüberstehenden Marken vorgenommen – aber nur in Bezug auf die beanspruchten Waren, nicht jedoch mit Blick auf die Verbraucher.

Der EuGH hob daher das angefochtene erstinstanzliche Urteil von 2018 auf und verwies den gesamten Fall zurück an das EuG (EU:C:2020:170), wo eine erneute Prüfung des Vorliegens einer Verwechslungsgefahr vorzunehmen sei, nun auch unter Berücksichtigung der Verbraucher.

Das ist inzwischen geschehen, und heute urteilte der EuG: erneut weist der EuG die Klage der Foundation auf Zypern ab.

Zypern verliert erneut im Markenstreit Halloumi

Das Wort Halloumi wird zwar allgemein als Käsespezialität wahrgenommen, von vielen auch als Käsespezialität aus Zypern. Aber der Begriff ‚Halloumi‘ wird dabei als Oberbegriff für diese Art von Käse verwendet, nicht aber als Verweis auf einen zertifizierten Käse verstanden, erläuterte heute der EuG. Das aber – so hatte auch der EuGH geurteilt – ist Aufgabe einer Kollektivmarke. Selbst wenn man also davon ausgeht, hatte der EuGH in seiner Urteilsbegründung im März 2020 erklärt, dass die Unionskollektivmarke HALLOUMI implizit auf die Herkunft aus Zypern verweist, müsse sie gleichwohl ihre Hauptfunktion erfüllen, und das sei die Unterscheidung der Waren bzgl. Mitgliedern des Verbands und den Waren anderer Unternehmen.

Der EuG stellte daher heute nochmals eine schwache Kennzeichnungskraft der Kollektivmarke ‚Halloumi‘ fest.

Außerdem verwies das Gericht heute auf den Umstand, dass die angefochtene Marke BBQLOUMI als Bildmarke registriert ist, Halloumi dagegen als Wortmarke. Der Bildanteil aber in der angefochtenen Marke zeige eher ein Barbecue als ein in mediterraner Umgebung hergestelltem Käse und es werde auch nicht ausdrücklich Halloumi-Käse genannt.

Auch die Wortelemente wiesen nur geringe Ähnlichkeit auf. Das das Wortelement „loumi“ sei zwar in beiden Marken gleich, aber besonders gewichtet werde in Wortmarken vor allem der Anfang, betonte der EuG. Und der Anfang unterscheide sich deutlich in den beiden Marken.

Keine Verwechslungsgefahr für die Verbraucher

Auch unter Berücksichtigung der Verbraucher bestehe keine Verwechslungsgefahr, entschied der EuG. Denn selbst wenn die Verbraucher ihre Aufmerksamkeit auf das Wortelement „loumi“ richten, das in beiden Marken identisch ist, und sogar den Bildbestandteil als einen möglichen Hinweis auf gegrillten Halloumi-Käse wahrnehmen, werden sie keine Verbindung
zwischen den beiden Marken herstellen, stellte das Gericht fest. Denn insgesamt wiesen die gegenüberstehenden Marken nur nur einen geringen Grad an Ähnlichkeit auf und die ältere Marke ‚Halloumi‘ werde nur mit der Art von Käse, eben ‚Halloumi Käse‘, in Verbindung gebracht.

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Unsere Anwälte verfügen über langjährige Expertise im Markenrecht sowie im gesamten Gewerblichen Rechtsschutz und sind berechtigt, Sie vor jedem Gericht zu vertreten – in Deutschland und auch international.
Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt auf.


Quellen: 

Pressemitteilung des Europäischen Gerichts ‚Zypern Halloumi‘

Bild:

GDJ | pixabay.com | CCO License

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Category iconMarkenrecht Tag iconBBQLOUMI,  EuGH,  Halloumi,  Halloumi Käse,  HALLOUMI vs. BBQLOUMI,  Kennzeichnungskraft,  Kollektivmarke,  Markenstreit Halloumi,  Unionskollektiv,  Verwechslungsgefahr,  Zypern

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Alraune Tschinderle meint

    20. Januar 2021 um 16:37

    Halloumi ist für mich aus Zypern! Alles andere ist für mich irgendeine traurige Nachmache und lediglich irgendein Grillkäse!
    Ich erwarte mir als Kunde auch, dass der Käse, die Milch, die Tiere und deren Futter das von Kräutern duftende, sonnige Klima von Zypern „erlebt“ haben! Und das ist für mich Qualitätsgarantie!
    Halloumi IST Zypern!
    (Bereits in den 1980er Jahren schickten mir Freunde aus Zypern den Halloumi per Flugzeug nach Österreich. Ich bin nicht reich, im Gegenteil. Aber ich habe Zyprioten als Freunde!!!
    Das Land verdient, dass „sein Halloumi“ unverwechselbar alleinig Zypern zugeordnet wird).
    LG Alraune S. Tschinderle

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