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Halloumi Käse verlor Markenschutz im UK

14. Januar 2019

Zypern hat seine Marke Halloumi Käse für das Vereinigte Königreich verloren. Denn auf den Antrag auf Löschung der Marke durch ein britisches Unternehmen wurde vom Ministerium in Zypern nie beantwortet. Und auch im Streit um Halloumi Bildmarken verlor Zypern vor dem EuG.

England ist der bei weitem größte Markt für den bekannten mediterranen Käse mit der besonderen Textur. Ende Dezember 2017 begann das britische Unternehmen John & Pascalis Ltd.,  größter Importeur des zypriotischen Käses nach Großbritannien, drei getrennte Klagen vor britischen Gerichten einzureichen, um Zyperns Halloumi-Marke für das Vereinigte Königreich aufheben zu lassen. Das britische IPO (Intellectual Property Office) teilte dem zyprischen Ministerium mit, dass die entsprechenden Anträge eingereicht worden seien und erklärte in einem Schreiben an das Ministerium vom 26. Januar 2018, dass das Zypern zwei Monate Zeit habe, auf die Löschungsantrag des Unternehmens zu antworten. Bis zum Mai 2018 erinnerte das IPO in Zypern an die Antwortpflicht und dass ansonsten die Marke für ungültig erklärt werden würde. Da keine Antwort übermittelt wurde, wurde die Halloumi-Marke im Vereinigten Königreich Ende November 2018 gelöscht.

Der Präsident der Cyprus Dairy Producers‘ Association, George Petrou, fürchtet laut britischen Presseberichten, dass es in Zukunft möglich sein könnte, dass jemand jedes beliebige Käseprodukt herstellt und es mit Halloumi kennzeichnet. Halloumi ist als Unionswortmarke geschützt und seit 2014 ist die Marke auch als Internationale Bezeichnung der geografischen Angabe angemeldet. In Zypern hofft man, damit gegen mögliche unberechtigte Wettbewerber vorgehen zu können. Doch schon der mögliche Brexit zu Ende März würde den Markenschutz in UK beenden – solange nicht Vereinbarungen zum Markenschutz zwischen UK und der EU unterzeichnet sind (siehe auch No-Deal Brexit (1): Unionsmarken geklont in UK? ).

Zypern verlor im Streit um Halloumi Bildmarken

Cowboys HalloumiZusätzlich aber verlor Zypern vor dem Europäischen Gericht sowohl im Juli 2018 im Streitfall um die Bildmarke Cowboys Halloumi als auch im September 2018 im Streit um die Bildmarke BBQLOUMI. In beiden Fällen berief sich Zypern auf die frühere britische Zertifizierungswortmarke HALLOUMI. Der  EuG wies aber in beiden Fällen die Einwände Zyperns zurück. Das Wort „halloumi“ werde von der britischen Öffentlichkeit direkt als Beschreibung der Merkmale oder sogar des Ursprungs der Waren verstanden und nicht als Hinweis auf ihre zertifizierte Qualität, stellte das Gericht klar. Es sei daher festzustellen, dass die ältere Marke, die ausschließlich aus dem Wort „halloumi“ besteht, da sie die Merkmale und den Ursprung der von ihr erfassten Ware beschreibt, nur eine schwache inhärente Unterscheidungskraft hat und dass das Vorhandensein einer erhöhten Unterscheidungskraft zudem nicht nachgewiesen ist.

BBQLOUMIDer EuG wies deutlich auf die seit dem 1. Oktober 2017 geltende Verordnung 2017/1001 zu Bestimmungen über die EU-Zertifizierungskennzeichnung hin. In Artikel 83 Absatz 1 werde die EU-Zertifizierungskennzeichnung eine Marke definiert, die „in der Lage ist, Waren oder Dienstleistungen, die vom Markeninhaber in Bezug auf Material, Herstellungsweise von Waren oder Dienstleistungen, Qualität, Genauigkeit oder andere Merkmale, mit Ausnahme des geografischen Ursprungs, von Waren und Dienstleistungen, die nicht zertifiziert sind, zu unterscheiden“.

Das Wort Halloumi werde zwar allgemein als zypriotische Käsespezialität wahrgenommen, jedoch ohne dass der Begriff „Halloumi“, der als Oberbegriff für eine Käseart verwendet wird, mit einem Prüfzeichen oder sogar mit einem Verweis auf einen zertifizierten Käse verknüpft werden könne.

Anders als die Beschwerdekammer erkannte der EuG einen niedrigen Grad an Ähnlichkeit zwischen der bekannten Wortmarke und den strittigen Bildmarken. Dennoch scheine die Ähnlichkeit der Zeichen begrenzt und jedenfalls nicht ausreichend, eine Verwechslungsgefahr nachzuweisen.

Daher verlor Zypern in beiden Fällen vor dem Europäischen Gericht.

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Jeder Fall wird von uns individuell und sorgfältig betrachtet. Nutzen Sie doch noch heute einen unverbindlichen Rückruf-Termin mit uns!

 

 

Quelle:

Cyprus Mail

Republic of Cyprus „Cowboys Halloumi“ T:2018:481

Republic of Cyprus „BBQLOUMI“ T:2018:593

Bild:

Efraimstochter /pixabay.com / CCO License  

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Category iconMarkenrecht Tag iconEuG,  Europäisches Gericht,  geografische Herkunft,  Halloumi,  Markenschutz,  UK,  Zypern

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