Alle EUIPO Fristen in Bezug auf Europäische Marken und Community Designs werden aufgrund der Ausnahmesituation durch das Coronavirus erneut verlängert – bis zum 18. Mai 2020 nach neuestem Update.
Update vom 29. April 2020
Aufgrund der ständigen Nachjustierung der Ämter und Behörden haben wir eine wöchentliche Übersicht in unseren Blog gestellt, die neue Updates der Ämter und Behörden berücksichtigt. Die Erklärungen im vorliegenden Artikel gelten weiterhin, die aktuellsten Daten für Fristenverschiebung oder Fristen Wiederherstellung entnehmen Sie bitte unserem wöchentlichen Corona Update – HIER.
EUIPO für Marken und Designs
Dies gilt für alle Fristen für Marken und Designs, die zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 17. Mai 2020 ablaufen und die alle Parteien vor dem EUIPO betreffen.
Fristen für Patente sind vom EUIPO ausgenommen
Patente und Fristen, die ein Europäisches Patent betreffen, sind davon ausgenommen, dies haben wir bereits in früheren Beiträgen erläutert. Denn europäische Patente gelten – anders als der Name suggeriert –nicht nur begrenzt für die EU-Mitgliedstaaten. Die Europäische Patentorganisation ist eine unabhängige internationale Organisation mit derzeit 38 Vertragsstaaten. Eine etwaige Fristenverlängerung für Patente muss daher das EPA beschließen. Und tatsächlich verweist das EPA ganz aktuell auf Regelungen durch die Corono Situation für vor allem mündliche Verhandlungen und auch auf eine Fristverlängerung.
Offizielle Erklärung der Weltgesundheitsorganisation
Das EUIPO gab heute in einer offiziellen Bekanntgabe der Verlängerung der Fristen für Marken und Designs bekannt, dass die Verlängerung gemäß Artikel 101 Absatz 4 GGV und Artikel 58 Absatz 4 GGDV gewährt werde. Bisher galt die Verlängerung für alle Fristen bis zum 1. Mai 2020.
Nun sind alle EUIPO Fristen in Bezug auf Europäische Marken und Community Designs aufgrund der Ausnahmesituation durch das Coronavirus ein weiteres Mal verlängert – zunächst bis zum 18. Mai 2020. Dies gilt für alle Fristen für Marken und Designs, die zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 17. Mai 2020 abgelaufen wären oder ablaufen würden.
Begründet wird diese erneute Verlängerung der EUIPO Fristen mit der offiziellen Erklärung der Weltgesundheitsorganisation, die am 11. März 2020 den Ausbruch der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) inzwischen eine Pandemie darstelle. Das Ausmaß und der Status des Corana-Ausbruchs stellen ein außergewöhnliches Ereignis dar, das die ordnungsgemäße Kommunikation zwischen den Parteien weltweit und dem Amt gestört hat, heißt es in der offziellen Erklärung des EUIPO.
CNIPA gewährt Wiederherstellung von Fristen
Übrigens hat auch das Chinesische Patent- und Markenamt (CNIPA) bereits vor Wochen eine Sonderregelung durch die Corona Situation bekanntgegeben. Kommt es durch die Situation mit dem Coronavirus zur Nichteinhaltung einer Frist für Patente und auch für Marken, ist die Wiederherstellung dieser Rechte möglich. Das ist eine Ausnahme durch das Coronavirus, denn das chinesische Wiederherstellungsrecht gilt normalerweise nicht für Marken.
Möchten auch Sie Ihre Marke oder ihr Design schützen oder verteidigen?
Unsere Anwälte beraten Sie gerne. Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt zu uns auf – wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Quellen:
Bild:
Schreiben Sie einen Kommentar