EPA in Corona Ausnahme: Das Europäische Patentamt hat aktuell bekanntgegeben, inwieweit EPA Verhandlungen in der Corona Situation stattfinden. Mündliche EPA Verhandlungen sind verschoben. Fristen werden verlängert.
Update vom 05. Mai 2020
Aufgrund der ständigen Nachjustierung der Ämter und Behörden haben wir eine wöchentliche Übersicht in unseren Blog gestellt, die neue Updates der Ämter und Behörden berücksichtigt. Die Erklärungen im vorliegenden Artikel gelten weiterhin, die aktuellsten Daten für Fristenverschiebung oder Fristen Wiederherstellung entnehmen Sie bitte unserem wöchentlichen Corona Update – HIER.
Das EPA reagiert auf die Corona Situation
Das EPA (Europäisches Patentamt, in deutsch EPA, in engl. EPO)reagiert ebenfalls auf die aktuelle Corona Situation.
Das EPA hat in einem Corona Update vom 04 Mai 2020 beschlossen, alle Fristen, die am oder nach dem 15. März 2020 ablaufen, bis zunächst zum 2. Juni 2020 zu verlängern. Zu beachten ist, dass der 2. Juni 2020 der erste Tag nach dem Ende des Versetzungsintervalls im Sinne der Regel 134(2) EPÜ ist.
Mündliche EPA Verhandlungen vor den Prüfungs- und Einspruchsabteilungen
Das EPA hat in einem Corona Update vom 4 Mai 2020 beschlossen, alle bis zum 02. Juni 2020 (bisher bis zum 30. April 2020) anberaumten mündlichen Verhandlungen im Prüfungs- und Einspruchsverfahren bis auf Weiteres zu verschieben.
Ausdrücklich beabsichtigt das EPA derzeit, die mündliche Einspruchsverhandlungen, die nach dem 2. Juni 2020 in den Räumlichkeiten des EPA stattfinden sollen, beizubehalten.
Im Übrigen wird auch der Fälligkeitstag für Jahresgebühren, die am 31. März 2020 fällig werden, auf den 20. April 2020 verschoben (Regel 134 (1) EPÜ).
Keine Mündliche Verhandlungen vor den Beschwerdekammern
Die Beschwerdekammern werden angesichts der pandemischen Verbreitung des Coronavirus ihre gerichtliche Tätigkeit einschränken. Gemäß Update vom 4. Mai 2020 finden bis vorerst zum 2. Juni 2020 (bisher bis zum 30. April 2020) keine mündlichen Verhandlungen vor den Beschwerdekammern statt. Die betroffenen Parteien werden entsprechend informiert. Dennoch werden die Beschwerdekammern weiterhin schriftliche Entscheidungen, Mitteilungen und Vorladungen zur mündlichen Verhandlung erlassen, plant derzeit das EPO.
Videokonferenz gleichwertig zu mündlicher Verhandlung:
Eine als Videokonferenz durchgeführte mündliche Verhandlung und eine in den Räumlichkeiten des Europäischen Patentamts (EPA) abgehaltene mündliche Verhandlung sind gleichwertig, gab das EPO nach Beschluss vom 1. April und Update vom 16. April bekannt.
Ein Antrag auf erneute mündliche Verhandlung vor demselben Organ kann somit (unabhängig davon, ob er sich auf eine Videokonferenz oder auf eine andere Form der Verhandlung bezieht) abgelehnt werden, wenn die Parteien und der dem Verfahren zugrunde liegende Sachverhalt unverändert geblieben sind gemäß Art. 116 EPÜ.
Fristen vor dem EPO verlängert
Auch die Fristen für Patente, die am oder nach dem 15. März 2020 ablaufen, werden nach aktueller Information des EPO verlängert, für alle betroffenen Parteien zunächst bis zum 2. Juni 2020. Gemäß Artikel 150(2) EPÜ gilt dies auch für internationale Anmeldungen nach dem PCT.
Ebenso wie das EPA hatte auch schon das Europäische Patent- und Markenamt (EUIPO) eine erneute Fristverlängerung bis zum 18. Mai 2020 bekanntgegeben, die für Fristen für EU Marken und Designs gilt.
CNIPA gewährt Wiederherstellung von Fristen
Wir möchten darauf hinweisen, dass auch das Chinesische Patent- und Markenamt (CNIPA) bereits vor Wochen eine Sonderregelung durch die Corona Situation bekanntgegeben hat.
Kommt es durch die Situation mit dem Coronavirus zur Nichteinhaltung einer Frist für Patente und auch für Marken, ist die Wiederherstellung dieser Rechte möglich.
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