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Thermomix Patentverletzung durch Lidl: Gibt es noch weiter den Monsieur Cuisine?

25. Januar 2021

Thermomix ist Trend – viele nutzen aber auch gerne das ganz ähnliche und viel günstigere Modell von Lidl, bekannt als Monsieur Cuisine Connect. Gerade wurde nun Lidl in Spanien wegen Patentverletzung gegen das Thermomix Patent von Vorwerk verurteilt. Gibt es jetzt noch weiter den Lidl Monsieur Cuisine?

ThermomixThermomix- international berühmter Küchenroboter

Der Thermomix von Vorwerk traf genau zur rechten Zeit einen neuen Trend: mehr Kochen und Smoothies mixen zu Hause mit möglichst viel Unterstützung. Thermomix ist in mehr als 60 Ländern vertreten und gilt als Marktführer im Bereich von Küchenrobotern. Kein Wunder, dass auch andere Unternehmen gerne mit einem ähnlichen Eigenprodukt liebäugelten.

Besonders bekannt und beliebt ist die Alternative zum Thermomix von Lidl, ein Küchenmixer namens Monsieur Cuisine Connect, der dem Original von Vorwerk in vielerlei Hinsicht ähnelt, aber wesentlich günstiger ist. Nun kam es in Spanien zum Urteil von unberechtigter Nachahmung und Patentverletzung des Thermomix. Das Handelsgericht Barcelona entschied in der letzten Woche zugunsten von Vorwerk und vertrat die Auffassung, dass die Vermarktung des Küchenmixers von Lidl eine Verletzung der Patentrechte von Vorwerk darstelle.

Vorwerk hält Europäisches Patent 

Denn Vorwerk ist seit 2002 Inhaber des Europäischen Patents „Küchenmaschine“ (EP 1269 898), das auch für Spanien validiert wurde. Vorwerk berief sich auf dieses Patent und machte eine Patentverletzung durch den Lidl Klon des Thermomix geltend, vor allem in Bezug auf die Thermomix®-Waage und deren Zusammenspiel mit den Messern sowie die Geräteabdeckung. Insbesondere die Funktion des Wiegens von Lebensmitteln im Original und auch im Lidl Klon des Thermomix entschied das Verletzungsverfahren zugunsten für Vorwerk.

Denn die Funktion des Wiegens wird im Thermomix dank einer besonderen Technik ausführt, die unabhängig von der Schaltung ist, die die Bewegung des Glases steuert. Diese Eigenschaft ermöglicht das Wiegen bei laufender Maschine, bei geschlossenem Glas und Arbeiten mit dem Deckel sowie bei ruhender, aber eingeschalteter Maschine durch Einfüllen von Lebensmitteln in das Glas – und wurde 1:1 in der Lidl Nachahmung nachgebaut.

Spanisches Gericht entschied zugunsten Thermomix

Das Handelsgericht Barcelona entschied daher zugunsten des Thermomix und Vorwerk. Lidl wurde dazu verurteilt, seinen Küchenmixer Monsieur Cuisine vom spanischen Markt zu nehmen, alle noch in spanischen Lagern vorhandene Lidl Küchenmixer zu vernichten sowie jegliche Werbung für dieses Produkt einzustellen. Außerdem muss Lidl Schadensersatz zahlen an Vorwerk.

Gegenklage von Lidl gegen Vorwerk

Im Zuge dieses Patentverletzungsverfahrens hatte Lidl seinerseits auch eine Klage gegen Vorwerk erhoben; Lidl stellte einen Antrag auf Nichtigkeit des Thermomix Patents. Das ist ein übliches Vorgehen gegen lange bestehende Patente – und besonders gern gegen verkaufsstarke Produkte, die stets technisch verbessert wurden, aber auf einer ersten Erfindung beruhen. Denn es ist knifflig, die alte Erfindung mit neuer Technik im neuen Patent zu schützen, da Neuheit und Erfinderische Tätigkeit Voraussetzung für Patentfähigkeit sind. Die Patentansprüche müssen sehr sorgfältig formuliert sein.

Klagen auf Nichtigkeit gegen den Thermomix

Hier setzen dann Klagen auf Nichtigkeit an. Auch gegen das Küchenmixer Vorläufer Patent von Vorwerk wurde 2015 eine Nichtigkeitsklage geführt, sogar vor dem Deutschen Bundespatentgericht – allerdings vergeblich (2 Ni 20/13 (EP)). Ebenfalls vor dem Deutschen Patentgericht wurde im März 2020 ein Nichtigkeitsverfahren gegen den Thermomix TM6 und das EP 1269 898 eröffnet (7Ni87/19(EP)), das allerdings noch nicht entschieden wurde.

Jedenfalls wurde der Nichtigkeitsantrag von Lidl in Spanien vom spanischen Gericht abgewiesen. Die Erfindung Thermomix erfülle den Anspruch der Neuheit und auch der Erfinderischen Tätigkeit, entschied das spanische Gericht und bestätigte damit das Europäische Patent von Vorwerk für das Hoheitsgebiet Spanien.

Gibt es jetzt noch weiterhin den Lidl Monsieur Cuisine?

Für Deutschland hat das spanische Urteil keine direkten Auswirkungen. Denn das Patentrecht ist ein territoriales Recht, es gilt nur in jeweils dem Land, in dem das Patent validiert wurde- und muss auch in jedem Land einzeln in seinen Rechten verteidigt werden. Allerdings wird man bei Lidl dennoch abwägen, ob der weitere Verkauf des Thermomix Klons noch lohnend ist nach dem spanischen Urteil. Und bei Vorwerk wird man taktieren, ob und in welchen Ländern man nun ebenfalls Klage gegen Lidl wegen Patentverletzung erhebt.

Denn die Wahrscheinlichkeit, dass auch andere Gerichte ähnlich urteilen könnten, ist durch das spanische Urteil gestiegen. Zwar kann Lidl in Spanien noch in Berufung gehen, aber im Verlauf des spanischen Verfahrens wurden die beiden Küchenmixer Thermomix und Monsieur Cuisine bereits von technischen Experten genau verglichen. Wenn deren Ergebnisse nicht zu erschüttern sind, riskiert Lidl letztlich hohe Schadensersatzkosten bei weiterem Vertrieb seines Thermomix Klons – auch bei dem Vertrieb außerhalb von Spanien.

Vorerst jedenfalls bietet Lidl weiterhin den Monsieur Cuisine im Online-Shop für den deutschen Markt an , und auch über Amazon ist er noch immer zu bekommen – Stand heute Mittag.

Möchten auch Sie Ihr Patent, Ihre Marke oder Ihr Design schützen?

Unsere Anwälte beraten Sie gerne. Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt zu uns auf – wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Quellen:

RTVE Spanien: Meldung Thermomix

Bild:

ponce_photography | pixabay.com | CCO License

 

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Category iconPatentrecht,  Produkt- und Markenpiraterie Tag iconNachahmung,  Plagiat,  Thermomix,  Spanien,  Lidl Klon,  Monsieur Cuisine,  Urteil,  Küchenmixer,  Küchenroboter,  Lidl

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