Das EUIPO schätzt in seiner neuesten Studie den Verlust durch Produktpiraterie auf 60 Mrd. Euro für die wichtigsten Wirtschaftszweige in Europa ein. Allein in Deutschland sind demnach im vergangenen Jahr 7,16 Mrd. Euro Schaden entstanden.
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ermittelt in einer Studie die wirtschaftlichen Auswirkungen von Produktfälschungen in den 11 wichtigsten Wirtschaftszweigen innerhalb der EU. In einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung zum Statusbericht 2019 benennt das EUIPO ca. 60 Mrd. Euro Umsatzverluste für die EU. In der Studie wird davon ausgegangen, dass seit der ersten Analyse im Jahr 2018 die Umsatzeinbußen auf EU-Ebene in fast allen der untersuchten Branchen zurückgegangen sind. Nur zwei Branchen zeigen im Vergleich zu 2018 größere Umsatzverluste auf: Bekleidung, Schuhe und Accessoires sowie Kosmetika und Körperpflegeprodukte.
Statusbericht 2019 berücksichtigt 11 Branchen
Untersucht wurden in dem Statusbericht 2019 die Wirtschaftszweige Kosmetika und Körperpflegeprodukte, Bekleidung, Schuhe und Accessoires, Sportartikel, Spielzeug und Spiele, Schmuck und Uhren, Taschen und Koffer, bespielte Tonträger, Spirituosen und Wein, Arzneimittel, Pestizide und Smartphones.
Die Branche mit den höchsten Umsatzverlusten ist nach dieser Studie nach der Sektor Bekleidung, Schuhe und Accessoires. Innerhalb der EU werden Verluste in Höhe von ca. 9,7 % aller Umsätze verzeichnet, in Deutschland in Höhe von 7,4 %. Hoch sind auch die Verluste im Bereich Kosmetika und Körperpflegeprodukte (in Höhe von 10,6% Schaden innerhalb der EU und 8,2 % in Deutschland.)
Internet als Treiber der Produktpiraterie
Als Problem für den hohen Schaden durch Produktpiraterie nennt die Studie einmal mehr das Internet und E-Commerce. Fälscher nutzen den Vertrieb über das Internet und E-Commerce ebenso wie Online Werbung und auch die sozialen Plattformen – wir berichteten. Lesen Sie dazu auch gerne unseren Beitrag: Gefälschte Produkte in sozialen Medien: Europol beschlagnahmt 20 000 Pakete
Die Studie des EUIPO warnt vor Gesundheits- und Sicherheitsgefahren, da die Fälschung von alltäglichen Verbrauchsmaterialien wie Kosmetika oder anderen Produkten des täglichen Bedarfs zunehmen, aber auch von Arzneimitteln (es wird ein Schaden in Höhe von 3,9 % in der EU angenommen).
Zollgrenzbeschlagnahme als Mittel gegen Produktpiraterie
Die Zollgrenzbeschlagnahme ist eine Möglichkeit, patent-, marken- oder geschmacksmusterverletzende Produkte zu bekämpfen, die aus Nicht-EU-Ländern nach Europa oder Deutschland eingeführt und hier frühzeitig auf Messen verkauft oder ausgestellt werden.
Europäische oder deutsche Zollbehörden fangen verdächtige Produkte an der Grenze ab, halten sie für einen bestimmten Zeitraum zurück und informieren den Inhaber des betreffenden Schutzrechts über die Entdeckung der verdächtigen Waren. Letzterer ist dann in der Lage, gegen potenzielle Produkt- oder Markenpiraten vorzugehen.
Voraussetzung dafür ist eine klug angelegte und effektive Strategie zur Wahrung und Überwachung Ihrer Schutzrechte.
Möchten auch Sie Ihre Waren gegen Produktpiraterie schützen?
Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung im Marken- und Patentrecht, im nationalen und internationalen Recht.
Darüber hinaus unterstützen wir gerne Aussteller auf Messen, direkt durch Unterstützung auf der Messe oder beim umfassenden rechtlichen Schutz von Marken und Patenten.
Nutzen Sie doch gerne einen unverbindlichen Rückruf-Termin mit uns!
Quellen:
Bild:
Clker-Free-Vector-Images /pixabay.com / CCO License
Schreiben Sie einen Kommentar