Mit Wirkung seit dem 10. Februar 2020 sind Änderungen für Bescheide und Patenturkunden in China für die elektronischen Patentanmeldungen in Kraft. Die Ära der Papierform bei Patentanmeldungen und Patenturkunden endet damit.
Schon seit August 2017 gibt es in China ein IP Gericht speziell für alle Verfahren im Onlinebereich. Dieser Trend zum Digitalen hat nun auch die formellen Patenturkunden und Bescheide erreicht. Seit dieser Woche, mit Wirkung ab dem 10. Februar 2020, gelten neue Regelungen für Patenturkunden und Bescheide der elektronischen Patentanmeldungen.
Nach offizieller Mitteilung des CNIPA wird das chinesische Patentamt elektronische Patentanmeldungen, deren Veröffentlichungstage der Erteilungen am oder nach dem 3. März 2020 liegen, durch das elektronische Anmeldesystem die Patenturkunden in elektronischer Form ausstellen. In Papierform werden Patenturkunden nur auf Antrag des Nutzers ausgestellt. Dieser Antrag muss direkt bei der elektronischen Anmeldung auf der Webseite für elektronische Patentanmeldeverfahren gestellt werden.
Keine Kopien der Patenturkunden in Papierform mehr
Bereits seit dem 10. Februar 2020 wird das Siegel „Genehmigung von Patentanmeldungen des Staatlichen Amtes für geistiges Eigentum“ nicht mehr auf die Bescheide aufgedruckt und in „Patentprüfungsgeschäft des Staatlichen Amtes für geistiges Eigentum“ umgeändert. Zudem werden ebenfalls schon seit dem 10. Februar 2020 alle Bescheide und Beschlüsse der elektronischen Patentanmeldungen nicht mehr als Kopien in Papierform vom CNIPA erstellt.
Was tun, wenn mein Bescheid kein Siegel hat?
Daher kann es dazu kommen, dass bereits Bescheide und Beschlüsse in elektronischer Form vom CNIPA verschickt wurden oder werden, die noch keine Siegel haben. Betroffene, die einen solchen elektronischen Bescheid oder Beschluss ohne Siegel bekommen, können als Nutzer der elektronischen Anmeldung auf der Website für elektronische Patentanmeldeverfahren einen Antrag stellen, um den Bescheid oder Beschluss mit dem elektronischen Siegel herunterzuladen, teilte das CNIPA mit.
Seit November geänderte Patentprüfung in China
Wir verweisen an dieser Stelle auch gerne auf die geänderte Patentprüfung in China. Mit Wirkung seit dem 1. November 2019 sind in China Änderungen für die Richtlinien einer Patentprüfung in Kraft getreten. Seitdem wird eine neue Patentprüfung für Schlüsseltechnologie als Sammelprüfung angeboten. Weitere Änderungen betreffen u. a. Teilanmeldungen, GUI-Designs und auch Patente auf Stammzellen.
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Quellen:
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