Mit Wirkung seit dem 1. November 2019 sind in China Änderungen für die Richtlinien einer Patentprüfung in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen u. a. GUI-Designs, Teilanmeldungen und auch Patente auf Stammzellen. Vor allem aber wird eine neue Patentprüfung für Schlüsseltechnologie als Sammelprüfung angeboten.
Zum 1. November 2019 sind nun Änderungen für die Richtlinien einer Patentprüfung in China in Kraft getreten, die von der CNIPA für verschiedenste Aspekte von Patentanmeldungen beschlossen wurden.
Das offizielle Ziel laut der China National Intellectual Property Administration (CNIPA) ist das Bestreben, die Qualität und die Effizienz der Patentprüfung zu verbessern.
Besonders hebt die CNIPA das Pilotprojekt Gemeinsame Patentprüfung hervor, die „Administrative Regulations of Collective Patent Examination“. Erklärtermaßen soll diese Sammelprüfung und auch beschleunigte chinesische Patentprüfung gelten für wichtige wettbewerbsorientierte Branchen des Landes oder für Bereiche, die von großer Bedeutung für das Interesse von China sind.
CNIPA ersetzt das SIPO
Im August 2018 wurde das bisherige Chinesische Amt für Patent- und Markenrecht – das State Intellectual Property Office of China (SIPO) – umstrukturiert und umbenannt in CNIPA. Das CNIPA untersteht einer staatlichen Verwaltung für Marktaufsicht und -verwaltung, die neu gegründet wurde.
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Änderungen der Patentprüfung in China
In zwei Pressemitteilungen hat die CNIPA die wichtigsten Aspekte der Änderungen der Patentprüfung in China skizziert.
Gemeinsame Patentprüfung in China
Als Pilotprojekt wird mit der sogenannten „Administrative Regulations of Collective Patent Examination“ eine neue Patentprüfung für Schlüsseltechnologie als Sammelprüfung angeboten. Diese Art der Sammelprüfung ist für wichtige wettbewerbsorientierte Branchen des Landes vorgesehen.
Patentanmeldungen in China, für die eine Sammelprüfung beantragt werden soll, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- die Patente betrifft eine Schlüsseltechnologie für China oder eine wettbewerbsorientierte Branche;
- es muss sich um eine Gruppe von Patenten handeln, mindestens 50 Anmeldungen in derselben Gruppe;
- die Gruppe der zu prüfenden Erfindungspatentanmeldungen hat alle ein materielles Prüfungsverfahren eingeleitet, und das Datum der Einleitung des materiellen Prüfungsverfahrens für diese Patentanmeldungen darf ein Jahr nicht überschreiten;
- es wurde keine priorisierte Prüfung oder PPH Prüfung für die Patentanmeldungen beantragt
Ausgeschlossen sind alle Patentanmeldungen, die gleichzeitig als Gebrauchsmuster angemeldet wurden als sogenannte Doppelanmeldestrategie. Dies gilt sogar, wenn Schlüsseltechnologie oder –branchen davon betroffen sind.
Vorteil der Sammelprüfung
Letztlich kann die neue Sammelprüfung zur beschleunigten Patenterteilung führen. Explizit beschreiben die Änderungen der Patentprüfung eine Koordinierungsrolle des Antragstellers nach Genehmigung der Sammelprüfung. Sobald die gemeinsame Prüfung genehmigt ist, arbeitet der Patentanmelder aktiv mit dem Patentamt zusammen. Dies soll die Bereitstellung relevanter technischer Materialien und technische Briefing-Meetings mit den Prüfern beinhalten.
Klage während des Prüfungsverfahrens
Wird während des Prüfungsverfahrens eine Klage erhoben, sehen die neue Regelungen die gleiche Zeit für die Beantwortung der Klage wie bei der normalen Patentanmeldung vor. Die Prüfungsabteilung beginnt die Prüfungsarbeit einer Anmeldung in der Regel nach 3 Monaten nach Eintritt in die Phase der materiellen Prüfung.
GUI-Design-Registrierung
Die neue GUI-Design Registrierung vereinheitlicht die Anforderungen an den Titel und die Kurzbeschreibung im Zusammenhang mit der Registrierung von Grafischen Benutzeroberflächen (GUI). Der Titel muss die Hauptnutzung des GUI-Designs und des zugehörigen Produkts angeben. Es ist mindestens eine graphische Projektionsansicht des Anzeigefeldes bzw. der Produktseite in animierten GUI als Vorderansicht vorzulegen. Für andere Zustände sind Schlüsselbilder einzureichen, die die wechselnde Reihenfolge der Animationsmuster eindeutig bestimmen können.
Teilanmeldung
Eine Teilanmeldung auf Grundlage einer früheren Teilanmeldung, gegen die ein Prüfer eine Einwand erhebt, ist nur zulässig, wenn die frühere Teilanmeldung noch anhängig ist. Andernfalls kann eine Teilanmeldung mit einer weiteren Teilanmeldung nur auf der Grundlage der ersten Anmeldung eingereicht werden.
Humane embryonale Stammzellen
Menschliche embryonale Stammzellen werden in allen Phasen der Entstehung und Entwicklung nicht als der menschliche Körper gesehen und anerkannt. Eine Erfindung, die Stammzellen verwendet, die von menschlichen Embryonen getrennt sind und mit weniger als 14 Tagen In-vivo-Entwicklung, kann nach den neuen Regelungen nicht mit der Begründung „Verletzung der Sozialmoral“ abgelehnt werden.
Verzögerte Untersuchung
Ein Erfindungsanmelder kann zum Zeitpunkt des Antrags auf eine Sachprüfung einen Antrag auf eine verzögerte Prüfung stellen; ein Geschmacksmusteranmelder kann zum Zeitpunkt der Einreichung der Geschmacksmusteranmeldung einen Antrag auf eine verzögerte Prüfung stellen. Die Prüfung kann sich um ein Jahr, zwei Jahre oder drei Jahre ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Antrags verzögern.
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Quelle:
Informationen des CNIPA zu Änderungen der Patentprüfung in China
Bild:
Bru-nO / www.pixabay.com / CCO License
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