• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patentanwaltskanzlei

Patentanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Walter Benjamin Feldheim
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Blog

Förderung für KMU / Start-Up: GAIA-X Förderprogramm

8. Januar 2021

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) legt für 2021 ein Förderprogramm auf zur Entwicklung und Unterstützung für die geplante Europäische Cloud ‚GAIA-X‘. Bewerben können sich Partner aus Interessenten, Anbietern und KMU / Start-Up, gefördert werden Anwendungsbeispiele zu GAIA-X.

GAIA-X FörderprogrammMit dem Aufbau einer europäischen Cloud namens GAIA-X, initiiert durch Deutschland und Frankreich, wollen die Europäer die Abhängigkeit der heimischen Unternehmen von den großen amerikanischen und chinesischen Anbietern reduzieren, die bisher die einzigen nennenswerten Anbieter für digitale Dateninfrastruktur und Datenspeicherung sind.

Im September 2020 war die Gesellschaft GAIA-X (franz: association internationale sans but lucratif (AISBL)) mit zunächst 22 Partnern aus Deutschland und Frankreich gestartet. Die Gründungsmitglieder aus Deutschland sind: Bosch, Siemens, SAP, Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Deutsche Telekom, DE-CIX, German Edge Cloud, PlusServer, International Data Spaces e.V. – und auch BMW.

Ähnlich prominent sind die Gründungsmitglieder aus Frankreich, z. B. der IT-Dienstleister Atos, OVH-Cloud und die Französische Telekom. Mit dabei sind aber auch die großen Cloud Anbieter Google, Microsoft und Amazon, und ebenso auch das chinesische Unternehmen Huawei und auch die Datenanalysefirma Palantir.

Denn Gaia-X strebt gar nicht an, selbst ein unabhängiger und individueller Cloudanbieter nach dem Vorbild von Google, Microsoft oder Amazon zu werden. Stattdessen will Gaia-X mit den bekannten großen Cloudanbietern zusammenarbeiten und strebt eine Vernetzung von vielen kleineren Anbietern aus Europa an mit den etablierten Cloudanbietern – unter Europäischen Regularien.

Die GAIA-X Gesellschaft und das BMWi stellen dabei drei große Anforderungen in den Mittelpunkt: Transparenz und Privacy in der Datenspeicherung sowie die sogenannte Interoperabilität; den Cloudkunden soll es also möglich sein, jederzeit die eigenen Daten aus der Cloud von einem Anbieter zu einem anderen umziehen zu können.

Das GAIA-X Förderprogramm des BMWi

Das sind die Anforderungen auch für das jetzt aufgelegte GAIA-X Förderprogramm des BMWi. Das Förderprogramm für „innovative und praxisnahe Anwendungen sowie Datenräumen im digitalen Ökosystem GAIA-X“, wie es offiziell heißt, will den Aufbau der digitalen Dateninfrastruktur GAIA-X vorantreiben. Einerseits soll die Anwenderseite von GAIA-X angesprochen und gefördert werden, also vor allem interessierte Unternehmen als künftige Kunden von GAIA-X. Dazu möchte das BMWi Kooperationen zwischen Anwendern und Anbietern aus Wirtschaft, Wissenschaft und dem öffentlichen Sektor mit seinem Förderprogramm unterstützen, insbesondere die Entwicklung von Anwendungsbeispielen der neuen europäischen Cloud.

Hintergrund dazu ist die Struktur von GAIA-X, die sich in verschiedene Sektoren differenziert. Bisher wurden im Rahmen von GAIA-X insgesamt neun Sektoren erarbeitet, die sogenannten  Domänen Industrie 4.0 / KMU, Gesundheit, Finanzwesen, Öffentlicher Sektor, Geoinformationen, Smart Living, Energie, Mobilität und Agrar.

Anwendungsbeispiele aus Forschung und Entwicklung gesucht

Die Anwendungsbeispiele, die das BMWi durch seine Förderung schaffen möchte, sollen als neue Geschäftsmodelle entwickelt werden (auch durchaus in neuen GAIA-X Domänen), können aber auch Synergien in bestehenden und neuen Wertschöpfungsnetzwerken sein, vor allem mit Bezug zu Künstlicher Intelligenz (KI), Internet der Dinge (IoT) und Big Data. Das BMWi sieht industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsprojekte im Fokus des Förderprogramms.

Wer kann sich um die Förderung bewerben?

Wer kann sich um die Förderung bewerben? Das GAIA-X Förderprogramm steht offen für Verbundprojekte mit mindestens drei Partnern (und max. 10 Partnern). Partner sollen Unternehmen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und Anwender sein – sowie mindestens ein mittelständisches Unternehmen (KMU) und/oder Start-Up. Die Partner in diesem Verbundprojekt sollen zudem Forschung einbinden, entsprechend können auch Hochschulen, Verbände und Forschungseinrichtungen als Partner beteiligt werden.

Antragstellung zum GAIA-X Förderprogramm

Die Antragstellung für das GAIA-X Förderprogramm verläuft in zwei Stufen; im ersten Schritt wird Skizzenvorlage verlangt und diese vom BMWi bewertet. Nur ein Teil der Antragsteller, nämlich die mit positiv bewerteten Projektskizzen, sollen dann im zweiten Schritt vollständige förmliche Förderanträge stellen. Die Projektlaufzeit ist auf mindestens 18 Monate (und max. 36 Monate) ausgelegt. Die Fördersummen und auch die genauere Antragstellung werden erst mit vollständiger Ausschreibung des Förderprogramms bekannt gemacht, voraussichtlich in den nächsten zwei bis drei Monaten.

GAIA-X – Innovation für digitale Industrie 4.0

Es wird auch Zeit, denn bereits für den Sommer 2021 sind die ersten zertifizierten Gaia-X-Anwendungen in Aussicht gestellt. Im November 2020 überraschte zudem das französische Unternehmen OVH-Cloud mit der Mitteilung, man gehe eine Partnerschaft für GAIA-X mit Google ein, Google sei bereit, den Europäischen Regularien Folge zu leisten. Das gelte im Hinblick auf Datenschutz (europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)), die Sicherheit der Daten, Überprüfbarkeit sowie Interoperabilität mit anderen Clouds.

Ob die bekannten Cloudanbieter nach europäischen Ansprüchen in Datenschutz und Transparenz überhaupt einzuhegen sind, hat in den letzten Monaten zu öffentlichen Diskussionen in Deutschland geführt, umso mehr nach dem EuGH Urteil „Schrems II“ vom Sommer 2020, durch den der DSS-Beschluss für ungültig erklärt wurde, der den USA bisher ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bestätigte.

Google jedenfalls wird in Zusammenarbeit mit OVH-Cloud nach Presseberichten wohl im Wesentlichen die Software und die Applikationen im Rahmen seiner sogenannten „Anthos-Technologie“ liefern, eine Open-Source kompatible Technologie, und die beteiligten Server wurden von OVH-Cloud gebaut.

Auch ein Vorbild für Deutschland? Auf jeden Fall macht das BMWi mit seinem GAIA-X Förderprogramm deutlich, dass man sich mehr Innovation für die digitale Industrie 4.0 aus Deutschland erhofft. Gerne schließen wir uns damit an und verweisen auf die jüngste Statistik der internationalen Patentanmeldungen im Bereich Industrie 4.0, die ernüchternd ist für Europa. Gleichzeitig raten wir eindringlich: melden Sie Ihre Erfindung zum Patent an, so schnell wie möglich. Gerne beraten und unterstützen wir Sie, sprechen Sie uns an!


 

 

Quellen:

Mitteilung des BMWi: GAIA-X Förderprogramm

Bild:

eigene Gestaltung aus Tumisu | pixabay.com | CCO License  + geralt | pixabay.com | CCO License + LionFive | pixabay.com | CCO License

 

  • teilen  
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 

Category iconNews zum geistigen Eigentum,  Patentrecht Tag icon'Cloud',  Amazon,  Antragstellung,  AWS,  Azure,  Datenschutz,  Datensicherheit,  Datenspeicherung,  Europäische Cloud,  Förderung,  Förderung Hochschule,  Förderung KMU,  Förderung Start-Up,  Förderung Startups,  GAIA Cloud,  GAIA-X Förderprogramm,  GAIA-X Förderprogramm vom BMWi,  Google,  Google Cloud,  Industrie 4.0,  Innovation,  Iot,  KI,  Künstliche Intelligenz,  Microsoft,  smart,  Smart Living

Leser-Interaktionen

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: News zum geistigen Eigentum

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

22. Februar 2022
Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

15. Februar 2022
GeschGehG: Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Geheimhaltung

GeschGehG: Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Geheimhaltung

8. Februar 2022
Streitwert im Nichtigkeitsverfahren

Streitwert im Nichtigkeitsverfahren

3. Februar 2022
PCT-Anmeldung – gilt das Prinzip der gemeinsamen Anmelder?

PCT-Anmeldung – gilt das Prinzip der gemeinsamen Anmelder?

1. Februar 2022
Nachweis einer Patentverletzung durch Whistleblower

Nachweis einer Patentverletzung durch Whistleblower

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Hanauer Landstrasse 287
60314 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

Newsletter

© Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Rückruf INT

Please note: If we deal specifically with your individual case, this is what is known as an initial consultation. In accordance with Section 34 of the Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, this incurs one-off costs of 190 euros plus MwSt. We will be happy to assist you in a personal consultation after our telephone call.

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Rückruf

Um dieses Angebot nutzen zu können, müssen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen. Wir behandeln diese streng vertraulich und verwenden sie nur zur Kontaktaufnahme mit Ihnen. Mehr dazu lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte beachten Sie: Wenn wir uns konkret mit Ihrem Einzelfall befassen, ist dies eine sogenannte Erstberatung. Für eine solche entstehen gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz einmalige Kosten in Höhe von 190 Euro plus MwSt. Gerne helfen wir Ihnen im Anschluss an unser Telefonat in einem persönlichen Beratungsgespräch weiter.

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit in der Datenschutzerklärung widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies akzeptieren

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung Impressum

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website, Impressum
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung Impressum