China kündigt Erleichterungen im Markenrecht an, vor allem um gegen unberechtigte Markeneintragungen vorgehen zu können. Zum 1. November 2019 tritt die Markengesetzreform in Kraft. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ist bereits reformiert in Kraft getreten mit interessanten Neuerungen.
China sieht sich in der Politik der Liberalisierung und Erleichterung von Investitionen auf dem Weg zu einem hohen Niveau. Der Chinesische Volkskongress, der National People’s Congress Standing Committee (NPCSC), schafft nach eigener Aussage verbesserte Mechanismen zur Förderung ausländischer Investitionen und schafft ein Marktumfeld der Stabilität, Transparenz, Berechenbarkeit und des fairen Wettbewerbs.
In diesem Geist wurde in der Sitzung des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses am 23. April eine Markengesetzreform beschlossen, die Erleichterungen ankündigt, um vor allem gegen unberechtigte Markeneintragungen ohne Benutzungsabsicht – sogenannte Markenbesetzung (in engl: trademark squatting) – vorgehen zu können.
Änderungen an acht Gesetzen zur „Verbesserung des Unternehmensumfelds“ wurden vom Volkskongress beschlossen und sollen zum 1. November 2019 in Kraft treten.
Markengesetzreform in China
In der Praxis bietet die beschlossene Markengesetzreform Erleichterungen für den erfolgreichen Markenschutz in China:
Die Novelle des Markengesetzes[商标法] zielt darauf ab, bösgläubige Markeneintragungen ohne Benutzungsabsicht, auch bekannt als „Markenbesetzung“ (engl: trademark squatting), zu bestrafen.
Um das sogenannte trademark squatting zu unterbinden, wird das Chinesische Markenamt angewiesen, bösgläubige Anmeldungen abzulehnen. Zusätzlich soll es Markenagenturen (bei Androhung einer Verwarnung oder Geldbuße) untersagt werden, für Kunden solche Markenanmeldungen ohne Benutzungsabsicht einzureichen (Art. 19).
Marken, die bereits bösgläubig eingetragen wurden, werden für ungültig erklärt (Art. 44), hat der Volkskongress beschlossen. Wie dies in der Praxis aussehen kann, lesen Sie gerne hier: Markenrechtsverletzung in China – was ist zu tun?
Strengere Strafe für Verstöße
Die Änderung sieht auch strengere Strafen für Verstöße vor. Der Volkskongress sieht dafür folgende Strafen vor:
- Genehmigung von fünffachem Schadenersatz für „böswillige“[恶意] Markenverletzungen (Art. 63);
- Erhöhung des maximalen gesetzlichen Schadenersatzes auf 5 Millionen RMB von 3 Millionen;
Ermächtigung der Gerichte
Ebenso interessant sind die Neuerungen, die für die Gerichte vorgesehen sind.
Mit der Markenrechtsreform sollen die Gerichte ermächtigt sein, die Vernichtung von Gegenständen mit unberechtigt eingetragenen Marken anzuordnen sowie auch die Vernichtung der Werkzeuge und Materialien, die zur Herstellung solcher Gegenstände verwendet werden. Auch sollen die Gerichte ermächtigt werden, böswillige Einreichung von Markenrechtsstreitigkeiten zu sanktionieren.
Wie dies in der praktischen Umsetzung aussehen wird, bleibt abzuwarten. Denn die Urteile sind sehr unterschiedlich und widersprüchlich. Dies hängt auch mit dem sehr vielfältigen Gerichtssystem in China zusammen. Neben dem Supreme People’s Court gibt es Basic, Intermediate and Higher People’s Courts. Und nur einige der jeweiligen Gerichte können in Markenrechts- und Patentverfahren entscheiden. (Lesen Sie mehr dazu unter: Neues IP Gericht in China ).
Reform des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb bereits in Kraft
Ein weiterer wichtiger Bereich für das Marktumfeld in China ist bereits in Kraft getreten und betrifft den Umgang mit Geschäftsgeheimnissen. Dazu wurde die Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb[反不正当竞争法] geändert. Ziel war es, die Möglichkeiten zu verbessern, ein Geschäftsgeheimnis in China zu schützen.
Dazu hat der Volkskongress folgende Änderungen beschlossen:
- die Definition von Geschäftsgeheimnissen wurde dahingehend geändert, dass sie alle Handel betreffende Informationen“[商业信息] umfasst, nicht nur technische Informationen und „Business Informationen“[经营信息].
Auch sehr interessant sind mehrere Neueren in diesem Bereich:
- Zwei neue Arten der Veruntreuung sind dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb neu hinzugefügt worden:
- der Erwerb von Geschäftsgeheimnissen durch „Hacking“[电子入侵]
- „Anstiftung, Veranlassung oder Unterstützung bei der Verletzung einer Geheimhaltungspflicht durch andere, Geschäftsgeheimnisse zu „erwerben, offen zu legen, zu nutzen oder anderen zu gestatten“
- Auch wichtig: alle Unternehmen und Personen – nicht nur „Unternehmer“[经营者] – sollen den Verboten des Gesetzes zur Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen unterliegen.
- Interessant im praktischen Vorgehen gegen Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen ist auch die Umkehr der Beweislast: die Beweislast in Zivilen Verfahren um Geschäftsgeheimnisse wird umgekehrt, wenn eine Klagepartei bestimmte Vortäuschungen vornimmt (gemäß Art. 32).
Strafen für Verstöße
Bei Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen sieht der Volkskongress die gleichen Straften vor wie auch in der Markenrechtsreform:
- einen fünffachen Schadenersatz bei böswilliger Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
- Erhöhung des maximalen gesetzlichen Schadenersatzes auf 5 Millionen RMB.
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