Die Deutsche Post AG verlor im Markenstreit um die bekannte Bildmarke: ein stilisiertes Posthorn auf gelber Farbe. Eine sehr ähnliche Bildmarke war aus Slowenien eingetragen worden – zurecht, urteilte der EuG, ein Posthorn habe nur geringe Unterscheidungskraft in der EU.
Deutsche Post: EU Bildmarke seit 1998
Seit 1998 hält die Deutsche Post AG Europäische Markenrechte an dem allseits bekannten Bildzeichen eines stilisierten Posthorns auf gelber Farbe. Dennoch meldete die Pošta Slovenije d.o.o., (Slowenien) 2017 eine ähnliche Bildmarke als Post-Logo an, ebenfalls ein stilisiertes Posthorn auf gelber Farbe, noch dazu in sehr ähnlicher Weise gestaltet. Die Deutsche Post legte sofort Widerspruch gegen die Markenanmeldung ein mit Verweis auf Verwechslungsgefahr mit der eigenen älteren Marke. Der Widerspruch wurde jedoch abgelehnt, sowohl vom Europäischen Markenamt als auch von der Beschwerdekammer.
Ähnlichkeit- aber keine Verwechslungsgefahr
Die Beschwerdekammer stellte in der angefochtenen Entscheidung einen durchschnittlichen Grad der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen fest. Zudem wurden von beiden Marken ähnliche oder sogar identische Waren und Dienstleistungen beansprucht. Normalerweise gilt in so einer Konstellation, dass eine Verwechslungsgefahr sehr wahrscheinlich ist.
Dennoch stellte das Gericht fest, dass zwischen diesen Zeichen keine Verwechslungsgefahr bestehe. Denn ein stilisiertes Posthorn wie die ältere Marke habe eine zu geringe Unterscheidungskraft, urteilte die Beschwerdekammer.
EuG: Posthorn kein Hinweis auf die Deutsche Post
Das Europäische Gericht (EuG) bestätigte diese Auffassung der Beschwerdekammer.
Vergeblich verwies die Deutsche Post auf andere Urteile zu ähnlichen Bildmarken, beispielsweise im Fall Marriott und dem geflügelten Greif. Der Marriott Fall sei nicht vergleichbar, stellte der EuG fest, denn dort stand das strittige Zeichen nicht für einen Sektor wie ein Posthorn für die Postbeförderung.
Ebenso vergeblich machte die deutsche Post geltend, dass die Kennzeichnungskraft der eigenen älteren Marke höher sei. Der EuG wies auch diese zurück und erläuterte umfangreich, dass ein stilisiertes Posthorn wegen seines historischen Zusammenhangs mit der Postzustellung seit langem vielfach in der gesamten EU verwendet wird.
Gleiches gilt auch für die Signalfarbe Gelb der Post, diese werde seit fast zwei Jahrhunderten von mehreren Postbetreibern in der EU verwendet. Nach der Privatisierung wurde deren Arbeit – mit dem Posthorn-Logo – von nationalen Postbetreibern fortgesetzt. Stilisierte Posthörner in der EU existierten quasi in Koexistenz.
Lesen Sie in diesem Kontext gerne auch unseren Beitrag: Lange Koexistenz von Marken in der EU
Als Beispiele dafür wurden u. a. die Posthorn-Logos vorgelegt aus Tschechien, Österreich, Spanien, Bulgarien, Zypern und Litauen.
Daher würden die maßgeblichen Verkehrskreise das Posthorn oder die Farbe Gelb nicht mit der Deutschen Post oder ihren Dienstleistungen in Verbindung bringen, urteilte der EuG. Stattdessen würden Verbraucher ein stilisiertes Posthorn ganz allgemein mit den Dienstleistungen mehrerer nationaler Postbetreiber in Verbindung bringen. Daher bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen den der Bildmarke der Deutschen Post und der jüngeren Post Bildmarke aus Slowenien- trotz Ähnlichkeit.
Der EuG wies die Klage der Deutschen Post AG vollständig zurück.
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Quellen:
Urteil des EuG „Posthorn in der EU“, EU:T:2020:537
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