Zum Inhalt springen
Hanauer Landstrasse 287 · 60314 Frankfurt am Main
Apple gegen Prepear
Bild mit KI erstellt
Markenrecht 13. Oktober 2020 · Lesezeit 3 Minuten

Apple gegen Prepear KochApp: Verwechslungsgefahr?

Apple wird seinem Image als Zankapfel gegen ähnliche Zeichen mal wieder gerecht: jetzt ist bekannt geworden, dass Apple gegen die KochApp Prepear vorgeht wegen angeblicher Verwechslungsgefahr mit dem Logo der KochApp – eine stilisierte Birne.

Apple gegen PrepearBild mit KI erstelltApple gegen Prepear

Die recht neue KochApp Prepear will eine Hilfe sein zum Kochen und passendem Einkauf dafür. Entsprechend hat die Firma den Namen der KochApp ausgewählt und sich dazu ein passendes  Logo gestaltet.  Prepear, wie sich die KochApp nennt, ist ein Wortspiel aus dem englischen Wort “vorbereiten” = “prepare” und dem englischen “pear” = Birne. Das Logo zeigt daher eine stilisierte Birne.

Obwohl hinter der KochApp Prepear nur ein kleines Unternehmen steht, rief dieses Logo direkt Apple auf den Plan. Der berühmte Technologie- und Smartphonehersteller achtet stets auf neue Markenanmeldungen, die möglicherweise das eigene weltbekannte Design mit dem stilisierten Apfel in irgendeiner Weise nachahmen könnten. So auch in diesem Fall mit der stilisierten Birne der KochApp Prepear. Apple macht Verwechslungsgefahr geltend und mutmaßt sogar, das stilisierte Birnenlogo sei dem Apple Logo direkt abgeschaut worden.

Ob sich das Kleinstunternehmen Prepear in diesem Fall auf einen langwieriges Verfahren wegen Markenverletzung einlässt, ist noch offen, doch zeigt dieses Beispiel einmal mehr, wie konsequent Apple die eigene Marke verteidigt.

Vergleich Äpfel mit Birnen hinkt

Der Vergleich Äpfel mit Birnen, und besser gesagt eine stilisierte Birne gegen den stilisierten Apfel von Apple, ist dabei nicht neu. Im Januar 2019 verlor Apple in einem solchen Fall vor dem Europäischen Gericht (EuG) und zwar gegen die chinesische Pear Technologies Ltd, mit Sitz in Macao (China). In der Sache ging es um die Anmeldung einer EU Bildmarke in Form einer stilisierten Birne, die auch die gleichen Waren und Dienstleistungen beanspruchte wie die Marke von Apple, unter anderem die Warengruppen Computer, Laptops, Digitales Marketing, Software und Datenmanagement.

Äpfel und Birnen sind aber nicht vergleichbar, urteilte der EuG. Apple verlor den Markenstreit in Bezug auf die Ähnlichkeit der beiden Marken.

Apple machte zudem noch weitere Einwände geltend:

  1. eine Verbindung zwischen den streitigen Marken
  2. die Wahrscheinlichkeit, dass die Unterscheidungskraft oder der Ruf der älteren Marke ausgenutzt wird
  3. und das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Benutzung der angemeldeten Marke

Doch der Ruf einer älteren und berühmten Marke ist kein relevanter Faktor für die Beurteilung der Ähnlichkeit von widerstreitenden Marken. Nur wenn grundsätzlich eine Ähnlichkeit vorliegt, wird auch der gute Ruf der älteren Marke relevant für die Beurteilung, ob eine Verbindung zwischen den streitigen Marken vorliegt.

Hätte die KochApp Prepear Chancen vor Gericht?

Darüber kann man nur mutmaßen. Grundsätzlich wird für die Feststellung von Verwechslungsgefahr immer zunächst die Ähnlichkeit der Streitmarken geprüft, und zwar in visueller, klanglicher und konzeptioneller Hinsicht. Ob ein Gericht in dieser Hinsicht auf Ähnlichkeit zwischen Apple und Prepear bzw. Apfel und Birne entscheiden würde? Zumindest im Fall der stilisierten Birne aus China wurde durch das Gericht ja keine Ähnlichkeit festgestellt.

Auch die Tatsache, dass beide Marken eine grafische Stilisierung anwenden, erhöht nicht die Verwechslungsgefahr der Marken. Grafische Stilisierung ist nicht unterscheidungskräftig, urteilte der EuG in dem Vergleich zweier Bildmarken mit dem Buchstaben B und einem stilisierten Lorbeerkranz, bei denen zwar deutliche Ähnlichkeit festgestellt wurde, jedoch keine Verwechslungsgefahr.

In jedem Fall zeigt sich das Kleinstunternehmen Prepear noch nicht geschlagen und hat zunächst eine Petition über Change.org ins Leben gerufen. Der Ausgang Apple gegen Prepear ist noch offen.

Quellen: 

Notiz von MacRumors.com

Bild:

eigene Bildgestaltung unter Verwendung des Apple Logos aus den Gerichtakten zum Fall EU:T:2019:45

 

 

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Das könnte Sie auch interessieren

Zum Blog

Bild mit KI erstellt
10. Oktober 2026 OLG Nurnberg: Familienname als Firmenschlagwort
Bild mit KI erstellt
10. Oktober 2026 Brexit und Zollgrenzen was das Ende des EU-Binnenmarkts für IP-Rechtsdurchsetzung bedeutet
10. Oktober 2026 BGH Farbmarke – I ZB 104/25
Bild mit KI erstellt
10. Oktober 2026 “Solingen” wird zum geschützten Begriff: Geografische Angaben für Handwerk & Industrie
6. Oktober 2026 Wem steht das Recht am Unternehmenskennzeichen zu?
Bild mit KI erstellt
6. Oktober 2026 Zollanmeldung als präventives Instrument strategischer Markenschutz vor der Grenze

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0 info@legal-patent.com Rückruf vereinbaren