• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patentanwaltskanzlei

Patentanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Walter Benjamin Feldheim
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Blog

Diensterfindung im Pharmabereich: Erfindungswert und üblicher Lizenzsatz

21. April 2020

Eine Diensterfindung im Pharmabereich ist ein besonderes Thema in der Auslegung von Erfindungswert und üblichem Lizenzsatz der Branche. Denn es sind sowohl der Wirkstoff als auch das Herstellungsverfahren und auch die Formulierung relevant. Und: was gilt nach Ablauf der Wirkstoffrechte?

PharmabereichErfindungswert und üblicher Lizenzsatz für Diensterfindung im Pharmabereich

Die Schiedsstelle hat in einem Fall einer Diensterfindung im Pharmabereich (Arb.Erf. 28/13 ) zu vielen dieser Fragen eine Entscheidung veröffentlicht. Demnach kann ein Gesamtlizenzsatz von 4 % für ein Arzneimittel aufgeteilt werden in 50 % bis 70 % für den Wirkstoff und bis zu 30 % für das Herstellungsverfahren. Ein Ansatz von rund 15 % für eine Formulierung ohne vom Regelfall abweichende therapeutische Wirkung wertete die Schiedsstelle als marktüblich und angemessen. Dies führe dann zu einem Lizenzsatz von 0,6 % für die Formulierung.

Vergleichbare Einschätzungen in der fachlichen Literatur

Dies Schiedsstelle hat bereits 2015 im Einigungsvorschlag Arb.Erf. 69/ (nicht veröffentlicht) Höchstlizenzsätze für Schutzrechtskomplexe von 4,2 % für bekannte Arzneimittel gebilligt, wobei Verfahrensschutzrechten innerhalb dieses Komplexes ein Lizenzsatz von 0,6 % zugebilligt wurden.

Auch in der fachlichen Literatur finden sich vergleichbare Einschätzungen, die Schiedsstelle verwies darauf. Für den Pharmabereich werden Einzellizenzsätze bis 3 % für den Wirkstoff allein und von bis zu 4 % für Fertigarzneimittel genannt, bei außergewöhnlichen „Blockbuster“ – Arzneien ausnahmsweise auch 5 % für den Wirkstoff bei 7 – 9 % für das Arzneimittel (Hellebrand/Himmelmann, Lizenzsätze für technische Erfindungen, 4. Auflage 2011, S.330). Nach Bartenbach/Volz gelte nach Umfrageergebnissen, dass für reine Stofferfindungen üblicherweise Lizenzsätze von 0,5 bis 2,5 % gezahlt werden. Auch nach Trimborn liegen die Lizenzsätze für fertige Arzneimittel üblicherweise bei 1 – 5 % und 0,5 – 2,5 % für reine Stofferfindungen (Trimborn, Lizenzsätze für Erfindungen in Deutschland ab 1995, Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 2009 S. 261). Und in Reimer/Schade/Schippel wird unter Verweis auf einen Einigungsvorschlag aus dem Jahr 1995 ein Lizenzsatz für ein Fertigarzneimittel in Höhe von 4 % als oberer Bereich angesehen (Reimer/Schade/Schippel, ArbEG, 8. Auflage 2007, S. 376).

Ein Arzneimittel entstehe nämlich in einer Vielzahl von Entwicklungsschritten, erläuterte die Schiedsstelle, von welchen jeder für sich dem Patentschutz zugänglich sein kann mit entsprechender Relevanz für die Monopolstellung des Unternehmens am Markt – und auch zu unterschiedlichem Zeitpunkt. Die Schiedsstelle weist darauf hin, dass ein später selektierter Wirkstoff schon als einer unter vielen beansprucht, jedoch nicht explizit offenbart wird. Erst zeitlich versetzt werden explizit die selektierten Wirkstoffe zum Patent angemeldet. Hinzu treten im weiteren Verlauf Formulierungspatente, begleitend erfolgen Patentanmeldungen für Herstellungsverfahren.

Erfindungswert nach Ablauf der Wirkstoff- und Verfahrenspatente

Auch im vorliegenden Fall ging es um ein solches Arzneimittel. Die Besonderheit war allerdings, dass die Wirkstoff-, Formulierungs- und Verfahrenspatente längst abgelaufen waren. Nach Auffassung der Schiedsstelle kann in einem solchen Fall der auf die Diensterfindung entfallende marktübliche Lizenzsatz auf zwei Wegen entwickelt werden.

Entweder man belässt es bei dem gesamten Arzneimittel als Bezugsgröße und ermittelt einen der Erfindung gerecht werdenden Anteil an einem gedachten Gesamtlizenzsatz im Rahmen der für Arzneimittel aufgezeigten Systematik.

Oder man bezieht den als marktüblich ermittelten Lizenzsatz auf eine Bezugsgröße, die von der Diensterfindung wesentlich geprägt wird. In einem solchen Fall ist zu fragen, in welchem Maße das Arzneimittel von der streitigen Diensterfindung unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten wesentlich geprägt wird.

Im vorliegenden Fall sei neue streitgegenständliche Patent ausweislich seiner Patentansprüche und des ausdrücklichen Wortlauts in der Beschreibung eine neue Formulierung. Gehe man im Hinblick auf die besondere Bedeutung des Wirkstoffs für ein Arzneimittel davon aus, dass dem Wirkstoff ca. 50 % bis 70 % und dem Herstellungsverfahren bis zu 30 % zugeordnet werden können, sei ein Ansatz von rund 15 % für die Formulierung sicherlich nicht von vornherein mit Fehlern behaftet, erläuterte die Schiedsstelle. Dies führe dann zu einem Lizenzsatz von 0,6 %.

Haben Sie Fragen wegen der Vergütung einer Diensterfindung?

Unsere Patentanwaltskanzlei verfügt über eine weitreichende Expertise im Bereich des Patentrechts und Arbeitnehmererfinderrechts.

Gern vertreten wir Ihre Interessen sowohl vor der Schiedsstelle als auch in einem möglicherweise notwendig werdenden Gerichtsverfahren. Nutzen Sie unser unverbindliches Beratungsangebot.


 

Quellen: 

Entscheidung der Schiedstelle ‚Diensterfindung im Pharmabereich‘, Arb.Erf. 28/13

Bild:

PublicDomainPictures | pixabay.com | CCO License

  • teilen  
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 

Category iconArbeitnehmererfindung,  Healthcare & Lifesciences Tag iconArzneimittel,  Diensterfindung,  Diensterfindung im Pharmabereich,  Erfindungswert,  Formulierung,  Herstellung,  Lizenzsatz,  Pharma,  Vergütung,  Wirkstoff

Leser-Interaktionen

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Arbeitnehmererfindung

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

7. März 2022
Krebsmedikament: Patentanspruch auf Wirkstoff als Salz in DE für nichtig erklärt

Krebsmedikament: Patentanspruch auf Wirkstoff als Salz in DE für nichtig erklärt

18. Februar 2022
Erfindervergütung nachläufig zu Geschäftsjahren

Erfindervergütung nachläufig zu Geschäftsjahren

7. Februar 2022
Diensterfindung fern dem Geschäftsfeld der Firma

Diensterfindung fern dem Geschäftsfeld der Firma

24. Januar 2022
Vergütung für Betriebsgeheime Erfindung

Vergütung für Betriebsgeheime Erfindung

7. Januar 2022
Diensterfindung von Beamten

Diensterfindung von Beamten

20. Dezember 2021
OLG Düsseldorf ‚Stapelbox‘: Vindikationsklage um Diensterfindung des Ex Geschäftsführers

OLG Düsseldorf ‚Stapelbox‘: Vindikationsklage um Diensterfindung des Ex Geschäftsführers

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Hanauer Landstrasse 287
60314 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

Newsletter

© MD LEGAL Patentanwalt, European Patent Attorney PartG

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Rückruf INT

Please note: If we deal specifically with your individual case, this is what is known as an initial consultation. In accordance with Section 34 of the Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, this incurs one-off costs of 190 euros plus MwSt. We will be happy to assist you in a personal consultation after our telephone call.

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Rückruf

Um dieses Angebot nutzen zu können, müssen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen. Wir behandeln diese streng vertraulich und verwenden sie nur zur Kontaktaufnahme mit Ihnen. Mehr dazu lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte beachten Sie: Wenn wir uns konkret mit Ihrem Einzelfall befassen, ist dies eine sogenannte Erstberatung. Für eine solche entstehen gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz einmalige Kosten in Höhe von 190 Euro plus MwSt. Gerne helfen wir Ihnen im Anschluss an unser Telefonat in einem persönlichen Beratungsgespräch weiter.

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit in der Datenschutzerklärung widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies akzeptieren

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung Impressum

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website, Impressum
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung Impressum