Werbung mit „Best Agern“ ist Trend – doch ist ein reifer Herr mit Seidenschal eine Nachahmung von Käpt’n Iglo? Iglo verklagte Appel Feinkost wegen irreführender Werbung für Fischprodukte – allerdings vergeblich.
Heute wies das Landgericht München I, vor dem dieser Fall (17 HK O 5744/20) verhandelt wurde, die Klage der Iglo GmbH ab. Im Fokus des maritimen Rechtsstreits stand der aus der Werbung allseits bekannte „Käpt’n Iglo“, auf den Iglo sein Werbekonzept abstellt mit hohem Bekanntheitsgrad und Erfolg.
Entsprechend genau achtet man bei Iglo auf vergleichbare Werbekonzepte – und witterte unlauteren Wettbewerb in der aktuellen Werbekampagne der Appel Feinkost GmbH & Co. KG. Denn die Firma Appel Feinkost zeigt aktuelle Werbung mit einem männlichen reiferen Darsteller vor maritimem Hintergrund.
Vor dem Landgericht München musste daher geklärt werden, wieweit ein Werbekonzept als Nachahmung zu sehen ist, das sich im werblichen Zusammenhang mit Küste und Meer bewegt. Appel Feinkost argumentierte, naheliegende maritime Motive wie Küste, Himmel, Wetter und eben das Meer könnten keinen Nachahmungsschutz genießen.
Werbung mit „Best Agern“ ist Trend
Das Gericht prüfte daher die Ähnlichkeit der maritimen Darsteller bzw. der maritimen Szenerie. Dabei fand das LG München mehrere deutliche Unterschiede – und einen klaren Trend. Werbung mit „Best Agern“ sei äußerst beliebt und verbreitet, stellte das Gericht fest; die berühmte „Käpt’n Iglo“ ist in dieser Hinsicht also nicht als exklusives Werbekonzept zu sehen.
Dem kann man nur zustimmen, man denke an die derzeitigen Werbevideos der Bundesregierung „Besondere Helden“, die zum Zuhausebleiben in Corona Zeiten motivieren sollen und ebenfalls seine Hauptdarsteller als reifere, lebenserfahrene Best Ager zeigt. In Deutschland allerdings sorgt diese Werbekampagne vor allem für negative Schlagzeilen.
Käpt’n Iglo – seit Jahrzehnten erfolgreiche Werbekampagne
Ganz anders die Werbekampagne Käpt’n Iglo. Der berühmte Seemann wurde 1985 als Werbefigur von Iglo eingeführt und ist als Werbekonzept so erfolgreich, dass es im Grunde bis heute fortgeführt wurde. Fischstäbchen gibt es zwar noch länger – sie kamen 1955 auf den Markt – aber als erfolgreiche Werbekampagne über Jahrzehnte ist Käpt’n Iglo“ schon eine besondere Erfolgsgeschichte. Kein Wunder also, dass Iglo Nachahmung in der maritimen Werbung von Appel sah.
Unterschiede der „Best Ager“ in der maritimen Szene
Das LG München wertete dies aber anders und betonte die Unterschiede zwischen den maritimen Szenen. So zeigt die Werbung von Appel Feinkost einen distinguierten, gut situierten Herrn in einem eleganten Dreiteiler mit Seidenschal. Als Verbraucher denkt man dabei auf keinen Fall an einen Seemann wie „Käpt’n Iglo“, entschied das Gericht.
Zwar trägt der Appel „Best Ager“ eine Mütze der Elblotsen, räumte das LG ein, das aber mache ihn nicht zu einem Seemann. Solche Mützen werden im norddeutschen Raum, an der See, zahlreich getragen, insbesondere handele es sich insoweit auch nicht um eine Kapitänsmütze, erläuterte das Gericht.
Vor allem aber ist zudem der Name und damit die Herkunftskennzeichnung von Appel Feinkost bei der Werbung deutlich wahrnehmbar. Für die angesprochenen Verbraucherinnen und Verbraucher sei damit ohne Zweifel erkennbar, dass die angegriffene Werbung weder mit der Figur des „Käpt`n Iglo“, noch mit Iglo in Verbindung stehe.
Das LG München wies daher die Klage ab. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie Iglo mit dieser Entscheidung umgeht, rechtskräftig ist das Urteil des LG München nicht.
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Quellen:
Urteil „Käpt’n Iglo“ des LG München, 17 HK O 5744/20
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