Der aktuelle Bericht der EU zur Durchsetzung von Schutzrechten in Europa durch den EU Zoll zeigt einen starken Anstieg an Beschlagnahmungen von Produktfälschungen für 2018. Zugleich wurden 15 % weniger gefälschte Artikel als im Vorjahr sichergestellt.
Im Jahr 2018 haben die europäischen Zollbehörden über 69 000 Festhaltemaßnahmen vorgenommen, darunter von insgesamt 26,7 Millionen Artikeln. Dies ist ein Rückgang von 15 % gegenüber dem Vorjahr. Die Gesamtzahl der Fälle (jeder Fall stellt eine Überwachung durch den Zoll dar) stieg 2018 jedoch um 21 %.
Auch bezogen auf den betroffenen Inländischen Einzelhandelswert ist eine deutliche Steigerung zu verzeichnen: im Vergleich zum Vorjahr stieg der von Fälschungen betroffene inländische Einzelhandelswert um 27 % auf 738 125 867 Euro.
Deutschland ist Top Zielland für Produktfälschungen
Top Zielland für gefälschte Produkte ist mit großem Abstand Deutschland, den zweiten Platz belegt Belgien in der EU. China ist dagegen das Hauptquellenland für immerhin 50 % der erfassten Produktfälschungen. Dies passt zu den Warengruppen, die vor allem gefälscht wurden: neben der Top Warengruppe „Zigaretten“ wurden vor allem Spielzeuge, Kleidung, Labels, Sportschuhe und auch Verpackungsmaterialien gefälscht, informiert die Europäische Studie.
Viele Produktfälschungen aus Asien
Wie auch in den Vorjahren gehören Hongkong, China, die Türkei und Vietnam weiterhin zu den Top-Sieben der Quellenländer. Es gibt aber auch viele Produktfälschungen aufgrund großer Einfuhren an Verpackungsmaterialien (mit urheberrechtlich geschützten Bildern oder Namen) vor allem aus Bosnien und Herzegovina, sowie aus Kambodscha und aus Georgien wegen gefälschter Zigaretten. Spezialisten für Produktfälschungen von Kleidung sind laut der EU Studie Vietnam und Bangladesh.
Großteil der Produktfälschungen verletzen Markenschutz
Interessant ist auch die Aufteilung der gefälschten Artikel im Hinblick auf das Schutzrecht, das sie verletzen. 64 % aller Fälschung verletzten Markenartikel, weitere 9,7 % verletzten Designrechte. Wesentlich weniger Patente wurden verletzt (0,5 %), hier vor allem Audio- und Videoapparte. Betroffen machen auch – trotz geringer Fälle in der Höhe von 0,1 % – Verletzungen von geografischen Herkunftsbezeichnungen, denn darunter sind vor allem Sekt und Alkohol genannt.
Ein Großteil der gefälschten Waren – zusammen mit der Vernichtung von Kleinsendungen immerhin rund 83 % – wird vernichtet. Nur 3, 8 % kommen überhaupt vor Gericht. Wir möchten an dieser Stelle nochmal darauf hinweisen, dass die sogenannte zollrechtliche Grenzbeschlagnahme ein wirksames Mittel ist gegen Produktfälschungen und Produktpiraterie. Sprechen Sie uns gerne an.
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