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UPC ohne UK
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Patentrecht 27. Februar 2020 · Lesezeit 2 Minuten

Brexit: UPC ohne UK!

Noch bevor es in Kraft getreten ist, wird das gesamte Projekt UPC – das Europäische Einheitspatentgericht – in Frage gestellt: UPC ohne UK! Das Vereinigte Königreich wird nicht Teil des UPC sein, verkündete das Büro von Premierminister Boris Johnson.

UPC – das Einheitliche Europäische Patentgericht

Denn das einheitliche Patentgericht ist konzipiert worden und vertraglich aufgesetzt ausschließlich für die Mitgliedstaaten der EU. Zielgedanke ist, das Patentrecht und die Gesetzgebung zu Patenten in der EU zu vereinheitlichen analog zu der erfolgreichen Entwicklung und Europäischen Angleichung im Marken- und Designrecht. Das bisherige EU Patent ist – anders als sein Name suggeriert – weder auf EU Mitgliedstaaten beschränkt noch ist ein einheitlich. Es muss in jedem einzelnen Land validiert werden und sich auch vor den nationalen Patentgerichten behaupten.

Mit dem neuen EU Einheitspatent wird das alles anders: das EU Einheitspatent wird nur in den EU Mitgliedstaaten gelten, mit einer Anmeldung für die EU.

Es geht aber bei dem Einheitspatent und dem Einheitliche Patentgericht aber letztlich auch um die Übertragung von nationalen Hoheitsrechten. Dies führte in Deutschland zu einer Verfassungsklage, die jahrelang das Inkrafttreten des UPC verhindert hat – und zur Aufkündigung zum UPC durch Boris Johnson.

UPC ohne UK – aus britischer Sicht alternativlos

Das „Nein“ der Briten zum UPC ist nicht wirklich überraschend. Denn die stets angeführten Zustimmungen aus dem UK zum UPC stammten vor allem aus der Zeit vor der Brexitabstimmung sowie aus der Zeit von Theresa May. Da aber das UK auch seinem EU-Austritt alle Pflichten des UPC-Vertrags anerkennen und mitnehmen müsste (also auch den Vorrang des Unionsrechts und die oberste Auslegungszuständigkeit vorrangig durch den CJEU, letztlich aber durch den EuGH) ist keine Zustimmung mehr zu erreichen im UK: das UPC ohne UK.

UPC ohne UK – was nun?

Noch vor zwei Monaten hatte Alexander Ramsay, Leiter des Vorbereitungsausschusses für das Europäische Patentgericht (Unified Patent Court (UPC)), betont, das UPC könne quasi sofort beginnen, wenn in Deutschland endlich die Ratifizierung erfolge.

Tatsächlich stellt die Entscheidung des UK das gesamte Projekt UPC im Grunde in Frage. Das UK mit seinen mehr als 60 Millionen Einwohnern und einer Vielzahl angesteuerten Patentanmeldungen ein großer Verlust für das UPC. Ob es auch ein Verlust für das UK sein wird, wird sich zeigen. Letztlich müssen Patentanmelder auf jeden Fall immer noch unterscheiden, ob sie in den Unionsstaaten eine Patentanmeldung wünschen und / oder im UK.

Quellen:

Meldung des Europoparlaments [PDF]

Bild:

daniel_diaz_bardillo | pixabay | CCO License

 

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