Das EPA hat den automatischen Austausch von Prioritätsunterlagen zwischen dem EPA und dem USPTO, dem KIPO und der CNIPA beendet. Seit dem 1. Januar 2022 werden Prioritätsunterlagen von USPTO, KIPO und CNIPA nur noch über den Digital Access Service (DAS) angenommen.
Prioritätsunterlagen: bisher automatische und kostenlose Kopie
Wurde die Priorität einer beim USPTO, KIPO oder CNIPA eingereichten früheren Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung in Anspruch genommen, nahm das EPA bisher automatisch und kostenlos eine Kopie der früheren Anmeldung, deren Priorität in Anspruch genommen wurde, in die Anmeldungsakte auf. Sofern die Priorität begründende frühere Anmeldung eine EPA Anmeldung war, wird dieser Service auch weiterhin gelten.
Jedoch werden für europäische Patentanmeldungen und auch für Euro-PCT-Anmeldungen, die ab dem 1. Januar 2022 beim EPA eingereicht werden, Prioritätsunterlagen von USPTO, KIPO und CNIPA nur noch über den Digital Access Service (DAS) angenommen.
EPA nimmt seit 2018 am DAS teil
Diese Entwicklung war zu erwarten gewesen, denn das Europäische Patentamt (EPA) nahm seit November 2018 am DAS der WIPO für den Austausch von beglaubigten Kopien früher eingereichter Patentanmeldungen teil. Das Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten (USPTO), das koreanische Amt für geistiges Eigentum (KIPO) und die China National Intellectual Property Administration (CNIPA) sowie das EPA tauschen seitdem darüber Prioritätsunterlagen elektronisch aus. Jetzt sind die vier Ämter übereingekommen, die bestehenden Vereinbarungen über den Austausch von Prioritätsdokumenten (PDX-Vereinbarungen) zum 30. Juni 2023 zu kündigen und den DAS als einziges Instrument für den elektronischen Austausch von Prioritätsdokumenten zu nutzen.
Automatischer Austausch von Prioritätsunterlagen ist beendet
Daher hat die EPA den Beschluss gefasst, den automatischen Austausch von Prioritätsunterlagen zwischen dem EPA und dem USPTO, dem KIPO und der CNIPA zu beenden, und zwar für alle europäische Patentanmeldungen und auch für Euro-PCT-Anmeldungen, die ab dem 1. Januar 2022 beim EPA eingereicht werden.
Wenn es sich bei der früheren Anmeldung jedoch um eine europäische Patentanmeldung oder eine internationale Anmeldung handelt, die beim EPA als Anmeldeamt nach dem PCT eingereicht wurde, wird das EPA wird auch weiterhin automatisch und kostenlos eine Kopie der früheren Anmeldung, deren Priorität beansprucht wird, in die Akte einer europäischen Patentanmeldung aufnehmen.
Bei Patentanmeldungen, die vor dem 1. Januar 2022 eingereicht wurden, und bei denen das EPA den Prioritätsbeleg auf der Grundlage der PDX-Vereinbarungen erfolgreich in die Akte aufgenommen hat, würde das EPA die Anmelder nur dann rechtzeitig informieren, wenn eine Kopie der früheren US-amerikanischen, koreanischen oder chinesischen Anmeldung, deren Priorität beansprucht wird, nicht über den DAS abgerufen werden kann. In solchen Fällen oder wenn sie keinen Abruf über den DAS beantragen, haben die Anmelder die Möglichkeit, eine Kopie gemäß Regel 53 (1) EPÜ nachzureichen.
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Quellen:
EPA Mitteilung: Prioritätsunterlagen
Bild:
geralt | pixabay | CCO License
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