Apple hat heute vor dem LG Mannheim im Verfahren gegen Qualcomm gewonnen. Die Klage auf Apples Patentverletzung wurde abgewiesen. Unmittelbare Auswirkung auf das vollstreckbare Verkaufsverbot der Apple iPhone Modelle durch das kürzliche Urteil des LG München hat das heutige Urteil jedoch nicht.
Im Mittelpunkt für das heutige Urteil stand wie auch schon vor dem spektakulären Urteil des LG München eine mögliche Patentverletzung durch Apple für das gleiche Streitpatent EP 2 460 270, aber einen anderen Aspekt des umstrittenen U-Envelope Trackers. Der U.-Chip vom Hersteller Qorvo ist in verschiedenen iPhone Modellen verbaut. Qualcomm wirft Apple eine Patentverletzung des Klagepatents EP 2 460 270. Denn die genaue Ausgestaltung des U.-Chips ist zwischen den Parteien streitig; Qorvo bestreitet, Technologie von Qualcomm genutzt zu haben, und auch Apple weist die Patentverletzung zurück. Im heutigen Urteil ging es um den Aspekt „Power Tracker for multiple transmit signals sent simultaneously“ des U-Envelope Trackers.
LG Mannheim weist die Qualcomm Klage ab
Das LG Mannheim hat die Klagen heute als unbegründet abgewiesen ( Az. 2 O 190/17 und 2 O 16/18). Der Vorsitzende hat im Rahmen der mündlichen Urteilsbegründung ausgeführt, dass das Klagepatent EP 2 460 270 durch die in den Smartphones der Beklagten verbauten Chips nicht verletzt werde. In der Urteilsbegründung wurde explizit die sogenannten „Bulk-Spannung“ genannt. Zwischen den Parteien sei streitig gewesen, wie dieser Begriff zu verstehen sei und damit, wie das Patent auszulegen sei. Apple argumentierte, es müsse sich bei der „Bulk-Spannung“ um eine konstante, fixe Spannung handeln, Qualcomm behauptete das Gegenteil.
Das LG Mannheim schloss sich Apples Argumenten und einer engeren Auslegung des Begriffs an. Die Kammer sei unter anderem aufgrund des Wortlautes des Patentanspruchs sowie aufgrund der Beschreibung des Klagepatentes zu dem Ergebnis gekommen, dass die engere Auslegung der Beklagten zutreffe, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Ausgehend von dieser engen Auslegung sei die Klage abzuweisen gewesen, da die „Bulk-spannung“ bei den angegriffenen Smartphones gerade nicht konstant sei.
Es komme deshalb auf die weiteren zwischen den Parteien diskutierten Streitfragen nicht an, insbesondere auf die von Seiten der Beklagten angeführte kartellrechtliche Problematik, ergänzte das Gericht.
Qualcomm kann Berufung gegen diese Entscheidung des Landgerichts einlegen. Zuständig wäre dann das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Auswirkung auf das iPhone Verkaufsverbot in Deutschland?
Unmittelbare Auswirkung auf das vollstreckbare Verkaufsverbot der Apple iPhone Modelle iPhone 7 (Plus), iPhone 8 (Plus) und iPhone X in Deutschland durch das Urteil des LG München hat das heutige Urteil nicht. Während im heutigen Urteil simultan gesendete Signale im Mittelpunkt standen, drehten sich die Argumente vor dem LG München um die Signalübertragung speziell im Umfeld niedriger Spannung. Angesichts des erbitterten Patentkampfes ist möglicherweise auch das heutige Urteil lediglich eine weitere Etappe im Kräftemessen der US Hersteller Apple und Qualcomm.
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