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IBM gewinnt 83 Mio Dollar im Lizenzkampf gegen Groupon

1. August 2018

Abgelehnte Lizenzvereinbarungen standen im Mittelpunkt der jahrelangen Auseinandersetzung zwischen IBM und Rabatt Portal Groupon. Am Freitag wurde Groupon vor einem U. S. Gericht zu hoher Zahlung wegen Patentverletzung verurteilt. Der Patentkampf wirft auch ein neues Licht auf die alte Frage: wem gehört das Internet?

Groupon verweigerte Lizenzvereinbarung

E-CommerceKlägerin International Business Machines Corporation („IBM“) machte eine Patent Verletzung geltend  gegen Groupon, Inc. „(„Groupon“). IBM warf dem Beklagten vor, Groupon habe sein Geschäftsmodell aufgebaut mit der Nutzung von mehreren IBM Patenten. Trotz wiederholter Versuche von IBM, Verhandlungen zu führen, habe Groupon sich geweigert, mit IBM Lizenzvereinbarungen zu treffen.

Groupon betreibt lokale Online-Handelsmarktplätze, die vor allem mit Rabatten auf Waren und Dienstleistungen über die Website www.groupon.com und auch durch mobile Anwendungen von Groupon Verbraucher auf die teilnehmenden Händler aufmerksam zu machen.

Lizenzkampf um Patente im E-Commerce

IBM machte geltend, dass Groupon gegen E-Commerce Patente verstoße, die zuvor auch an die anderen Technologie-Giganten lizenziert worden seien, wie an Amazon, Facebook, Google und Twitter. Groupon wiederum argumentierte, dass IBM überschätze, welchen Schutzbereich die strittigen Patente abdecken. Denn im Kern der Auseinandersetzung geht es um Grundbausteine des World Wide Web.

Insbesondere geht es um die im E-Commerce essentielle dauerhafte und schnelle Verbindung zwischen Client und Server. Eins der strittigen Patente von IBM beschreibt Techniken zur Erhaltung staatlicher Informationen und eine neue Methode rekursiven Einbettung von Zustandsinformationen in die Kommunikation zwischen Clients und Servern. Dazu gehören auch Programmmodule, die den Hypertext modifizieren – besser bekannt als HTML (Hypertext Markup Language, die textbasierte Auszeichnungssprache zur Strukturierung).

In einem anderen strittigen Patent beruft sich IBM auf die Erfindung der sogenannten Single-Sign-On-Technologie, die Grundlage ist für alle Authentifizierungsvorgänge auf Benutzerkonten im Internet.

Lizenzvereinbarungen können Königsweg sein

Seit November 2011 bemühte sich daher IBM nach eigenen Aussagen darum, Lizenzvereinbarungen mit dem schnell wachsenden Online-Marktplatzbetreiber Groupon zu treffen, das dieser aber ablehnte. Schon im letzten Jahr ging ein ähnlicher Rechtsstreit zwischen IBM und The Priceline Group zu Ende. Auch gegen Priceline klagte IBM wegen Patentverletzung auf die gleichen vier Patente, auf die sich IBM auch im Verfahren gegen Groupon beruft. Im Urteil vom September 2017 erhielt IBM teilweise recht, aber nicht auf alle Patente. Im Dezember 2017 gab IBM schließlich bekannt, dass es eine Vereinbarung und einen vertraulichen Vergleich zur Beilegung des Patentrechtsstreits zwischen IBM und Priceline vor dem United States District Court for Delaware getroffen habe.  Letztlich erhalten die Parteien gegenseitige Patentlizenzen für das weltweite Patentportfolio des jeweiligen Unternehmens, ein klassisches Modell für Kreuzlizenzen.

Das District Gericht von Delaware hat nun auf Patentverletzung entschieden und Groupon zur Zahlung von 83 Millionen Dollar an IBM verpflichtet. In die Überlegungen über die Höhe der Zahlung gingen einerseits die von IBM geltend gemachten hohen Entwicklungskosten ein, andererseits aber auch die jahrelang entgangenen Lizenzeinnahmen. Ob es letztlich zu dieser Zahlung kommt, ist noch offen. Denn Groupon hat bereits angekündigt, Widerspruch zu erwägen.

Benötigen auch Sie Unterstützung zur Wahrung Ihrer Patentrechte? Oder wünschen Sie eine Lizenzvereinbarung?

Nutzen Sie doch noch heute einen ersten und unverbindlichen Rückruf-Termin mit uns!

 

 

 

Quellen:

16-cv-00122-LPS: IBM versus Groupon

15-137-LPS: IBM versus Priceline Group

Bild:

salcapolupo / pixabay.com / CCO License

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Category iconNews zum geistigen Eigentum,  Patentrecht,  Lizenzen Tag iconUrteil,  Groupon,  Lizenzkampf,  wem gehört das Internet?,  Delaware,  IBM,  E-Commerce,  Kreuzlizenzen,  Lizenzen,  Lizenzstreit,  Lizenzvereinbarung,  Patentstreit,  Patentverletzung,  U. S. Court

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